01/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/29/2026 10:48
29.01.2026 | Frauen
Anne Riecke zu TOP 13 "Bundesratsinitiative zur Prüfung einer Reform des § 177 StGB" In ihrer Rede zu TOP 13 (Bundesratsinitiative zur Prüfung einer Reform des § 177 StGB) erklärt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
"'Solo si es si' klingt seit 2022. 'Bara ja är ja' klingt bereits seit 2018. In vielen anderen europäischen Ländern gilt bereits ein 'Nur Ja heißt Ja'. Es ist richtig und kann auch nur so sein, dass nur ein Ja heißt ja gelten darf und nicht nur ein 'Nein ist nein'.
Nach der aktuellen Rechtslage ist ungewünschter, aufgedrängter Sexualkontakt, insbesondere bei passivem Verhalten des Opfers - meist handelt es sich um Frauen - in Deutschland nicht strafbar. Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung sind nur dann strafbar, wenn sie durch Gewalt, Drohung oder Überraschung erzwungen wurden oder wenn das Opfer seine Ablehnung klar äußert. Wenn im Falle einer Anklage die erkennbare Ablehnung nicht nachgewiesen werden kann, führt dies häufig zu einem Freispruch. Solche Urteile können den Eindruck erwecken, dass es an der Frau lag: Hätte sie sich doch deutlicher geäußert! Diese Szene spielt sich so und nicht anders weltweit täglich ab. Einer der weit verbreiteten Mythen besagt, dass Frauen von sexuell triebhaften Männern in dunklen Ecken überfallen und vergewaltigt werden. Oft wird gefragt: 'Was hat sie auch so spät dort gemacht, so freizügig gekleidet im Minirock, vielleicht sogar leicht angetrunken? Warum geht sie mitten in der Nacht in diese dunkle Ecke, nachdem sie zuvor fröhlich in einer Kneipe gefeiert hat und den Männern an der Bar den Kopf verdreht hat?'
Die Realität ist jedoch eine andere: Vergewaltigungen geschehen häufig am Arbeitsplatz, im engsten Familien- und Verwandtenkreis und auch in Situationen, in denen man sich bei Freunden oder Bekannten sicher fühlt. Zudem kommen sie zunehmend an öffentlichen Orten vor. Lassen Sie uns zunächst die Fakten betrachten. Jährlich werden in Deutschland etwa 8.000 Vergewaltigungen angezeigt. Doch erschreckenderweise zeigen Studien, dass zwischen 84,5 Prozent und 95 Prozent der Frauen, die eine Vergewaltigung erleben, diese nicht zur Anzeige bringen. Das bedeutet, dass nur etwa fünf Prozent bis 15 Prozent der Taten tatsächlich gemeldet werden. Die Verurteilungsquote für angezeigte Vergewaltigungen liegt seit Jahren unter zehn Prozent. 2012 erlebten nur 8,4 Prozent der Frauen, die Anzeige erstatteten, eine Verurteilung des Täters. Zudem zeigen Studien, dass der Anteil falscher Anschuldigungen bei Vergewaltigungen lediglich etwa drei Prozent beträgt. Diese Tatsachen verdeutlichen, wie dringend wir handeln müssen. Der Grundsatz 'Nein heißt Nein' hat uns bereits einen Schritt vorangebracht, doch er reicht nicht aus. Die gegenwärtige Rechtslage setzt die Obliegenheit für das Opfer voraus, seine Ablehnung des Sexualkontaktes in einer erkennbaren Weise zu äußern. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch unrealistisch. In vielen Fällen sind Opfer aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, ihr Einverständnis oder ihre Ablehnung klar zu kommunizieren. Hier müssen wir ansetzen. Mit der nun geforderten Bundesratsinitiative zur Auswertung des § 177 StGB wollen wir sicherstellen, dass sexuelle Handlungen ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der beteiligten Person eine strafbare Handlung darstellen. Jegliche Schutzlücken, die bei dieser Prüfung festgestellt werden, sollen alsbald geschlossen werden. In einer Gesellschaft, die die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen respektiert, sollte es selbstverständlich sein, sich der Zustimmung einer Person zu versichern, bevor es zu einer sexuellen Handlung kommt.
Die Stimmen der Betroffenen müssen gehört werden. Eine Betroffene, die den Mut hatte, ihre Geschichte zu teilen, im Buch 'Unsagbar' von Jana Baumann, beschreibt, wie sie während eines Arbeitskontextes Opfer einer Vergewaltigung wurde. Ihre Erfahrung zeigt uns, dass solche Taten oft von Menschen ausgehen, denen man vertraut, die man kennt. Und es eben nicht angezeigt hat, weil sie nicht wollte, dass sie sich nochmal rechtfertigen muss, dass diese Tat eine Vergewaltigung war und, dass der Staat darüber urteilt. Sie es beweisen muss und sie 'Es' über sich ergehen lassen muss. Diese Realität verdeutlicht, wie wichtig es ist, das Sexualstrafrecht zu reformieren.
Wir müssen die Verantwortung übernehmen, ein System zu schaffen, das Frauen nicht nur als Opfer sieht, sondern sie als aktive Teilnehmerinnen in ihrem eigenen Heilungsprozess anerkennt. Der Grundsatz 'Nur Ja heißt Ja' ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam für eine Kultur einsetzen, in der Respekt und Gleichberechtigung an erster Stelle stehen.
Lassen Sie uns diesen Wandel gemeinsam gestalten. Weil es völkerrechtlich nämlich unsere Pflicht ist, hier zu handeln. Denn die Istanbul-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht einzuführen, verpflichtet uns hier. Und auch nicht, wie von Frau Hubig vorgeschlagen nur für Jugendliche. Schutz ist nicht teilbar. Sicherheit ist nicht teilbar. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass sexuelle Selbstbestimmung in unserem Rechtssystem verankert wird."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz
Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 [email protected]
FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: [email protected], Internet: www.fdp-fraktion-sh.de