Landkreis Teltow-Fläming

10/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/29/2026 10:37

Wildpark Johannismühle bleibt bis zur fachlichen Kontrolle geschlossen

Wildpark Johannismühle bleibt bis zur fachlichen Kontrolle geschlossen

Landkreis prüft den Vorfall mit drei Polarwölfen

Der Landkreis Teltow-Fläming ist weiterhin tief betroffen von dem Vorfall im Wildpark Johannismühle, bei dem am 28. Oktober 2026 ein achtjähriges Kind durch einen Wolf beziehungsweise möglicherweise mehrere Wölfe schwer verletzt wurde. Die besondere Anteilnahme gilt dem verletzten Kind, seiner Familie und allen Menschen, die das Geschehen miterleben mussten.

Es ist gut und wichtig, dass die Notfallseelsorge unmittelbar vor Ort war und den Betroffenen in dieser schwierigen Situation Beistand leisten konnte.

Sachliche Aufarbeitung des Vorfalls

Der Vorfall ereignete sich vor der regulären Öffnung des Wildparks im Rahmen eines gebuchten Tierpflegertages für Kinder. Nach bisherigem Kenntnisstand befanden sich drei Kinder im Gehege, als es während der Tränkung der Tiere zu dem Angriff durch die dort gehaltenen Polarwölfe kam. Nach den vorliegenden Informationen hätten die Kinder das Gehege nicht betreten dürfen.

Der Landkreis prüft den Vorfall im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten, die der Unteren Naturschutzbehörde und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zugeordnet sind. Dabei werden vor allem die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für eine arten- und tierschutzgerechte Haltung aller im Wildpark lebenden Tiere geprüft. Auch der Zustand der Gehege und die Einhaltung der geltenden Vorgaben sind Gegenstand der behördlichen Überwachung. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen, die das Eindringen von Schadorganismen in die Gehege sowie ein Entweichen der gehaltenen Tiere verhindern sollen. Ebenso müssen geeignete Möglichkeiten zur Fütterung und Tränkung sowie zur tierärztlichen Versorgung der Tiere gewährleistet sein.

Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher liegen in der Verantwortung des Betreibers. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen werden nicht durch den Landkreis Teltow-Fläming oder das Veterinäramt geprüft. Veranstaltungen wie Tierpflegertage und Fütterungen werden vom Landkreis weder genehmigt noch behördlich begleitet. Eine behördliche Genehmigung für das Betreten von Gehegen mit gefährlichen Tieren durch Besucherinnen und Besucher liegt nicht vor.

Dem Landkreis sind keine Genehmigungen für Besuche von Raubtiergehegen durch Kinder oder andere Besucherinnen und Besucher bekannt. Die Organisation solcher Angebote und die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen liegen in der Verantwortung des Betreibers.

Weitere fachliche Kontrolle Anfang kommender Woche

Die Untere Naturschutzbehörde wird gemeinsam mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Anfang kommender Woche eine weitere fachliche Kontrolle vor Ort durchführen. Dabei werden die aktuelle Situation und die tierschutzrechtlichen Anforderungen überprüft. Gegenstand der Kontrolle ist auch die umfassende Aufarbeitung des tragischen Vorfalls. Der Betreiber des Wildparks wird dabei darlegen, welche konkreten Maßnahmen künftig ergriffen werden sollen, um vergleichbare Unglücksfälle zu verhindern. Darüber hinaus werden die bestehenden Eigenkontrollsysteme des Wildparks überprüft. Dies umfasst unter anderem die Kontrolle der Außen- und Gehegezäune, die Sicherungsmaßnahmen für alle als gefährlich einzustufenden Tiere sowie die technischen Einrichtungen zur Fütterung und Tränkung. Die Hinzuziehung von Wolfsexperten ist für diese Kontrolle nicht vorgesehen.

Auf Grundlage der dabei gewonnenen Ergebnisse werden die zuständigen Behörden entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind. Der Wildpark bleibt bis zum Abschluss der anstehenden Überprüfung und bis auf Weiteres geschlossen. Eine Wiedereröffnung kommt erst nach entsprechender Prüfung und Freigabe durch die Untere Naturschutzbehörde in Betracht.

Ob und welche Maßnahmen gegebenenfalls gegenüber dem beteiligten Wolf beziehungsweise den beteiligten Wölfen erforderlich sind, ist derzeit offen. Dem Landkreis liegen keine Kenntnisse über frühere Angriffe der betreffenden Tiere vor. Eine abschließende Bewertung ist erst nach weiterer Beobachtung und fachlicher Prüfung der Tiere möglich.

Allgemeine Sprechzeiten Kreisverwaltung Teltow-Fläming

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr

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