Freistaat Bayern

05/19/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/19/2026 09:06

Sozialministerin eröffnet Fachgespräch der Opferbeauftragten der Länder und des Bundes – Soziale Hilfen

Anschläge und Großschadensereignisse stellen für alle Betroffenen eine existenzielle Ausnahmesituation dar. Dem Opferschutz kommt eine entscheidende Rolle zu, um Betroffene schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen zu lassen. In Regensburg findet ein zweitägiges Fachgespräch zwischen den Opferbeauftragten der Länder und dem Opferbeauftragten des Bundes statt. Bayern ist in diesem Jahr Schirmherr.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betonte: "Wirksamer Opferschutz beginnt vor dem Ereignis: mit eng verzahnten Netzwerken, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Im Fall der Fälle muss die Hilfe schnell und zielgerichtet bei den Betroffenen ankommen. Mit den Opferbeauftragten gibt es konkrete Ansprechpersonen, an die sich Opfer wenden können. Opferschutz im Fall von Anschlägen ist auch ein Zeichen wehrhafter Demokratie. Er ist ein wesentlicher Baustein für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Wir haben gut funktionierende Systeme aufgebaut, lernen aus den Erfahrungen der Praxis aber entwickeln gemeinsam konkrete Schritte für Verbesserungen. Wir sind dem Opferschutz verpflichtet, stehen an der Seite der Opfer und treten aktiv für unsere Werte ein."

Kerstin Wimmer, Zentrale Ansprechpartnerin für Opfer von Terror und von auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen in Bayern: "Hilfe und Unterstützung der Opfer von Terror und Anschlägen bedürfen klarer, gut vernetzter Strukturen - mit dem Fachgespräch bringen wir den Opferbeauftragten des Bundes und die Beauftragten aller Länder an einen Tisch und tragen zum Ausbau der bereits bestehenden Kooperation und Vernetzung bei. Der Opferschutz beginnt nicht erst nach dem Eintritt einer Gewalttat. Funktionierende Strukturen gilt es bereits im Vorhinein zu etablieren. So sind wir im Ernstfall gut gewappnet."

Allen Opfern von Gewalt stehen im Freistaat Bayern zahlreiche Hilfsangebote und Leistungen zur Verfügung. Das Opferentschädigungsrecht ist erst kürzlich umfassend reformiert und mit dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) auf eine neue Grundlage gestellt worden. Sofern eine Gewalttat zu dauerhaften Gesundheitsschäden führt, erhalten Geschädigte auf Antrag ab einer bestimmten Schwere der Schädigungsfolgen monatliche Entschädigungszahlungen. Mit der Reform des Opferentschädigungsrechts wurden zudem die sogenannten "Schnellen Hilfen" eingeführt: Leistungen in einer Trauma-Ambulanz und Betreuung durch eine Fallmanagerin bzw. einen Fallmanager. Die Trauma-Ambulanzen eröffnen einen schnellen und niedrigschwelligen Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung, um insbesondere einer Chronifizierung psychischer Belastungen vorzubeugen. Fallmanagerinnen und Fallmanager sorgen für eine niederschwellige Beratung und bedarfsorientierte Begleitung während des Antragsverfahrens.

Für den Fall von Terroranschlägen und Großschadensereignissen hat die Bayerische Staatsregierung ergänzend die Funktion der Zentralen Ansprechpartnerin geschaffen, um Betroffene auch in derartigen Krisenfällen bestmöglich zu unterstützen. Sie informiert im Anschlagsfall über Entschädigungsansprüche und Beratungsangebote, koordiniert Hilfsangebote und dient als erste und zentrale Anlaufstelle für alle Anschlagsopfer und Betroffene.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Freistaat Bayern published this content on May 19, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on May 19, 2026 at 15:07 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]