04/16/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/16/2026 01:38
Landgericht Lüneburg - Pressemitteilung 11/2026 - Frau Edinger
In dieser Vorschau werden nur die im o.g. Zeitraum vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen/-aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
I.
Dienstag, 28. April 2026
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von 54 Jahren, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Er soll am 22.11.2025 in Seevetal auf einem Rastplatz an der A7 den Geschädigten im Streit massiv mit Fäusten angegriffen und kopfüber aus dem Führerhaus seines Lkw gestoßen haben. Der Geschädigte erlitt u.a. ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, das operativ versorgt werden musste.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen und zum ersten Verhandlungstermin einen Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 29.04. (2 Zeugen), 05.05., 22.05. und 01.06.2026, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21.
Az. 27 Ks 2/26 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Die Presse hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob und in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte einer Bildberichterstattung entgegenstehen. Es wird gebeten, Justizangestellte sowie Mitarbeitende des Wachtmeisterdienstes grundsätzlich verpixelt abzubilden.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich , soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
II.
Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:
Donnerstag, 30.04.2026 , 13:15 Uhr, Saal 119: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung; das Land Niedersachsen nimmt den Beklagten auf Schadensersatz i.H.v. gut 40.000,00 € in Anspruch; die Parteien streiten über die Haftung des Beklagten für die Folgen einer Verletzung (Kreuzbandruptur und mehrmonatige Dienstunfähigkeit), die sich ein Polizeibeamter der PI Lüneburg bei einem nächtlichen Polizeieinsatz am 27.11.2022 im Rahmen eines Gerangels mit dem zunächst flüchtenden Beklagten zugezogen hat.
Nach § 52 des Niedersächsischen Beamtengesetzes geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch auf den Dienstherrn über, wenn dieser während einer auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit zur Gewährung von Leistungen - hier Fortzahlung der Bezüge und Behandlungskosten - verpflichtet ist.
Az. 3 O 2/26