07/07/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/07/2026 08:31
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes" zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Der Gesetzesentwurf setzt das "Bundesgesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) um. Dieses war am 28. Februar 2025 in Kraft getreten. Das Bundesgewalthilfegesetz dient der Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie dem Schutz von betroffenen Frauen und Mädchen und etabliert erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung eines verlässlichen Gewalthilfesystems. Ziel ist es, dass bundesweit ein zuverlässiges und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, vorhanden ist. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung des Gewalthilfegesetzes. Diese Aufgabe nimmt das Land durch den " Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes (Nds. AG GewHG) wahr.
"Da weiterhin der Großteil der Opfer von häuslicher Gewalt weiblich sind und es sich um strukturelle Gewalt gegen Frauen handelt, soll die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bekämpfen und verhindern", kommentiert Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Kabinettsbeschluss. "Wesentliche Eckpunkte sind Regelungen zur Umsetzung des Sicherstellungsanspruches und eine angemessene Finanzierung für die Einrichtungen. Neben dem Schutz- und Beratungsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sind im niedersächsischen Ausführungsgesetz auch Regelungen zur Gewaltprävention, insbesondere zu Täterarbeit, zu Öffentlichkeits- sowie Vernetzungsarbeit enthalten. Wir verpflichten uns, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Ausbau des Gewalthilfesystems voranzutreiben."
Hintergrund:
Bisher fördert das Land auf Basis einer Zuwendungsrichtlinie freiwillig 48 Frauenhäuser,
49 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen und trägt so zur Sicherstellung eines funktionierenden Gewaltschutzsystems in Niedersachsen bei. Zusätzlich werden freiwillig (ohne Richtlinie) Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, für Opfer von Zwangsheirat, Projekte gegen Genitalverstümmelung sowie Einrichtungen für Täterarbeit gefördert. Die überwiegende Finanzierung des Gewaltschutzsystems erfolgte bisher im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge durch die Kommunen, die finanzielle Verantwortung geht ab dem 1. Januar 2027 jedoch im Wesentlichen auf die Länder über, die dann die Sicherstellungsverantwortung haben.
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