Austrian Federal Chancellery

06/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/25/2026 07:39

Reformpartnerschaft modernisiert Verwaltungsgerichtsbarkeit

25. Juni 2026 Reformpartnerschaft modernisiert Verwaltungsgerichtsbarkeit

Umfassendes Update für effizientere Verfahren und mehr Rechtssicherheit geht in Begutachtung

Im Rahmen der Reformpartnerschaft hat eine hochrangige Expertengruppe unter der Leitung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts erarbeitet. 10 Jahre nach Einführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Österreich zieht die Reformpartnerschaft eine systematische Bilanz - und setzt konkrete Schritte, um Verfahren zu beschleunigen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Zugang zum Recht praxistauglicher zu gestalten. Das Gesetz geht mit heute in Begutachtung.

Typische Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich regeln Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden. Sie werden vor den 9 Landesverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dem Bundesfinanzgericht (BFG) oder in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ausgetragen.

"Effiziente Verwaltung ist das beste Bürger-Service. Die Verwaltungsgerichte sind eine tragende Säule des Rechtsstaates. 10 Jahre nach ihrer Einführung ist es Zeit, Erfahrungen aus der Praxis konsequent in moderne und effiziente Verfahren umzusetzen. Mit diesem Update beschleunigen wir Verfahren, erhöhen die Rechtssicherheit und machen den Zugang zum Recht einfacher und praxistauglicher - damit der Rechtsstaat nicht nur funktioniert, sondern für die Menschen spürbar wirkt."
Staatssekretär Alexander Pröll"Wenn Verfahren schneller werden, Menschen rascher zu ihrem Recht kommen und Behörden modern sowie verlässlich arbeiten, dann wird Entlastung im Alltag unmittelbar spürbar. Die Modernisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dafür ein konkreter weiterer Schritt - denn effiziente Verwaltung ist gelebter Bürger:innen-Service: praxisnah und über Parteigrenzen hinweg."
Staatssekretär Jörg Leichtfried"Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau sind kein Selbstzweck - sie sind Wirtschaftspolitik, Standortpolitik und Bürger-Service in einem. Gerade die Verwaltungsgerichte bilden dabei den zentralen Schlüssel: Wer Infrastrukturprojekte zum Beispiel rascher genehmigt, bringt Energie, Betriebe und Investitionen schneller auf Schiene. Der Rechtsstaat darf kein Warteraum sein. Und daran arbeiten wir zusammen weiter."
Staatssekretär Sepp Schellhorn

Breite Expertenpartnerschaft als Fundament

An der Expertengruppe beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter des Verwaltungsgerichtshofes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Justiz, der Länder, der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte, des Österreichischen Gemeindebundes sowie des Österreichischen Städtebundes. Die breite Aufstellung der Gruppe sicherte sowohl die rechtsstaatliche Präzision als auch die Praxisnähe der erarbeiteten Vorschläge.

Die geplanten Verbesserungen auf einen Blick

Der Gesetzesentwurf bündelt mehrere praxisorientierte Anpassungen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts:

  • Digitalisierungsschub: Verpflichtende elektronische Übermittlung von Gutachten - ein wesentlicher Schritt hin zu einem durchgängig digitalen Verfahren.
  • Einheitliche Aktenvorlage: Klare, harmonisierte Standards für die Aktenvorlage durch Behörden schaffen Transparenz und verkürzen Verfahrensdauern.
  • Beschränkung des Prüfungsumfangs des Verwaltungsgerichtes auf das Beschwerdevorbringen.
  • Möglichkeit von Ermittlungsaufträgen des Verwaltungsgerichts an eine Behörde gerade bei Fragen von technischen Berechnungen
  • Schutz vor Verfahrensmissbrauch: Gezielte Maßnahmen gegen mutwillige Verfahrensverzögerungen - etwa bei unentschuldigtem Fernbleiben oder vorzeitigem Verlassen der Verhandlung - stärken die Funktionsfähigkeit der Gerichte. Ein möglicher Fortführungsantrag ist danach nur einmalig möglich.
"Wer ein Verfahren anstrengt, muss auch bereit sein, daran teilzunehmen. Wer das Gericht anruft und dann ohne Entschuldigung fernbleibt, darf nicht erwarten, dass wertvolle Zeit, Ressourcen und Steuergeld auf unbestimmte Zeit blockiert werden. Das Verfahren wird in solchen Fällen künftig grundsätzlich abgeschlossen - konsequent und im Sinne aller, die das Rechtssystem ernsthaft in Anspruch nehmen. Damit schieben wir bewusstem Verzögern einen Riegel vor."
Staatssekretär Alexander Pröll

Hintergrund

Die Reformpartnerschaft Österreich wurde im Juni 2025 als gemeinsamer Reformprozess von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ins Leben gerufen. Ihr Ziel: staatliche Strukturen effizienter, moderner und bürgernäher zu gestalten - durch klarere Zuständigkeiten, weniger Doppelgleisigkeiten und vereinfachte Entscheidungsprozesse.

4 Themenblöcke stehen im Mittelpunkt: Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den Bereich Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung zeichnet Staatssekretär Alexander Pröll federführend verantwortlich.

Bisherige Ergebnisse im Bereich Verfassung und Verwaltung

  • Juli 2025: Erstes offizielles Treffen der Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt; Schwerpunkte: AVG-Reform für Großverfahren, föderale IT-Kooperation und Ausbau von ID Austria
  • September 2025: Präsentation des Zwischenstands
  • November 2025: Treffen der Reformpartnerschaft in Graz; erstmals in einem Bundesland. Vorbereitung der Landeshauptleutekonferenz, Beschluss des Amtssachverständigen-Pools über Gebietskörperschaftsgrenzen hinweg
  • Dezember 2025: Steuerungsgruppe der Reformpartnerschaft fixiert Verhandlungsfahrplan bis Sommer 2026; Stabstelle Reformpartnerschaft im Bundeskanzleramt eingerichtet
  • März 2026: AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung beschlossen; schafft die Rechtsgrundlagen für den rechtssicheren Einsatz digitaler Technologien in Behörden
  • April 2026: Gesetzesentwurf zum österreichweiten Amtssachverständigen-Pool in Begutachtung geschickt; Umsetzung für Sommer 2026 geplant
  • Juni 2026: Entbürokratisierungspaket inklusive des Project X: dadeX als zentrale Datenmanagement-Infrastruktur. Über diese Infrastruktur können Behörden vorhandene Daten sicher, rechtlich abgesichert und zweckgebunden austauschen, wenn sie für ein Verfahren benötigt werden. Damit wird das Once-Only-Prinzip praktisch umsetzbar.
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