05/20/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/20/2026 11:39
20.05.2026
Rund 33 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben der Landesregierung bei den Schuleingangsuntersuchungen 2024 durch mangelnde Sprachkompetenz aufgefallen. Um Abhilfe zu schaffen, sollen "ABC-Klassen" eingeführt werden. In einer Anhörung der Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Familie, Kinder und Jugend äußerten sich Sachverständige dazu.
Bei ABC-Klassen handele es sich um "verpflichtende schulische Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz", heißt es im Gesetzentwurf der Landesregierung (18/18115). Ziel sei es, "ein höheres Maß an Chancengerechtigkeit bereits zum Schulstart zu erreichen". Im Blick habe man Kinder, "bei denen im Rahmen der Anmeldung zu einer Schule mit Primarstufe festgestellt wurde, dass sie nicht über die für die Mitarbeit im Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen". Die Vorkurse könnten "in einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder an einem sonstigen Ort stattfinden". Die Landesregierung beziffert die Gesamtkosten für Beförderung sowie Fahrkostenerstattungen auf rund 108 Millionen Euro im Jahr. Zudem entstehe zusätzlicher Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern.
Die Sachverständigen waren sich im Grunde einig: Dass die Landesregierung die Sprachkompetenz von Kindern fördern will, sei richtig und wichtig. Viele hielten allerdings die Kita für den geeigneteren Ort. So auch Prof. Dr. Renate Zimmer von der Universität Osnabrück. Stabile Beziehungen, vertraute Bezugspersonen, verlässliche Alltagsstrukturen und ein sicheres Umfeld gehörten zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen erfolgreichen Spracherwerb, so die Erziehungswissenschaftlerin in ihrer schriftlichen Stellungnahme. ABC-Klassen widersprächen diesem Ansatz, "weil Kinder aus dem vertrauten Kita-Alltag herausgelöst und in neue Gruppen mit unbekannten Fachkräften gebracht werden". Die Zuweisung zu den Vorkursen könnten Kinder und ihre Familien zudem als "Diskriminierung und Ausschluss" empfinden.
Prof. Dr. Timm Albers, Pädagoge und Bildungsforscher an der Universität Paderborn, bestätigte diese Einschätzung. Zwar sei die Initiative der Landesregierung, Mittel in die Sprachförderung vor der Einschulung zu investieren, "aus wissenschaftlicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen". Die Kurse in einer Kindertageseinrichtung stattfinden zu lassen, entspräche wissenschaftlichen Erkenntnissen jedoch "deutlich eher" als Kurse in der Schule.
Ähnlich die Stellungnahme des Städtetags: Es sei gut, dass die Landesregierung die sprachlichen Kompetenzen von Kindern früh stärken und Bildungschancen erhöhen wolle. Wissenschaftliche Untersuchungen und Ergebnisse aus den Schuleingangsuntersuchungen zeigten "dringenden Handlungsbedarf". Frühkindliches Lernen erfordere aber "sichere Bindungen, emotionale Stabilität, qualitativ hochwertige Interaktionen und eine entwicklungsorientierte Umgebung". Diese Aspekte seien im Gesetzentwurf nicht hinreichend berücksichtigt. Aus Schulträgersicht sei zudem festzustellen, "dass der Raummangel und die Auslastung durch den Ganztag am Nachmittag zusätzliche Sprachfördergruppen in den Schulgebäuden in der Regel nicht ermöglicht".
Es gebe bereits auf Kreisebene "verschiedene gut funktionierende Verfahren, um die Erkenntnisse aus den Schuleingangsuntersuchungen gezielt für die Arbeit in der frühkindlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen, aber auch in den Grundschulen nutzbar zu machen", so der Landkreistag. Bestehenden Konzepte sollten mit den neuen Fördermaßnahmen verzahnt werden. Eine enge Abstimmung zwischen Elementar- und Primarbereich sei unerlässlich, um Doppelstrukturen zu vermeiden und vorhandene Kompetenzen effektiv zu nutzen. Optimal wäre es aus Sicht des Landkreistags, die vorgesehenen schulischen Vorkurse in den gewohnten Lernumgebungen der Kinder stattfinden zu lassen.
Der Verband Bildung und Erziehung sprach von einem "ersten notwendigen Schritt in Richtung von mehr Chancengerechtigkeit". Der Gesetzentwurf setze aber primär "auf strukturelle Steuerung, Verbindlichkeit und formale Zuständigkeiten", ohne die pädagogischen Wirkzusammenhänge und die praktische Umsetzung vor Ort ausreichend zu berücksichtigen: "Ein solches Jahr gehört in die gemeinsame Verantwortung von Kita und Schule, damit einerseits alle Kinder einen inklusiven und sanften Übergang haben und andererseits die vorhandenen Professionen der Fachkräfte der Kita und der Schulen für das Wohl der Kinder eingesetzt werden können."
Die Bezirksregierung Arnsberg sieht in der geplanten Einführung von ABC-Klassen "aus schulfachlicher Sicht einen bedeutsamen und sachgerechten Schritt zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit und zur Stärkung erfolgreicher Bildungsbiografien". Der Gesetzentwurf sei ausdrücklich zu unterstützen: "Er greift zentrale Herausforderungen des Bildungssystems frühzeitig auf, orientiert sich an grundlegenden Erkenntnissen der Bildungs- und Entwicklungsforschung und stärkt die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart der Kinder nachhaltig."
Eine Übersicht über sämtliche Stellungnahmen finden Sie hier.