06/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/23/2026 04:06
Aufgrund geringer Niederschläge und sehr hohen Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr auf dem Kantonsgebiet stetig an. Insbesondere in tieferen Lagen ist die Situation derzeit kritisch, weshalb der Staat Wallis die Bevölkerung zu grosser Vorsicht und zur strikten Einhaltung der Präventionsmassnahmen aufruft.
Die aktuelle meteorologische Lage mit einem beträchtlichen Niederschlagsdefizit seit Jahresbeginn sowie viel Wind und anhaltend hohen Temperaturen von über 30 Grad führt dazu, dass die Vegetation stark ausgetrocknet ist. Waldränder, Hecken sowie trockenes Gras können derzeit schnell Feuer fangen.
Die Gefahr ist derzeit in den tieferen Lagen, insbesondere im Bereich der Rhoneebene zwischen Martinach und Brig, als gross bis sehr gross einzustufen. In diesen Zonen ist absolute Vorsicht geboten, da bereits kleinste Zündquellen schwer kontrollierbare Brände auslösen können.
Der Staat Wallis erinnert daran, dass gemäss dem kantonalen Waldgesetz jegliche Handlung, die zu Feuerschäden oder Waldbränden führen kann, verboten ist. Um die Sicherheit von Menschen und Natur zu gewährleisten, ist in Gebieten mit Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr) oder höher im Wald und Waldesnähe jegliches offene Feuer verboten und im Siedlungsgebiet das Entfachen von Feuern ausserhalb einer festen Feuerstelle untersagt. Darüber hinaus können die Gemeindebehörden je nach lokalen Gegebenheiten strengere Massnahmen erlassen. Die Gemeinden sind auf ihrem jeweiligen Territorium für die Umsetzung und Kontrolle der Präventionsmassnahmen verantwortlich. Daher ist die Beachtung ihrer Anweisungen zwingend erforderlich.
Im Allgemeinen ist es strikt untersagt, Zigarettenstummel, Streichhölzer oder anderes brennbares Material in der Natur zu entsorgen. Zigarettenstummel sind die Ursache für viele Brandherde, die leicht hätten verhindert werden können. Mehrere Brandausbrüche in diesem Jahr wurden ebenfalls auf das Auskippen von Asche aus Holzöfen in der Natur zurückgeführt. Schlussendlich ist das Verbrennen von Abfällen, Ästen oder Gestrüpp im Freien unabhängig von der Brandgefahr gesetzlich dauerhaft verboten.
Jede Person, welche einen Brand bemerkt, muss unverzüglich die Notrufnummer 118 benachrichtigen. Die aktuelle Gefahrenkarte sowie detaillierte Informationen zur Waldbrandgefahr und die Verhaltensregeln können unter folgendem Link eingesehen werden: