FDP - Freie Demokratische Partei e.V.

04/04/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/04/2026 04:13

KUBICKI-Kolumne: Nicht noch ein Beleidigungsparagraf!

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Die KI-Revolution stellt viele Gewissheiten in Frage. Auch wenn die Geschichte manipulierter Bilder fast so alt ist wie die Geschichte der politischen Propaganda seit der Erfindung der Fotografie, werden die Gewissheiten darüber, "was man sieht", nun noch einmal viel fundamentaler erschüttert. Völlig problemlos lässt sich beispielsweise in Windeseile ein Video vom Bundeskanzler erstellen, wie er auf dem Rücken einer Giraffe vor dem Reichstagsgebäude reitet und ruft: "Wir kriegen den Hals noch nicht voll!" Derartige satirische Anwendungen der neuen Technik fluten zunehmend das Internet - mal mehr, mal weniger gelungen. Die Kreativität hat ein radikal neues Ventil gefunden. Und das ist zwar eine atemberaubende, aber grundsätzlich gute Entwicklung. Doch wie immer in der Menschheitsgeschichte bringt technologischer Fortschritt auch Missbrauch mit sich. Als der Mensch das Feuer bändigte, begann nicht nur das Kapitel der Kulinarik, sondern auch das der Brandstiftung.

Manchmal sind Entwicklungen so fundamental, dass wir mit den Regeln, die wir uns zuvor gegeben haben, nicht mehr auskommen. Was sich jedoch nicht ändern sollte, ist, was wir für schützenswert und regelbar halten - und was nicht. Ich will hier nicht zu philosophisch werden, aber letztlich geht es um die uralte Frage, warum der Staat straft. Diese Kontrollfrage sollte man im Hinterkopf behalten, wenn wir uns die Debatte über Deepfakes anschauen, die in den letzten Wochen über uns hereingebrochen ist. Schon die Entwicklung dieser Debatte nimmt einige Antworten vorweg.

Im "Spiegel" erschien eine Titelgeschichte über die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, die einige sehr gravierende Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, enthielt. Um diesen konkreten Fall soll es hier nicht gehen, aber wichtig ist: Zu den konkret gegen Ulmen erhobenen Vorwürfen gehörte bei genauer Lektüre nicht, dass dieser pornografisches Material mittels Deepfakes von seiner damaligen Frau angefertigt habe. Dennoch entfachte sich eine breite öffentliche Debatte genau um diesen - im konkreten Fall nicht erhobenen - Vorwurf. Das ist bemerkenswert, aber erklärbar. Denn in der Berichterstattung verschwamm das schon länger bestehende Engagement von Frau Fernandes gegen Deepfake-Pornos mit den aktuell konkret erhobenen Vorwürfen. Dazu beigetragen hat auch, dass der "Spiegel" in der Titelgeschichte selbst ein Interview mit der Bundesjustizministerin platzierte, das sich in weiten Teilen um den Missbrauch von KI zu diesen Zwecken drehte.

Dass die Bundesjustizministerin hierzu mitteilungsfähig - und mitteilungsbedürftig - war, ist ebenfalls nicht verwunderlich. Ihr Haus arbeitet schon länger an einer Novelle des Strafrechts, die die Regelung dieser und weiterer Sachverhalte vorsieht. Nun weiß ich nicht, inwieweit Stefanie Hubig die Einbettung ihres Interviews im "Spiegel" im Vorfeld bekannt war. Aber spätestens als sie die Einladung zur Talksendung "Caren Miosga" erhielt, hätte sie stutzig werden sollen. Denn der dort offenbar geplante gemeinsame Auftritt mit Frau Fernandes hätte die Verquickung ihres gesetzgeberischen Anliegens mit dem konkreten Verfahren noch weiter verstärkt - einem Verfahren, in dem noch ermittelt wird und in dem selbstverständlich die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt. Eine Bundesjustizministerin, die hier keine klaren Grenzen zieht und den Eindruck zulässt, dass ihr gesetzgeberisches Anliegen eine Antwort auf eine konkrete Frage ist, die sich gar nicht ihr, sondern - wenn überhaupt - der Justiz stellt, ist fehl am Platz.

