07/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/29/2026 03:58
Berlin, 29. Juli 2026 - Am heutigen Mittwoch verabschiedet das Bundeskabinett mit dem Netzanschlusspaket und der Novelle des EEG weitreichende Gesetze für die Energieinfrastruktur. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Das Bundeskabinett stellt heute mit dem Netzanschlusspaket und der EEG-Novelle gleichzeitig Weichen für die Energieinfrastruktur und den Digitalstandort Deutschland. Neue Rechenzentren und Mobilfunkmasten brauchen zuverlässig und rund um die Uhr Strom und müssen als wesentliche Elemente unserer kritischen Infrastruktur prioritär versorgt werden. Das Netzanschlusspaket hat in dieser Hinsicht gravierende Konstruktionsfehler, auch wenn es grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Es ist überfällig, dass die Verfahren digitalisiert werden und vom Prinzip 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' abgerückt wird. Entscheidend muss künftig sein, ob ein Projekt tatsächlich umsetzungsreif ist, und nicht allein, wann der Antrag eingegangen ist.
Besonders kritisch ist aber das geplante Recht der Stromnetzbetreiber, vermeintlich ungenutzte Anschlussleistung wieder zu entziehen. Rechenzentren, Ladeparks und andere große Infrastrukturprojekte erreichen ihre volle Auslastung erst nach und nach. Zugleich brauchen sie Reserven für einen sicheren Betrieb, technische Redundanzen und künftiges Wachstum. Wer diese Kapazitäten pauschal als ungenutzt wertet, gefährdet Investitionen und bremst den Ausbau digitaler und klimafreundlicher Infrastruktur. Eine Rücknahme darf deshalb nur nach einer Einzelfallprüfung, im Austausch mit dem Unternehmen und bei nachweislich dauerhaft ungenutzter Leistung möglich sein.
Auch bei der Vergabe knapper Netzkapazitäten muss die Bundesregierung nachbessern. So müssen insbesondere Mobilfunkmasten beim Stromanschluss ausdrücklich Vorrang erhalten, damit der Ausbau in ländlichen und bislang schlecht versorgten Regionen nicht an langen Anschlussverfahren scheitert. Dabei geht es nicht um große Netzkapazitäten, sondern um einen verlässlichen und zügigen Stromanschluss für Standorte mit vergleichsweise geringem Energiebedarf.
Bei der EEG-Novelle ist die stärkere Marktintegration kleiner Photovoltaikanlagen grundsätzlich richtig. Verpflichtend darf sie aber erst werden, wenn praxistaugliche digitale Prozesse, die notwendige Steuerbarkeit und wirtschaftliche Vermarktungsangebote verfügbar sind. Die dauerhafte Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent lehnen wir ab. Statt Flexibilität zu beschneiden, sollte der Gesetzgeber zusätzliche Speicherpotenziale erschließen und insbesondere die Hürden für bidirektionales Laden abbauen."