Bundesland Niedersachsen

09/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/25/2026 02:18

Datenschutzaufsicht prüft KI-gestützte Videoüberwachung in Schwimmbädern

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat eine Prüfung zum Einsatz KI-gestützter Überwachungssysteme in Schwimmbädern begonnen. Dabei untersucht die Behörde bei insgesamt zehn Hallen- und Freibädern in Niedersachsen, ob bei ihnen KI-Systeme zur Überwachung von Schwimmbecken und Unterstützung der Schwimmaufsicht im Einsatz sind und, wenn ja, in welchem Umfang dort personenbezogene Daten verarbeitet werden. Mithilfe der Untersuchung will die Behörde den datenschutzkonformen Einsatz KI-unterstützter Videoüberwachungssysteme sicherstellen und die Schwimmbäder gegebenenfalls hierbei unterstützen. Derzeit läuft noch die Rückmeldefrist für die Betreiber; die Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse sollen bis zum Ende des Jahres erfolgen.

"KI-unterstützte Überwachungssysteme können eine sinnvolle Ergänzung zur Badeaufsicht sein, um die Sicherheit in Schwimmbädern zu erhöhen. Die dafür notwendige Videoüberwachung von Badegästen ist allerdings ein sensibler Bereich - darauf haben Betreiber besonders zu achten", so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen. "Mit unserer Prüfung wollen wir zu einem datenschutzkonformen Einsatz solcher Systeme beitragen."

Bundesweit haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Schwimmbäder mit dem Einsatz von KI-Systemen zur Überwachung ihrer Schwimmbecken begonnen. Dabei sind verschiedene Systeme im Einsatz, die beispielsweise Personen in Notlage anhand von Bewegungsmustern erkennen können und die Badeaufsicht alarmieren.

Im Rahmen der Prüfung hat die Datenschutzaufsicht unter anderem bei den Betreibern angefragt, über welche Funktionen eingesetzte KI-Systeme verfügen, ob sie Live-Videobilder, vektorisierte Körperumrisse oder Bewegungsmuster analysieren und welche Bereiche des Schwimmbads zu welchen Uhrzeiten überwacht werden. Abgefragt wird außerdem, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen die Betreiber ergriffen haben, um die Risiken für Datenschutzverletzungen gegenüber Badegästen und Beschäftigten zu minimieren, und ob personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden.

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