Bundesland Brandenburg

09/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/02/2026 07:51

Justizminister Dr. Benjamin Grimm: „Null Toleranz für häusliche Gewalt – wir müssen schwere Gewalttaten gegen Frauen wirksamer bekämpfen“

Justizminister Dr. Benjamin Grimm: "Null Toleranz für häusliche Gewalt - wir müssen schwere Gewalttaten gegen Frauen wirksamer bekämpfen"

- Erschienen am 01.09.2026 - Presemitteilung 43/2026

Die in kurzer Folge verübten Tötungsdelikte an Frauen in Hohen Neuendorf, Neu-Gosen und Erkner sind zutiefst erschütternd. Justizminister Dr. Benjamin Grimm betont, dass nun zunächst im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Hintergründe genau aufgeklärt werden müssen. Ungeachtet dessen zeigten die Taten, dass dringend Maßnahmen erforderlich seien, um schwere Gewalttaten gegen Frauen wirksamer zu bekämpfen.

"Ich weigere mich, häusliche Gewalt und Femizide als neues Normal zu akzeptieren. Wir müssen alles tun, um uns dieser Entwicklung entgegenzustellen. Wir werden daher die Prävention weiter ausbauen, neue Ansätze verfolgen und die Strafen für solche Taten verschärfen. Für mich ist klar: Es gibt null Toleranz für häusliche Gewalt!", so Justizminister Dr. Benjamin Grimm.

Die Zahlen unterstreichen den Handlungsbedarf: In Brandenburg wurden im Jahr 2025 insgesamt 6.434 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. Im Fünfjahresvergleich zu 2021 bedeutet dies einen Anstieg um 9,3 Prozent. Zwar sind die Fallzahlen 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Prozent zurückgegangen, sie liegen damit aber weiterhin deutlich über dem Niveau von 2021.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm: "Ich begrüße daher ausdrücklich, die auf Bundesebene in dieser Hinsicht erfolgten und geplanten gesetzlichen Änderungen, die insbesondere die Möglichkeiten einer elektronischen Fußfessel erweitern oder die Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deep Fakes unter Strafe stellen. Handlungsbedarf besteht bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten: Geschlechtsbezogene Tatmotive sollten klarer erfasst und tatbestandlich präzisiert werden, um auch Einzelfall eines Femizids ausreichend gerecht werden zu können."

Hochrisikomanagement für Fälle häuslicher Gewalt

Ein wesentlicher Baustein für eine effektivere Bekämpfung häuslicher Gewalt ist die im Land Brandenburg bereits begonnene ressortübergreifende Arbeit am Aufbau und an der Weiterentwicklung eines Hochrisikomanagements. Ziel ist es, insbesondere diejenigen Fälle frühzeitig zu erkennen, bei denen eine besonders hohe Gefahr schwerer oder tödlicher Gewalt besteht. Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendämter und Fachberatungsstellen sollen dabei nicht isoliert nebeneinander arbeiten, sondern Gefährdungslagen gemeinsam betrachten. Auch ein gemeinsamer Leitfaden ist beabsichtigt.

Täter konsequent in die Verantwortung nehmen

Unter Einbindung des Opferhilfe e.V. und der Fachstelle Gewaltprävention beginnt heute gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung und des Generalstaatsanwaltes bei der Staatsanwaltschaft Cottbus die zweite Fortbildungs- und Sensibilisierungskampagne bei den Staatsanwaltschaften des Landes zum Thema "Zwischen Verantwortung und Schutz: TäterInnenarbeit und Opferberatung - Ansatzpunkte und Weisungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt".

Dabei soll vermittelt werden, wie Täterarbeit dazu beitragen kann, Gewaltverhalten zu erkennen und nachhaltig zu verändern. Denn wirksamer Opferschutz bedeutet nicht nur, Betroffene zu schützen, sondern auch, Täter konsequent in die Verantwortung zu nehmen und einer erneuten Gewaltausübung entgegenzuwirken.

Die Veranstaltung wird bei sämtlichen Staatsanwaltschaften des Landes durchgeführt und bildet die zweite Säule einer Veranstaltungsreihe zum Thema häusliche Gewalt. In einer bereits abgeschlossenen Reihe mit dem Titel "Verletzte Zeug/innen im Strafverfahren" wurden bei allen vier Staatsanwaltschaften die besonderen Dynamiken von Gewaltbeziehungen und deren Auswirkungen auf das Strafverfahren vermittelt. Ein aus dieser Reihe entwickeltes Schulungsvideo soll allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern zur Verfügung gestellt werden.

Psychosoziale Prozessbegleitung stärken

Häusliche Gewalt stellt besondere Anforderungen an den Opferschutz. Betroffene sind häufig über längere Zeit einem System aus Kontrollen, Einschüchterung und Gewalt ausgesetzt. Eine Trennung beendet diese Dynamik nicht zwangsläufig; gerade die Trennungssituation kann mit einer erhöhten Gefährdung verbunden sein. Für Betroffene kann der Schritt in ein Strafverfahren zudem eine zusätzliche enorme Belastung darstellen.

Brandenburg setzt daher auf eine Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung. Gerade bei häuslicher Gewalt ist diese kontinuierliche Unterstützung von besonderer Bedeutung, weil Betroffene oftmals nicht nur mit den Folgen einer einzelnen Tat, sondern mit einer länger andauernden Gewalt- und Kontrollsituation umgehen müssen.

Brandenburg beteiligt sich deshalb am Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Fällen häuslicher Gewalt". Erprobt werden soll insbesondere, wie die Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Gewaltschutzverfahren wirksam und niedrigschwellig eingesetzt werden kann. Das vom Bund geförderte Modellprojekt läuft bis Ende 2027.

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Ident-Nr43/2026 Datum01.09.2026 Downloads
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