03/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/11/2026 07:02
Pressemitteilung vom 11. März 2026
Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) liegt jetzt vor. Anlass für die Untersuchung war eine Presseanfrage, die Bedenken gegen zwei Posts auf dem städtischen Instagramkanal des OB geäußert hatte. In den Posts ist OB Horn beim Besuch des Roten Kreuzes (DRK) Freiburg sowie bei der Begleitung des Kältebusses des DRK zu sehen.
Das RP hat sich daraufhin einen Gesamteindruck über den städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres verschafft und nichts beanstandet. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beiträge einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufweisen und somit von der Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters umfasst sind.
Insbesondere zwei Posts des städtischen Kanals von OB Horn wurden untersucht, die auf dem städtischen OB-Kanal am 28. Januar 2026 und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Mit ihrer Stellungnahme bescheinigt das RP der Stadt Freiburg, dass beide Posts keine unzulässige Wahlwerbung darstellen und sie nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Damit bestätigt sie die Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Inzwischen ist Social Media neben den klassischen Informationskanälen ein wesentlicher Kommunikationskanal in der modernen Verwaltungskommunikation, um zu informieren und nachvollziehbare Entscheidungen und Hintergründe der Stadtverwaltung zu vermitteln. Die Stadt erfüllt deshalb den staatlichen Informationsauftrag auch auf diesen Kanälen. Diese Verwaltungskommunikation ist mittlerweile in vielen anderen deutschen Kommunen sowie in der Landes- und Bundesverwaltung, wie auch in Freiburg, Standard.