Landtag des Landes Schleswig-Holstein

10/07/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/07/2026 08:50

Beate Raudies zu Top 12: Vom Land zum Bund - Wer soll künftig die Medien kontrollieren

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail [email protected] Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE - 07.Oktober 2026
Beate Raudies Vom Land zum Bund - Wer soll künftig die Medien kontrollieren? TOP 12: Für mehr Transparenz, Verantwortung und eine wirksame Aufsicht über Medienintermediäre und sehr große Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten (soziale Medien) (Drs. 20/4511)
Ich bin der FDP und dem Kollegen Buchholz sehr dankbar für den Alternativantrag, dem wir uns gerne angeschlossen haben. Denn dieser fasst in knapp vier Zeilen genau das zusammen, um was es den Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition eigentlich ging - und wofür sie viele Worte gefunden haben.
Unser früherer Fraktionsvorsitzender, Thomas Losse-Müller, pflegte das gerne in einen Satz zu fassen: "Die Lösung muss so groß sein wie das Problem". Und genau dort stehen wir: Unsere Medienaufsicht mit ihren Strukturen kommt mit den Herausforderungen der neuen Medienwelt nicht mehr mit. Diese Struktur wurde zu Zeiten gegründet, als es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Handvoll Privatsender gab, dazu sehr viele Printmedien.
Heute leben wir in einer Welt, in der wir uns auch über soziale Plattformen oder Streamingdienste informieren - eine Welt, in der die Medienanstalten, so wie sie jetzt aufgestellt sind, schlicht nicht mehr mithalten können. Medienregulierung ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache, und das ist im Prinzip auch richtig so. Es führt aber - wie der Kollege Buchholz schon ausgeführt hat - dazu, dass das gesamte System sehr komplex und damit auch sehr teuer geworden ist. Unsere Landesmedienanstalt ist in den letzten Jahren immer wieder mit dem Hinweis an uns herangetreten, dass sie ihre Aufgaben mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht mehr leisten kann.

1 Umso wichtiger ist es, dass wir uns jetzt auch Gedanken machen, wie wir dort nachbessern können. Denn bis eine bundesweite Medienaufsicht Realität ist, wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin dürfen wir unsere Landesmedienanstalt nicht im Regen stehen lassen!
Die Medienvielfalt zu sichern, ist längst nicht mehr nur eine Länderaufgabe. Sie ist zunehmend eine europäische, wenn nicht gar eine globale Aufgabe. Die neuen Medien machen an nationalen Grenzen nicht halt.
Folgerichtig hat sich die EU in den letzten Jahren immer stärker der Regulierung und Ordnung der Medienlandschaft angenommen. Und insofern ist es nur konsequent, nun auch bei der Medienaufsicht danach zu fragen, wie wir sie neu organisieren. Beim Jugendmedienschutz haben wir mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits einen ersten Schritt gemacht. Jetzt geht es darum, den nächsten Schritt zu gehen. Eine zentrale Aufsichtsinstanz in Form einer unabhängigen, von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Medienanstalt könnte eine gute Lösung sein. Auch beim Datenschutz wird ja durchaus diskutiert, ob manches auf Bundesebene besser geregelt werden könnte. Unser gemeinsamer Antrag drückt damit eigentlich alles aus, worum es hier eigentlich geht.
Der Vorschlag der Regierungskoalition geht dagegen noch sehr viel weiter. Dem können wir heute nicht zustimmen, ohne ihn vorher im Ausschuss beraten zu haben. Dort sollten wir noch einmal mit den Sachverständigen ins Gespräch zu kommen. Ich bin sicher, Kollege Pender, dass Sie das bereits getan haben - aber es ist gute Sitte in diesem Hause, dass das nicht nur ein Abgeordneter tut, sondern das gesamte Parlament. Das gäbe uns auch Gelegenheit, uns mit dem auseinanderzusetzen, was Sie da noch mit untergeschoben haben: den Punkt 2, in dem es um die automatisierte Durchsuchung und Speicherung öffentlicher Informationen geht. Das sollten wir nicht so im Vorbeigehen beschließen. Das allein ist schon Grund genug, Ihren Antrag ausführlich und intensiv im Innen - und Rechtsausschuss zu beraten.

2

Landtag des Landes Schleswig-Holstein published this content on October 07, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on October 07, 2026 at 14:50 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]