Bundesland Niedersachsen

09/11/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/11/2025 02:05

Landesregierung veröffentlicht Zwischenbericht zu niedersächsischen Ombudsstellen / Philippi: „Ratsuchenden eine Stimme gegeben“

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat heute den Zwischenbericht zu den niedersächsischen Ombudsstellen veröffentlicht. Damit gibt es nun erstmals belastbare Erkenntnisse über die Arbeit der im vergangenen Jahr eingerichteten Ombudsstellen und ihre bisherigen Erfolge. Als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen unterstützen sie Kinder, Jugendliche und Eltern bei Konflikten im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe.

Ein zentrales Ergebnis des Zwischenberichts ist, dass die Ombudschaft in Niedersachsen bereits nach nur zwölf Monaten etabliert ist und in allen Regionen des Landes genutzt wird. Die Mehrzahl der Beratungen behandelten laut Bericht Konflikte mit dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe; in Niedersachsen sind dies die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Hinsichtlich der bearbeitenden Anliegen stehen vor allem Themen der Hilfegewährung, aber auch der Hilfegestaltung im Mittelpunkt ombudschaftlicher Beratungen. Ratsuchende nahmen dabei am häufigsten die rechtlichen Beratungsmöglichkeiten in Anspruch sowie Hilfestellungen zum persönlichen Umgang mit ihrer Situation.

"Ich freue mich sehr, dass die Ombudsstellen sich so schnell flächendeckend in Niedersachsen etabliert haben. Dies ist auch der großen Unterstützung durch die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu verdanken", betont Philippi. "Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeitenden in den niedersächsischen Ombudsstellen, die durch ihr Engagement und ihre Rückmeldungen unter hohem Zeitdruck zu diesem Zwischenergebnis beigetragen haben. Vor allem aber haben sie den Ratsuchenden eine Stimme und der Ombudschaft ein Gesicht gegeben. Die Ombudsstellen sind aus der niedersächsischen Beratungspraxis nicht mehr wegzudenken."

Hintergrund:

Durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahr 2021 wurden die Länder verpflichtet, unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen hat dabei eine Vorreiterrolle eingenommen. So ist das Ausführungsgesetz angepasst und seit 2024 vier regionale Stellen und eine überregionale Stelle für eine flächendeckende Beratung eingerichtet worden. Die regionalen Ombudsstellen beraten zuvorderst in Konfliktfällen im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die überregionale Ombudsstelle hat als weitere Aufgaben die Gewährleistung von einheitlichen Standards, die Verantwortung der Qualitätssicherung in den regionalen Stellen, die Schaffung eines Supervisionsangebots und die Sicherstellung von Fortbildungen und Erfahrungsaustausch.

Ombudsstellen sollen als Brückenbauer, Wegweiser und Mutmacher in schwierigen Momenten dienen. Ein zentrales Ziel dieser Stellen ist, Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien stärkeres Gehör zu verschaffen und sie darin zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Den vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH angefertigten Zwischenbericht finden Sie hier: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/jugend_familie_senioren/familien_kinder_und_jugendliche/kinder_jugendliche/ombudsstellen/ombudsstellen-bieten-jungen-menschen-und-ihren-familien-bei-konflikten-mit-der-kinder-und-jugendhilfe-unabhangige-information-beratung-und-vermittlung-230546.html

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