Die Redaktion von "Caren Miosga" hat dann allerdings noch einigermaßen die Kurve bekommen, und der Auftritt von Frau Fernandes und Frau Hubig fand nicht gleichzeitig statt. Der irrige Eindruck, die Justizministerin stimme in der Bundesregierung derzeit eine Art "Lex Ulmen" ab, ist dennoch in der Welt. Das ist das Resultat einer äußerst unseriösen politischen Kommunikation, in der offenbar aus Angst, aus der öffentlichen Aufregung nicht genügend politisches Kapital zu schlagen, die notwendige Klarstellung unterlassen wurde. Diese lautet: Die Reformpläne der Bundesregierung haben rein gar nichts mit den konkreten Vorwürfen gegen Herrn Ulmen zu tun. Sie bestanden lange vor deren Bekanntwerden und betreffen zudem unterschiedliche Sachverhalte. Darüber hinaus werden Fragen individueller Schuld nicht in Fernsehstudios oder auf der Straße verhandelt, sondern in Gerichtssälen. Es stünde einer Bundesjustizministerin gut zu Gesicht, dies auch dann zu betonen, wenn es nicht opportun erscheint.

Ist das klargestellt, kann man den unbefangenen Blick auf das richten, was die Bundesjustizministerin unter anderem mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt: die Sanktionierung sogenannter Deepfakes. Erinnern Sie sich an die Kontrollfrage vom Beginn der Kolumne? Also: Warum soll der Staat Deepfakes bestrafen? Zum einen geht es sicherlich um den Schutz dessen, was als "wahr" erachtet wird. Wenn beispielsweise falsche Videos von Markus Lanz kursieren, in denen er Finanztipps gibt, um Menschen kraft seiner öffentlichen Autorität abzuzocken, ist das zweifellos strafwürdig - allerdings auch mit den bestehenden Betrugsvorschriften gut zu handhaben.

Wenn jedoch - etwa im politischen Wettbewerb - der Ruf einer Person durch gefälschtes Videomaterial beschädigt werden soll, wird es schwieriger. Die Beleidigungsdelikte kommen zwar in Betracht, sind aber offensichtlich eine rechtliche Krücke, die nicht immer trägt. Und schließlich gibt es Fälle, in denen Personen - die keine öffentlichen Personen sein müssen - mit sexualisierten Inhalten dargestellt werden, sei es zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Herabwürdigung. Es ist nicht unangemessen, hier bestehende gesetzgeberische Lücken zu identifizieren und gegebenenfalls zu schließen. Die derzeitige rechtspolitische Diskussion zeigt jedoch, wie komplex und schwierig diese Fragen sind. Deshalb rate ich dringend dazu, sich zu vergegenwärtigen, wozu eine Novelle nicht führen darf.

Erstens brauchen wir keinen weiteren Beleidigungsparagraphen. Hubigs Vorschlag knüpft maßgeblich an die Geeignetheit zur Schädigung "des Ansehens einer Person" an. Denken Sie nur an den auf einer Giraffe reitenden Bundeskanzler, der den Hals nicht vollkriegt. Ist diese Szenerie schon absurd genug, um eine Ansehensschädigung von vornherein zu verneinen? Ich würde mit gesundem Menschenverstand sagen: eigentlich schon. Doch dann blicke ich fassungslos auf die Vielzahl an Verfahren wegen Ehrdelikten, die von deutschen Staatsanwälten angestoßen werden und ähnlich eindeutig zu beurteilen gewesen wären. Nicht weniger problematisch ist der Blick auf Richterinnen und Richter, die entsprechende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse unterzeichnen. Gerade im Bereich der Ehrdelikte ist in der Rechtspraxis etwas ins Rutschen geraten - auch als Folge politischer und gesetzgeberischer Entscheidungen, bei denen ein vermeintlich gerechter Kampf gegen "Hass und Hetze" mit Mitteln des Strafrechts geführt wird, obwohl das Strafrecht diese Begriffe gar nicht kennt.

Zweitens kann man Lücken nur dort schließen, wo sie tatsächlich bestehen. Hierüber gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Unser Strafrecht wird zunehmend unübersichtlich und damit schlechter handhabbar. Ständige Ergänzungen sind der falsche Weg. Ich teile die Kritik des Verfassungsrechtlers Josef Franz Lindner an jüngeren Strafrechtsergänzungen: Das StGB wird zunehmend unlesbar und ist ein "Spiegel einer aktionistisch-technokratischen ad hoc-Gesetzgebung".

Drittens wäre der sauberste Weg eine umfassende Strafrechtsreform, in der wir uns wieder klarer darüber verständigen, was strafwürdig ist - und was nicht. Ich wünsche mir ein Strafrecht, das Machtkritik schützt, Kreativität in all ihren technologischen Erscheinungsformen nicht einschränkt und vorsätzlich schädigendes Verhalten konsequent sanktioniert. Die Vorschläge der Bundesjustizministerin erfüllen diese Vorstellungen nicht, schießen an der falschen Stelle über das Ziel hinaus und sollten in dieser Form gestoppt werden.

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