05/15/2026 | Press release | Archived content
Die Außenministerinnen und -minister des 46 Mitgliedsstaaten zählenden Europarates haben heute ihre unerschütterliche Unterstützung für die Ukraine bekräftigt, indem sie ein Erweitertes Teilabkommen über den Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine geschaffen haben. Das Ministerkomitee verabschiedete außerdem eine Erklärung zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu Migration, modernisierte das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus und gab grünes Licht für die Ausarbeitung eines neuen Rechtsinstruments im Bereich von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland.
Sondergerichtshof für die Ukraine: 36 Länder und die Europäische Union
Die Ministerinnen und Minister verabschiedeten eine Entschließung, durch die ein Erweitertes Teilabkommen über den Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine geschaffen wird. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Einrichtung des Sondergerichtshofs und zielt darauf ab, die Hauptverantwortlichen zu ermitteln, strafrechtlich zu verfolgen und zur Rechenschaft zu ziehen. Sechsunddreißig Länder* und die Europäische Union haben die Absicht bekundet, dem Teilabkommen beizutreten und die Modalitäten für die Arbeitsweise des Sondergerichtshofs und seine Finanzierung festzulegen.
(*) 34 Mitgliedsstaaten des Europarates (Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Zypern) sowie die Europäische Union, Australien und Costa Rica.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten zudem die breite Unterstützung der Staaten für das Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine und riefen zu weiteren Beitritten auf, um die rasche Einrichtung eines Entschädigungsmechanismus zu ermöglichen.
Außerdem bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, die Rückkehr ukrainischer Kinder sicherzustellen, die von Russland unrechtmäßig verschleppt oder zwangsüberführt wurden, auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Ukraine und Niederlande gegen die Russische Föderation vom Juli 2025.
Darüber hinaus beabsichtigen die Ministerinnen und Minister, weiterhin einen Beitrag zum Reformprogramm der Ukraine zu leisten, insbesondere durch den Aktionsplan für die Ukraine "Widerstandsfähigkeit, wirtschaftliche Erholung und Wiederaufbau 2023-2026". Dies soll auch die Fortschritte des Landes auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union fördern, etwa in den Bereichen Grundrechte, Justiz, sozialer Schutz und Inklusion, aber auch Korruptionsbekämpfung.
Europäische Menschenrechtskonvention und Migration: Verabschiedung einer Erklärung
Im Anschluss an die Justizminister-Konferenz im Dezember 2025 in Straßburg hat das Ministerkomitee eine wichtige Erklärung verabschiedet, in der es das intensive und beständige Engagement der Mitgliedsstaaten für die Konvention und ihr Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bekräftigt und gleichzeitig auf die Notwendigkeit hinweist, das Gleichgewicht zwischen individuellen Rechten und kollektiven Interessen zu wahren.
Die Ministerinnen und Minister hoben hervor, dass die Aufgaben im Migrationsbereich eine gemeinsame Reaktion der Mitgliedsstaaten auf der Grundlage von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfordern, und kamen überein, die diesbezüglichen Diskussionen im Rahmen des Netzes der nationalen Kontaktstellen für Migration des Europarates fortzusetzen.
Auf dem Weg zu einem Rechtsinstrument im Bereich von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI)
Das Ministerkomitee begrüßte den Jahresbericht des Generalsekretärs mit dem Titel "Der Neue Demokratische Pakt für Europa in einer Zeit des Umbruchs" und betonte die Notwendigkeit, die demokratische Sicherheit zu stärken.
Darüber hinaus beauftragte es den Generalsekretär, Vorschläge für ein neues Rechtsinstrument, einschließlich eines möglichen Rahmenübereinkommens, im Bereich von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI) vorzulegen, die eine ernsthafte Bedrohung für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind.
Neuer Vertrag des Europarates stärkt Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten
Die Ministerinnen und Minister haben ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (Warschauer Konvention) verabschiedet, das die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten modernisiert, um die immer besser organisierten, grenzüberschreitenden und technologisch hochentwickelten kriminellen Netze zu bekämpfen. Das Zusatzprotokoll stärkt die Fähigkeiten der Behörden, verdächtige Transaktionen zu überwachen und auszusetzen sowie Vermögenswerte, einschließlich Krypto-Vermögenswerte, die durch kriminelle Handlungen gewonnen wurden, einzuziehen. Es wird auf der Computerkriminalität-Konferenz am 14. Oktober 2026 in Straßburg zur Zeichnung aufgelegt.
Außenpolitische Maßnahmen des Europarates: Neue Strategie
Das Ministerkomitee verabschiedete eine außenpolitische Strategie zur Stärkung der Position des Europarates auf internationaler Ebene. Um dies zu erreichen, beabsichtigt die Organisation, die Reichweite ihrer Rechtsinstrumente und Normen zu erweitern und die Beziehungen zu Beobachterstaaten und Nichtmitgliedsstaaten sowie die Partnerschaften mit internationalen und regionalen Organisationen zu stärken.
Die Ministerinnen und Minister erinnerten daran, dass der Europarat und die Europäische Union strategische Partner sind, die sich insbesondere dafür einsetzen, die volle Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression Russlands gegen die Ukraine zu gewährleisten, und dass der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ein zentrales Ziel dieser Partnerschaft bleibt.
Aufbauend auf der Erklärung von Reykjavík erklärten die Ministerinnen und Minister zudem, dass die Meinungsäußerungsfreiheit und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten, die sozialen Rechte, die Gleichstellung, die Beteiligung junger Menschen und der Dialog mit der Zivilgesellschaft weiterhin zu den vorrangigen Aktionsbereichen der Organisation gehören.
Monaco übernimmt Vorsitz im Ministerkomitee
Am Ende der Ministersitzung übernahm das Fürstentum Monaco den rotierenden Vorsitz im Ministerkomitee (15. Mai bis 10. November 2026) und folgt damit der Republik Moldau nach. Der stellvertretende Ministerpräsident und Außenminister, Mihai Popşoi, präsentierte die Bilanz des moldauischen Vorsitzes, die Regierungsrätin für Außenbeziehungen und Zusammenarbeit, Isabelle Berro-Amadeï, stellte die Prioritäten des monegassischen Vorsitzes vor.
Am Rande der Sitzung wurden außerdem mehrere Verträge unterzeichnet bzw. ratifiziert:
Rede von Generalsekretär Alain Berset [EN]
Vollständige Entscheidungen des Ministerkomitees [EN]
135. Sitzung des Ministerkomitees, Chişinău: Präsidentin der Republik Moldau, Maia Sandu [EN]
135. Sitzung des Ministerkomitees, Chişinău: Eröffnungsrede von Generalsekretär Alain Berset [EN]