Federal Ministry of Justice and Consumer Protection of the Republic of Germany

04/17/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/17/2026 03:06

Besserer Schutz vor digitaler Gewalt: Bundesjustizministerin schlägt Anpassung des Straf- und Zivilrechts vor

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Besserer Schutz vor digitaler Gewalt: Bundesjustizministerin schlägt Anpassung des Straf- und Zivilrechts vor

Schwerpunktthema Pressemitteilung

Pressemitteilung Nr. 28/2026
17. April 2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sog. digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und wurde über mehrere Monate hinweg im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet.

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Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

"Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen. Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher. Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphonekameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen - und die Zahlen steigen rasant.

Deshalb haben wir in den letzten Monaten einen ambitionierten Gesetzentwurf dazu erarbeitet. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt schließen wir Strafbarkeitslücken - vor allem in Bezug auf pornographische Deepfakes und digitalen Voyeurismus. Wir werden außerdem die Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern - und dafür sorgen, dass notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können. Denn der Rechtsstaat darf nicht schulterzuckend zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden.

Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Gewalt genauso ernst nehmen wie körperliche Gewalt - und die Betroffenen stärken. Genau dafür steht das Gesetz gegen digitale Gewalt. Nicht die Betroffenen sollen verstummen, sondern die Täter - und digitale Gewalt muss endlich konsequent geahndet werden."

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Neue Straftatbestände gegen digitale Gewalt

Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen drei neue Straftatbestände geschaffen werden.

  • "Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen" (§ 184k des Strafgesetzbuchs (StGB)): Die Vorschrift soll bildbasierte sexualisierte Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen erfassen. Dazu soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial unter Strafe gestellt werden - unabhängig von der Herstellungsform (reale oder computergenerierte Aufnahme) und dem Ort der Aufnahme (privat oder öffentlich). Das betrifft insbesondere pornographische Deepfakes, Fälle des sogenannten digitalen Voyeurismus (das heimliche Filmen oder Fotografieren an öffentlichen Orten, soweit es auf unbekleidete intime Körperstellen zielt oder "in sexuell bestimmter Weise" auf bekleidete intime Körperstellen). Ebenfalls erfasst sind Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos.
  • "Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte" (§ 201b StGB): Die Vorschrift soll das unbefugte Zugänglichmachen (aber nicht bereits das Herstellen) sonstiger Deepfakes erfassen, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden. Satirische Darstellungen sind nicht erfasst. Erfasst sind beispielsweise das Zugänglichmachen täuschend echt aussehender Bildaufnahmen, die reale Personen (ohne deren Einverständnis) vermeintlich bei der Begehung schwerer Straftaten zeigen.
  • "Unbefugte Überwachung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik" (§ 202e StGB): Die Vorschrift soll insbesondere Cyberstalking mittels GPS-Trackern erfassen.

Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene

Betroffene von digitaler Gewalt sollen bei strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen besser gegen die Verletzer ihrer Rechte vorgehen können. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden.

  • Auskunftsanspruch: Betroffene sollen von Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern einfacher und weitergehender als bisher Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern erhalten können; dafür soll ein neues Auskunftsverfahren mit Richtervorbehalt etabliert werden. Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten.
  • Beweissichernde Anordnungen: Gerichte sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter anlassbezogen verpflichten können, bereits bei ihnen vorhandene Daten über einen mutmaßlichen Rechtsverletzter zu sichern. So soll erreicht werden, dass die Rechtsdurchsetzung nicht an einem Datenverlust scheitert, weil die zur Rechtsdurchsetzung benötigten Daten vor Beendigung des Verfahrens gelöscht wurden.
  • Zeitweilige Accountsperre: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene eine zeitweilige Sperre des Verletzer-Accounts gerichtlich beantragen können. So soll insbesondere verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt in schwerwiegender Weise schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
  • Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten: Betreiber von sozialen Netzwerken mit Sitz außerhalb der EU sollen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann ein Gericht eine solche Benennung im Einzelfall, d.h. in einem konkreten Gerichtsverfahren, anordnen können. Dadurch soll es Betroffenen einfacher möglich sein, Rechte gegenüber den Plattformen durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 22.05.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf [sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen] finden Sie hier.

Federal Ministry of Justice and Consumer Protection of the Republic of Germany published this content on April 17, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on April 17, 2026 at 09:07 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]