03/09/2026 | Press release | Archived content
Das Ministerkomitee des Europarates hält vom 9. bis 11. März in Straßburg seine Quartalssitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.
Die zur eingehenden Prüfung vorgeschlagenen Fälle betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Malta, die Republik Moldau, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, die Tschechische Republik, die Türkei, die Ukraine, Ungarn und Zypern.
Die vom Ministerkomitee bei der Sitzung in dieser Woche verabschiedeten Entscheidungen werden am Donnerstag, dem 12. März, auf der Website des Europarates veröffentlicht.
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführenden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Hinweis
Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.
Gemäß seiner Entschließung vom 23. März 2022 überwacht das Ministerkomitee weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.
Vom Ministerkomitee geprüfte EGMR-Fälle [EN]
Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]