09/15/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/15/2026 01:20
Pressemitteilung Nr. 171 vom 15.09.2026
Gegen eine inzwischen 35 Jahre alte deutsche Staatsangehörige hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Kammergericht - Staatsschutzsenat - erhoben. Ihr wird die Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen.
Sie soll am 23. Dezember 2014 mit einem Flugzeug von Berlin nach Istanbul und von dort in das damalige Herrschaftsgebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Syrien ausgereist sein, um sich dem IS anzuschließen. Ihr nach dem islamischen Ritus verheirateter Ehemann soll bereits kurz zuvor dorthin gereist sein, sich dem IS angeschlossen und für diesen gekämpft haben. Hierbei soll die Angeklagte aus radikal-islamistischer Gesinnung gehandelt und sich mit der Ideologie und den Zielen des IS identifiziert haben. Bis etwa Anfang Februar 2015 soll sie im syrischen Manbij mit ihrem Ehemann gelebt und seine Tätigkeit für den IS unterstützt haben, indem sie den gemeinsamen Haushalt führte. Die Angeklagte soll sich in der Folge von ihrem Ehemann getrennt und sich in Frauenhäusern des IS aufgehalten haben. In dieser Zeit soll sie auf eine in Berlin aufhältige Freundin eingewirkt haben, um diese zur Unterstützung des IS ebenfalls zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Des Weiteren soll sie ein Selbstmordattentat als mögliche Unterstützungshandlung benannt und dieser gegenüber auch die eigene Bereitschaft, ein solches zu verüben, geäußert haben. Diese Freundin soll dann mit weiterer Hilfe der Angeklagten über deren Kontakte in Berlin im Juni 2015 in das IS-Gebiet in Syrien ausgereist sein. Dort soll diese dann einen IS-Kämpfer geheiratet haben, selbst an der Waffe ausgebildet worden und später während eines Angriffs von gegen den IS kämpfenden Streitkräften getötet worden sein.
Die Angeklagte selbst wurde im März 2019 von kurdischen Streitkräften festgenommen und in das Lager al-Hol nahe der Grenze zum Irak verbracht. Von dort gelang ihr mit Unterstützung ihres Ex-Ehemannes im Januar 2020 die Flucht in die Türkei, wo sie bis April 2026 unter falschen Personalien lebte. Sie soll sich dann schließlich dazu entschieden haben, nach Deutschland zurückzukehren.
Die nicht vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich seit ihrer Festnahme am 23. April 2026 am Flughafen Berlin-Brandenburg in Untersuchungshaft.