01/28/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/28/2026 08:10
HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 1 - Schwurgericht - des Landgerichts Hildesheim vom 02. Juni 2025 (12 Ks 23 Js 43178/24) bestätigt, mit welchem der damals 59-jährige Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 16. Dezember 2025 (6 StR 421/25) als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Kammer schlug der Angeklagte in Hildesheim nach einem Streitgespräch ein Bierglas wuchtig und mit hoher Geschwindigkeit mit der Glasöffnung voraus gegen die linke Halsseite des Zeugen. Nach Auffassung der Kammer nahm der Angeklagte hierbei billigend in Kauf, dass das Glas durch den Schlag zerbrechen und dem Zeugen eine lebensgefährliche Stich- und/oder Schnittverletzung im Halsbereich zufügen könnte. Der Zeuge erlitt eine 15 cm lange, stark blutende Schnittwunde am Hals, welche notoperativ behandelt werden musste.
Die Kammer konnte ihr Urteil insbesondere auf die teilweise geständige Einlassung des Angeklagten und die Inaugenscheinnahme der Video- und Tonaufzeichnungen vom Tatgeschehen stützen.
Der Angeklagte hat mit dem Eintritt der Rechtskraft die verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Janina Schaffert