04/16/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/17/2026 04:14
Die Empfehlung: Impfungen bieten einen sehr guten Schutz vor zahlreichen gefährlichen Krankheiten und sollten unbedingt wahrgenommen werden.
In einem Dossier auf der Homepage des Landratsamts unter biberach.de und in verschiedenen Posts auf dem Instagram-Kanal des Landkreises unter instagram.com/landkreis.biberach stellt das Kreisgesundheitsamt drei Impfungen vor, die schweren Krankheitsverläufen effektiv vorbeugen:
Die Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) für Kinder unter einem Jahr, die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Kinder und Jugendliche und die Impfung gegen die von Zecken übertragene Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME). Hier erklärt Levent Gecgüner, Leiter des Sachgebiets Infektionsschutz im Kreisgesundheitsamt Biberach, wie die Impfungen wirken und welchen Schutz sie bieten.
Bei Fragen zu Impfungen empfiehlt das Kreisgesundheitsamt, sich an die Ärztin oder den Arzt des Vertrauens zu wenden. Zu den von der STIKO empfohlenen Inlandsimpfungen berät auch das Gesundheitsamt.
Eine gute Übersicht zu Informationen rund um das Thema Impfen bietet zudem die Webseite infektionsschutz.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) sind außerdem übersichtlich im Impfkalender dargestellt, welcher auch online und in mehreren Sprachen verfügbar ist.
Aufgrund eines erhöhten Risikos für schwere Krankheitsverläufe wird seit Juni 2024 für Kinder unter einem Jahr eine Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Dabei erhalten Neugeborene und Säuglinge Antikörper, die vor schweren RSV-Erkrankungen schützen. Der Schutzeffekt hat sich bereits in der darauffolgenden RSV-Saison deutlich gezeigt. Während die Gesamtzahl der übermittelten RSV-Fälle in Baden-Württemberg in der Saison 2024/25 im Vergleich zur Vorsaison leicht anstieg, halbierte sich die Zahl der übermittelten Fälle bei den unter Einjährigen nahezu (Saison 2023/24: 1490 RSV-Fälle; Saison 2024/25: 769 RSV-Fälle).
Das Robert Koch-Institut analysiert jedes Jahr die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen und berechnet daraus die Impfquoten in Deutschland. Zwischen April und September des Jahres 2024 und damit im ersten Jahr seit Einführung der Empfehlung erhielten im Kreis Biberach 45 Prozent der Säuglinge eine RSV-Prophylaxe.
Levent Gecgüner, Leiter des Sachgebietes Infektionsschutz im Kreisgesundheitsamt Biberach, erklärt: "Die RSV-Prophylaxe stellt einen wichtigen Schutz für die Jüngsten unter uns dar. Positive Auswirkungen der RSV-Prophylaxe können bereits jetzt in den Meldedaten zu RSV-Fällen beobachtet werden."
Die RSV-Erkrankungen treten saisonal gehäuft in der Zeit von Oktober bis März auf. Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge vor ihrer ersten RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen die Prophylaxe möglichst zwischen September und November erhalten. Neugeborene, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der "U2 - Untersuchung" (3. bis 10. Lebenstag) bekommen.
Die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV), die ab dem Kindes- und Jugendalter empfohlen ist, entfaltet ihre Wirkung erst im Laufe des Lebens. Bestimmte HPV-Typen können Krebs am Gebärmutterhals, im Rachen und im Anogenitalbereich auslösen. Zum Schutz vor HPV-bedingten Krebserkrankungen wird für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 9 bis 14 Jahren in Deutschland die Impfung gegen HPV empfohlen. Im Jahr 2024 waren im Landkreis Biberach 40 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 23 Prozent der 15-jährigen Jungen vollständig gegen HPV geimpft. Die Quoten liegen damit immer noch deutlich unterhalb der von der Weltgesundheitsorganisation angestrebten 90 Prozent.
Trotz der in Deutschland vergleichsweise niedrigen Impfquoten werden laut einer Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts erste schützende Effekte auf Bevölkerungsebene sichtbar. So ging die Rate der Neuerkrankungen mit Gebärmutterhalskrebs bei jüngeren Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren zurück. Sie ist von 7,8 pro 100.000 Frauen im Jahr 2015 kontinuierlich auf 4,3 im Jahr 2023 gesunken. In der nächsthöheren Altersgruppe, für die zum damaligen Zeitpunkt noch keine HPV-Impfempfehlung bestand, ist hingegen noch kein eindeutiger Trend erkennbar.
Levent Gecgüner, Leiter des Sachgebiets Infektionsschutz im Kreisgesundheitsamt Biberach, informiert: "Mit höheren HPV-Impfquoten können wir zukünftig noch mehr HPV-bedingte Krebsfälle verhindern. Daher sollten möglichst alle Kinder und Jugendlichen, Mädchen und Jungen dieses Impfangebot wahrnehmen."
Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Impfdosen erforderlich. Wenn die HPV-Impfung verpasst wurde, sollte sie spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wird die Impfung erst nach dem 15. Geburtstag begonnen, sind für den vollständigen Schutz drei Impfungen notwendig. HPV-Impfungen können zum Beispiel durch den Kinderarzt, die Hausärztin oder den Frauenarzt verabreicht werden.
Der Landkreis Biberach zählt - ebenso wie ganz Baden-Württemberg und Bayern sowie Teile weiterer Bundesländer - zu den Risikogebieten für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine durch Zecken übertragene Viruserkrankung.
FSME kann zunächst mit grippeähnlichen Symptomen beginnen. In schwereren Fällen kommt es zu Entzündungen des Gehirns und der Hirnhäute (Meningoenzephalitis), die dauerhafte, gesundheitliche Schäden verursachen können. Eine ursächliche Behandlung der Erkrankung ist nicht möglich, lediglich die Symptome können behandelt werden.
Die Übertragung erfolgt in der Regel durch den Stich einer infizierten Zecke, in seltenen Fällen auch durch den Verzehr von Rohmilch infizierter Tiere. Da milde Krankheitsverläufe häufig unentdeckt bleiben, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Gegen FSME steht jedoch eine wirksame Schutzimpfung zur Verfügung. Die STIKO empfiehlt diese allen Personen, die in Risikogebieten leben - dazu gehören auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Biberach - sowie Reisenden, die sich in betroffenen Regionen in der Natur aufhalten. Für einen vollständigen Impfschutz sind drei Impfungen erforderlich, anschließend wird eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre empfohlen. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Unabhängig von der Impfung sollten weiterhin Schutzmaßnahmen gegen Zeckenstiche beachtet werden. Dazu zählen das Tragen langer, heller Kleidung sowie das gründliche Absuchen des Körpers nach Aufenthalten im Freien. Die Zecken findet man bevorzugt an warmen und feuchten Körperstellen, wie Leisten und Kniekehlen.
Zecken können neben FSME die sogenannte Lyme-Borreliose übertragen, die auch "Wanderröte" oder Erythema migrans genannt wird. Dies ist eine bakterielle Erkrankung, die antibiotisch behandelt werden sollte, gegen die derzeit aber keine Impfung verfügbar ist.