Kanton Graubünden

08/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/11/2026 00:11

Koordination und Prävention bei häuslicher Gewalt werden gesetzlich verankert

Der Kanton Graubünden verstärkt seine Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein neues Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) soll die rechtlichen Grundlagen für ein koordiniertes und interdisziplinäres Vorgehen sicherstellen. Die Regierung hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats für die Behandlung in der Oktobersession 2026 verabschiedet.

Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt betreffen Menschen aller Altersgruppen und sozialen Schichten. Gewalt kann körperlicher, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Natur sein und tritt häufig in Beziehungen auf, die durch persönliche Nähe oder Abhängigkeit geprägt sind. Das Gesetz orientiert sich an der Definition der Istanbul-Konvention und berücksichtigt Gewalt innerhalb bestehender oder früherer Partnerschaften sowie familiärer Beziehungen. Nicht zuletzt ist das Gesetz gegen häusliche Gewalt auch ein klares Signal, dass Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz hat und gezielt verhütet und bekämpft wird.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken
Ein zentrales Element ist die gesetzliche Verankerung der interdisziplinären Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Die bestehende Zusammenarbeit am «Runden Tisch Häusliche Gewalt» soll dauerhaft abgesichert werden. Die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt beim kantonalen Sozialamt übernimmt dabei weiterhin die Koordination und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und privaten Organisationen.

Einheitliche Datengrundlage für gezielte Massnahmen
Zur Verbesserung der Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt wird eine kantonale Datensammlung geschaffen. Sie dient dazu, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und bedarfsgerechte Massnahmen abzuleiten. Erfasst werden unter anderem Angaben zu Gewaltformen, Beziehungen zwischen gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen, Alter, Geschlecht sowie geografischen Aspekten. Die Daten bleiben anonym. Die Öffentlichkeit wird regelmässig mittels eines Berichts über die Ergebnisse informiert.

Beilage:

Botschaft «Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG)»

Auskunftsperson:

Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales steht im Rahmen des ordentlichen Medientreffens vom 11. August 2026 für Anfragen zur Verfügung

Weitere Medienanfragen werden koordiniert von Nadja Cadonau, Kommunikationsverantwortliche Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 44 60, E-Mail [email protected]


zuständig: Regierung

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