Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

09/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/25/2026 04:21

Backhaus appelliert an Länder: Klimaanpassung und Naturschutz in neuer Gemeinschaftsaufgabe verankern

Nr.307/2026 | 25.09.2026 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Saarland einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, eine neue Gemeinschaftsaufgabe "Klimaanpassung und Naturschutz" auf den Weg zu bringen. Dazu erklärt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

"Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts sind in diesem Jahr bislang bereits 16.000 Menschen durch die Hitzeeinwirkungen gestorben, in den meisten Fällen in Kombination mit bestehenden Vorerkrankungen. Auch auf die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft hat der Klimawandel massive Auswirkungen. Allein die mit den Hitzewellen verbundenen wirtschaftlichen Verluste in Deutschland werden sich bis 2030 voraussichtlich auf rund 120 Milliarden Euro summieren.

Dieser Realität müssen wir uns stellen und ihr mit vereinten Kräften entschlossen entgegentreten. Denn eines steht fest: Klimaanpassung funktioniert nur mit der Natur, nicht gegen sie. Deshalb müssen wir den ökologischen Naturschutz als unser Schutzschild begreifen. Klimavorsorge und aktiver Naturschutz sind keine Öko-Hirngespinste, sie sind Kernbestandteile der staatlichen Schutzpflicht für unsere Bürgerinnen und Bürgern. Das ist eine Aufgabe, die wir nur gemeinsam - als Bund, Länder und Kommunen - erfolgreich bewältigen können. Hinter dieser Forderung steht längst eine breite Allianz von Umweltverbänden bis hin zu den kommunalen Spitzenverbänden, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Genau hier setzt unsere Bundesratsinitiative an. Mit unserer Entschließung wollen wir Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz verankern.

Unsere Kommunen unternehmen bereits seit vielen Jahren vor Ort enorme Kraftanstrengungen für die Klimaanpassung, aber sie stoßen an ihre finanziellen und personellen Grenzen.

Die aktuelle Kompetenzverteilung im Grundgesetz zieht eine enge Finanzierungs-Schranke. Der Bund kann die Kommunen derzeit nicht dauerhaft und direkt bei diese Mammutaufgabe unterstützen.

Der Klimawandel und die damit verbundenen Extremwetterereignisse machen nicht an Landesgrenzen halt.

Klimavorsorge wie der gesundheitliche Hitzeschutz, der Hochwasserschutz an unseren großen Flüssen oder auch der Küstenschutz bei uns im Norden sind Aufgaben von nationaler Tragweite.

Deshalb werben wir heute um die Unterstützung der Länder, die Klimaanpassung als dauerhafte, gesamtstaatliche Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern.

Es geht nicht darum, ein weiteres Bürokratiemonster zu schaffen oder Verantwortung von den Ländern wegzuschieben, es geht darum, die Lasten partnerschaftlich und verfassungsrechtlich sauber auf breitere Schultern zu verteilen.

Denn nur durch eine verlässliche, gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern können wir den dringend notwendigen klimagerechten Umbau bewältigen. Bund und Länder müssen sich die Kosten verbindlich aufteilen. Das schafft die nötige Sicherheit für kommunale Hitzeaktionspläne, für die energetische Sanierung und für einen resilienten Städtebau.

Dazu ist eine Bundesbeteiligung in Höhe von mindestens 70 Prozent erforderlich. Gleichzeitig sollen in den Förderprogrammen ebenfalls hohe Förderquoten bis zu 100 Prozent festgelegt werden, um die Maßnahmen auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen in Kommunen und Unternehmen zu ermöglichen.

Jeder Euro, den wir heute in die präventive Klimavorsorge investieren, spart uns in der Zukunft ein Vielfaches an Kosten für die Katastrophenbeseitigung. Immerhin rechnet das Bundeswirtschaftsministerium bis 2050 mit potenziellen Klimaschäden von bis zu 900 Milliarden Euro. Klimavorsorge ist der haushaltspolitisch klügere und nachhaltigere Weg, um künftige Notlagen abzuwenden.

Der Bund soll zur Finanzierung zunächst jährlich eine Milliarde Euro aus dem Klimatransformationsfonds (KTF) bereitstellen, hinzu kämen weitere 300 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel der Länder. Dies setzt allerdings voraus, dass der KTF als die wichtigste finanzielle Säule für Deutschlands Klimawende nicht fortlaufend für andere Bereiche genutzt wird, sondern die Mittel tatsächlich dem Klimaschutz und der Klimaanpassung sowie dem Schutz unserer natürlichen Ressourcen zugutekommen.

Uns ist bewusst, dass eine Verfassungsänderung intensive Beratung und Zeit erfordert. Deshalb schlagen wir in unserer Entschließung als pragmatischen Zwischenschritt verschiedene Sofortmaßnahmen vor.

Wir müssen die bestehenden Förderprogramme kurzfristig massiv ausweiten - und zwar zielgerichtet dort, wo die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft Schutz benötigen: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas. Zudem wollen wir gemeinsam mit den Kommunen einen nationalen Hitzeaktionsplan auf den Weg bringen, der auch den Arbeitsschutz für hitzeexponierte Beschäftigte im Blick hat.

Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, wir schaffen das nur im breiten, überparteilichen Konsens. Lassen Sie uns gemeinsam in die Detailgespräche gehen. Lassen Sie uns die parteipolitischen Differenzen beiseitelegen und sachorientiert nach der besten Lösung suchen. Es geht um die Resilienz unseres Landes und um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger."

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