Landkreis Straubing-Bogen

06/12/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/12/2026 01:25

Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Sonnwendfeuern

Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Sonnwendfeuern

Website Meldung Landratsamt

Damit beim Abbrennen von Sonnwendfeuer nach altem Brauch keine Unfälle passieren, bittet das Landratsamt Straubing-Bogen, einige wichtige Hinweise zu beachten:

1. Das Feuer ist der zuständigen Gemeinde und der Integrierten Leitstelle ([email protected], Fax 09421/1885-141) unter Angabe der Kontaktdaten des Veranstalters samt Handynummer sowie der Flurstücksdaten anzuzeigen; ggf. sind Polizei und Feuerwehr zu verständigen.

2. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes und trockenes Holz verwendet werden. Das Anzünden von Reifen, Kunststoffen, Spanplatten, Möbeln oder sonstigen beschichteten Althölzern und Abfällen ist verboten.

3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände sind einzuhalten. Sie betragen

  • zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen - vom Dachvorsprung aus gemessen - mindestens 5 m,
  • zu leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m,
  • zu sonstigen brennbaren Materialien mindestens 5 m.

4. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung des Abbrandortes keine schützenswerten Flächen befinden.

5. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Die Aufsicht hat durch Erwachsene zu erfolgen. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.

6. Erkaltete Brandrückstände und Abfälle (Flaschen, Tüten usw.) sind ordnungsgemäß, z.B. über die Restmülltonne, zu entsorgen.

7. Die Zulässigkeit von Sonnwendfeuern in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen ist vorab mit dem Landratsamt abzuklären.

8. Das Holz für die Sonnwendfeuer darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden, damit Tiere, die ihren Unterschlupf im Holz gesucht haben, nicht mit verbrannt werden. Die neu aufgeschichteten Haufen sind vor dem Entzünden nochmals auf das Vorhandensein von Tieren zu untersuchen.

9. Insbesondere bei Trockenheit wird die Vorhaltung von Löschwasser dringend empfohlen; eine freie Zufahrt für die Feuerwehr ist zu gewährleisten. Die Reduzierung der Größe des Feuers erscheint in diesen Fällen ebenfalls zweckmäßig.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit darf und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Ansprechpartner:

Landratsamt Straubing-Bogen

Umwelt- und Naturschutz

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

Frau Nebel 09421/973-110 ([email protected])

Frau Luczak 09421/973-617 ([email protected])

Landkreis Straubing-Bogen published this content on June 12, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on June 12, 2026 at 07:25 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]