08/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/27/2026 00:33
In wenigen Monaten tritt das neue Patentrecht in Kraft. Falls Sie zurzeit eine hängige Patentanmeldung bei uns haben, erinnern wir Sie gerne daran, dass Sie noch bis zum 30. September 2026 eine vorzeitige Rechnung für die Prüfungsgebühr anfordern können (siehe Newsletter vom 28. April 2026). Wenn Sie die Gebühr anschliessend rechtzeitig bezahlen, dann werden wir die Anmeldung unter heute geltendem Recht zu Ende prüfen. Der übrige zeitliche Ablauf der Sachprüfung wird dadurch nicht berührt.
Haben Sie es eilig? Natürlich können Sie stattdessen auch weiterhin eine beschleunigte Durchführung der Sachprüfung beantragen und die Rechnung auch auf diesem Weg vorzeitig erhalten. Damit auch in diesem Fall die Sachprüfung nach heutigem Recht durchgeführt wird, müssen sowohl die Zusatzgebühr für die Beschleunigung und anschliessend auch die Prüfungsgebühr zwingend vor dem 1. Januar 2027 bezahlt sein.