Bundesland Brandenburg

04/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/01/2026 04:44

Umweltministerium gibt Hinweise zum sicheren Umgang mit Holzfeuern im Freien

Umweltministerium gibt Hinweise zum sicheren Umgang mit Holzfeuern im Freien

Zu den Osterfeiertagen

- Erschienen am 01.04.2026

Über die Osterfeiertage organisieren zahlreiche Brandenburgerinnen und Brandenburger, Vereine und Kommunen Osterfeuer unter freiem Himmel. Das Umweltministerium bittet darum, dabei Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt zu nehmen und vorsichtig zu sein. Denn Holzfeuer können die Luft verunreinigen, Nachbarinnen und Nachbarn belästigen, Tiere gefährden und nicht zuletzt Schäden durch Brände verursachen.

Für größere Feuer ist eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Ordnungsbehörde notwendig. In jedem Fall ist darauf zu achten, ausschließlich trockenes und unbehandeltes Naturholz zu verbrennen.

Gartenabfälle wie Reisig, Strauchschnitt und frisches beziehungsweise nasses Holz gehören hingegen in die Biotonne, auf den Kompost oder den Wertstoffhof.

Rauchbelästigung, die vor allem durch feuchte Brennstoffe verursacht wird, sollte vermieden werden. Außerdem sollte auf genügend Abstand zu Wohnbebauung und insbesondere zu Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen geachtet werden.

Gar nicht ins offene Feuer gehören gestrichenes, lackiertes oder mit Schutzmitteln behandeltes Holz sowie Teer, Dachpappe, Sperrholz, Span- und Faserplatten, durch die - neben der starken Rauchentwicklung - Schadstoffe freigesetzt werden. Doch Achtung: Auch optisch unbehandelt wirkende Logistikhölzer wie Euro-Paletten oder Einwegpaletten, Leisten und Latten sind kein unbehandeltes Naturholz. Sie können begast oder mit Mitteln gegen Schädlingsbefall behandelt sein und gehören deshalb ebenfalls nicht in ein Holzfeuer.

Rücksicht sollte auch auf Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere genommen werden, die sich gerne in Häufungen brennbaren Materials aufhalten. Daher sollten Brennstoffhaufen erst unmittelbar vor dem Anzünden aufgeschichtet werden und vor dem Anzünden erneut gesichtet werden, um Verletzungen der Tiere zu vermeiden.

Wichtig ist bei allen Holzfeuern unter freiem Himmel die Beachtung des Brandschutzes und die entsprechenden Vorkehrungen. Ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen um die Feuerstelle sowie ein bereitzuhaltendes Löschmittel sorgen für Sicherheit. Ausreichend Distanz zu brandgefährdeten Bauten muss ebenfalls gewährleistet sein. Dazu zählen unter anderem Gebäude mit Reetdächern. Aber auch der Abstand zu trockenen Feldern, Ödland und Schilfgürteln ist zu beachten. Feuer im Wald oder in unmittelbarer Nähe zum Wald ist nicht gestattet.

Besondere Einschränkungen für das Holzfeuer im Freien gelten außerdem in Gebieten mit zu hohen Luftschadstoffwerten oder besonderen Regelungen in den regionalen Luftreinhalteplänen sowie bei bestimmten Waldbrandgefahrenstufen.

Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften zum Abbrennen eines Holzfeuers im Freien können mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Bundesland Brandenburg published this content on April 01, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on April 01, 2026 at 10:44 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]