09/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/30/2026 08:48
Berlin, 1. Oktober 2026 - Zum Amtsantritt von Prof. Dr. Moritz Hennemann als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. die Neubesetzung an der Spitze der Behörde. Für den neuen BfDI stehen zentrale Weichenstellungen an: Die Bundesregierung will das Datenschutzrecht modernisieren, die Datenschutzaufsicht reformieren und Zuständigkeiten stärker bündeln. Zugleich soll ein Datengesetzbuch mehr Klarheit im Datenrecht schaffen.
"Wir haben die Wahl von Moritz Hennemann ausdrücklich begrüßt. Er bringt die fachlichen Voraussetzungen mit, Datenschutz, Datenrecht und digitale Innovation gemeinsam zu denken und die hervorragende Arbeit seiner Vorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider kontinuierlich weiterzuführen.", sagt Alexander Rabe, Geschäftsführer von eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. "Vor dem neuen Bundesdatenschutzbeauftragten liegen große Aufgaben. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, aus zersplitterten einem zersplitterten Rechts- und Aufsichtssystem Klarheit, Verlässlichkeit und Praxistauglichkeit zu schaffen."
Datenschutzaufsicht verlässlicher und einheitlicher gestalten
Ein zentraler Auftrag liegt aus Sicht von eco in der angekündigten Reform der Datenschutzaufsicht. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Zuständigkeiten und Kompetenzen stärker beim Bundesdatenschutzbeauftragten zu bündeln und die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz zu verankern. Ziel sind mehr Kohärenz und einheitlichere Auslegung der DSGVO und des BDSG. Wie die Aufsichtsstrukturen konkret neu geordnet werden, ist derzeit noch offen. Die Bundesregierung prüft verschiedene Modelle; die Reform soll spätestens bis Ende 2027 umgesetzt werden.
eco hofft, dass Hennemann, diesen Reformprozess aktiv mitzugestaltet. Für Unternehmen der Internetwirtschaft / für die Internetwirtschaft darf die Anwendung des Datenschutzrechts nicht davon abhängen, welche Aufsichtsbehörde im Einzelfall zuständig ist. Digitale Geschäftsmodelle greifen immer über die Grenzen von Bundesländern hinweg.
"Das europäische Datenschutzrecht braucht deshalb auch eine einheitliche Aufsichtspraxis. Unternehmen brauchen klare Zuständigkeiten und verlässliche Entscheidungen statt unterschiedlicher Auslegungen derselben Regeln", so Rabe. "Eine Bündelung von Kompetenzen und eine bessere Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sind deshalb eine große Chance. Entscheidend ist, dass die Reform tatsächlich für mehr Rechtssicherheit sorgt."
Datengesetzbuch muss Datenrecht einfacher machen
Auch beim geplanten Datengesetzbuch sieht eco eine wichtige Aufgabe für den neuen BfDI. Die Bundesregierung will geeignete Regelwerke in einem Datengesetzbuch zusammenführen. Aus Sicht von eco muss dabei das Ziel sein, bestehende Überschneidungen abzubauen und die Nutzung von Daten zu erleichtern, statt zusätzliche nationale Vorgaben zu schaffen.
Dabei braucht es eine klare Trennung: Das Datengesetzbuch sollte sich auf das Datenwirtschaftsrecht und insbesondere nicht-personenbezogene Daten konzentrieren. Datenschutzrechtliche Änderungen sollten im bestehenden Rahmen von DSGVO und BDSG erfolgen.
"Das Datengesetzbuch bietet die Chance, Ordnung in ein immer komplexeres Datenrecht zu bringen. Es darf aber kein zusätzliches Regelwerk neben bestehenden Regeln werden", sagt Rabe. "Deutschland braucht weniger Überschneidungen, klare Zuständigkeiten und einen Rechtsrahmen, der Datennutzung ermöglicht und Datenschutz verlässlich gewährleistet."
Mit dem Amtsantritt Hennemanns verbindet eco deshalb klare Erwartungen: eine kohärentere Datenschutzaufsicht, mehr Orientierung für Unternehmen und eine starke Stimme für ein Datenrecht, das Grundrechtsschutz, Datennutzung und Innovation zusammenbringt.