09/25/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/25/2025 09:04
Die Frist für die Umsetzung der fraglichen Richtlinien ist kürzlich abgelaufen. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten - das ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Österreich ist in zwei Fällen säumig: Zum einen hat das Land die Omnibus-Richtlinie über das zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) zur Änderung der Transparenzrichtlinie nicht vollständig umgesetzt - obwohl das bis 10. Juli 2025 geschehen hätte sollen. Ziel der Initiative ist die Einrichtung eines zentralisierten Mechanismus für die Bereitstellung leicht zugänglicher, vergleichbarer und nutzbarer öffentlicher Informationen für Investoren und andere Interessenträger. Auch punkto Pflanzengesundheit hat Österreich Nachholbedarf: Bis 31. Juli 2015 hätte die EU-Richtlinie bezüglich der Auflistung von Pflanzenschädlingen auf Vermehrungsmaterial und Pflanzen zur Fruchterzeugung umgesetzt werden sollen - Österreich hat dies ebenso wie fünf andere Länder verabsäumt. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission den nächsten Verfahrensschritt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme setzen.
Pressemitteilung