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09/02/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/02/2026 03:02

Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern soll weiterhin möglich sein

MedienmitteilungVeröffentlicht am 2. September 2026

Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern soll weiterhin möglich sein

Bern, 02.09.2026 - In einem Tiefzinsumfeld soll die Auffangeinrichtung BVG Freizügigkeitsgelder weiterhin zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung BVG befristet das Recht eingeräumt, Gelder in einer Negativzinsumgebung unter gewissen Bedingungen beim Bund anzulegen. Diese Regelung wurde einmal verlängert und läuft im September 2027 aus. Da die Zinsen erneut tief und teilweise bereits wieder negativ sind, soll die Auffangeinrichtung bei einem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB von 0 Prozent oder tiefer erneut die Möglichkeit erhalten, maximal 10 Milliarden Franken beim Bund zinslos anzulegen. Sie kann dies nur in Anspruch nehmen, falls ihr Deckungsgrad unter 103 Prozent fällt. Die entsprechende Gesetzesänderung soll auf 6 Jahre befristet werden.

In der Vernehmlassung war die Zustimmung zur Vorlage deutlich; 36 von 38 Stellungnahmen unterstützen sie als Ganzes. Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 2. September 2026 zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Auffangeinrichtung BVG ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung, die unter anderem die Verpflichtung hat, Freizügigkeitsgelder entgegenzunehmen. Diese stammen oft von Personen, die nicht mehr in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind, weil sie kein neues Arbeitsverhältnis antreten.

Die Auffangeinrichtung BVG muss den Nominalwert der Freizügigkeitsguthaben garantieren. Dazu legt sie diese Gelder an den Finanzmärkten an. Angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung erleichtert es ihre Aufgabe, wenn sie mindestens einen Teil dieser Gelder bei Bedarf risikolos bei der Bundestresorerie deponieren kann. Dadurch sinkt das Risiko einer Unterdeckung. Die Auffangeinrichtung hat von Mai 2022 bis März 2023 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

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