Federal Aviation Office of Germany

09/24/2021 | Press release | Archived content

Hinweise zu Änderungen Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich (UK)

Hinweise zu Änderungen Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich (UK)

Datum 24.09.2021

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert darüber, dass ab dem 01.10.2021 deutsche Staatsangehörige für die Einreise in das Vereinigte Königreich (UK) einen gültigen Reisepass benötigen. Personalausweise werden ab dem 01.10.2021 nicht mehr als Einreisedokumente anerkannt.

Diese Änderungen gelten auch für Staatsangehörige der meisten anderen EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz.

Ausnahmen von der Passpflicht gelten für Personen, die im Vereinigten Königreich (UK) wohnhaft sind und über einen "Settlement Status" oder "Pre-Settlement Statuts" nach dem EU-Settlement Scheme (EUSS) verfügen, Grenzgänger oder "S2-Healthcare-Visitor" sind. Diese Personen können noch bis zum 31.12.2025 ihren Personalausweis für die Einreise in das Vereinigte Königreich nutzen.

Reisende mit ungültigen oder unzureichenden Reisedokumenten müssen damit rechnen, dass Ihnen an der Grenze die Einreise ins Vereinigte Königreich (UK) verweigert wird.

Fluggesellschaften sind verpflichtet zu prüfen, ob Passagiere über die für die Einreise in ihr Zielland erforderlichen Reisedokumente verfügen. Wenn dies nicht der Fall ist, führt dies dazu, dass die Fluggesellschaft die Beförderung wegen unzureichender Reisedokumente verweigert.

Das LBA empfiehlt Fluggästen, sich vor ihrem Flug über die Einreiseregeln ihres Ziellandes zu informieren.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:

Auswärtiges Amt

sowie

Hinweise der britischen Luftfahrtbehörde CAA UK zum Brexit (in englischer Sprache)
Hinweise der britischen Luftfahrtbehörde CAA UK zur Einreise nach Großbritannien (in englischer Sprache)

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