German Federal Government

09/24/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/25/2025 06:35

Regierungspressekonferenz vom 24. September 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Harmsen (BMI)

  • Hinterseher (AA)

  • Chagheri (BMAS)

  • Müller (BMVg)

  • Zimmermann (BMUKN)

  • Ungrad (BMWE)

  • Alexandrin (BMV)

  • Laiadhi (BMF)

  • Jobe (BMBFSFJ)

(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Harmsen (BMI)

Ich darf mich heute von Ihnen als Sprecher des Bundesinnenministeriums verabschieden. Ich bin dankbar, dass ich Ihr Gast sein durfte. Ich weiß, dass ich nicht immer alle Ihre Fragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet habe, aber ich habe hier immer einen sehr fairen und professionellen Umgang miteinander erlebt. Hier zu sitzen, mich Ihren Fragen zu stellen und mich auch darauf vorzubereiten, hat mich auf jeden Fall bereichert, beruflich wie persönlich. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen der anderen Ressorts und die gute Zusammenarbeit hier und außerhalb der RegPK.

Vor allen Dingen möchte ich mich aber bei meinen Kolleginnen und Kollegen im BMI für ihr Vertrauen bedanken. Hier in der RegPK die vielen tollen Kolleginnen und Kollegen und ihre großartige, hoch engagierte Arbeit vertreten zu dürfen, war mir, und das sage ich ganz bewusst, immer eine Ehre.

Ich wünsche Ihnen alles Gute. Ich denke, wir werden uns bald wiedersehen. Das soll jetzt aber nicht heißen, dass ich nicht auch heute für Ihre Fragen zur Verfügung stehe. Aber noch einmal vielen Dank, vor allen Dingen auch an den Vorstand.

Vorsitzende Szent-Iványi

Dann gebe ich den Dank zurück. Wir wissen auch, dass das hier eine durchaus anstrengende Veranstaltung für die Sprecherinnen und Sprecher sein kann. Danke schön!

Frage

Ich habe direkt eine Frage an das BMI oder auch das Auswärtige Amt, und zwar wollte ich nachfragen, ob es stimmt, dass heute 28 Afghanen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms einreisen konnten, die ihre Visa einklagen mussten.

Harmsen (BMI)

Ich kann Ihnen bestätigen, dass heute Personen aus Afghanistan nach Deutschland einreisen werden. Es liegen rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse vor, die die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, die Einreise der heute in Hannover ankommenden afghanischen Staatsangehörigen zu ermöglichen. All diese Personen - das möchte ich noch einmal klar betonen - haben die Sicherheitsüberprüfung und das Aufnahmeverfahren vollständig durchlaufen. Sie werden in Kürze in Hannover eintreffen. Zur genauen Zahl der Personen würde ich mich dann äußern, wenn sie tatsächlich auf deutschem Boden sind.

Zusatzfrage

Wie viele Gerichtsbeschlüsse hat es denn zwischenzeitlich gegeben, und wie viele Klagen beziehungsweise Eilverfahren laufen da noch?

Ist die Idee, dass jetzt nur noch Menschen kommen können, die tatsächlich auch das Visum eingeklagt haben?

Harmsen (BMI)

Wir haben uns beziehungsweise auch ich selbst habe mich hier mehrfach dazu geäußert. Es geht darum, dass wir Verpflichtungen haben, die die Vorgängerregierung eingegangen ist. Die afghanischen Staatsangehörigen, die in Pakistan warten, werden jetzt eine Prüfung durchlaufen, die zunächst vorsieht, zu überprüfen, ob es eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage gibt. Wenn das der Fall ist, folgen das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung, und wenn all diese Schritte erfolgreich durchlaufen sind, dann wird den Personen auch die Einreise nach Deutschland ermöglicht. Das ist der Stand. Für die Personen, die jetzt eingereist sind, liegen eben rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse vor. Das ist der Grund, warum sie jetzt einreisen.

Zusatzfrage

Heißt das also, dass diese Prüfung bei Ihnen erst dann abgeschlossen ist, wenn ein Gericht sie dazu verpflichtet hat?

Harmsen (BMI)

Nein, die Prüfungen sind dann abgeschlossen, wenn sie vor Ort in Islamabad abgeschlossen worden sind.

Frage

Herr Harmsen, vielleicht können Sie uns noch einen zahlenmäßigen Überblick darüber verschaffen, für wie viele Personen denn jetzt noch Gerichtsverfahren anstehen und wie weit Sie bezüglich Ihrer Sicherheitsüberprüfungen sind.

Harmsen (BMI)

Es gilt weiterhin, dass der ganz überwiegende Teil der Personen, die in Pakistan warten, also afghanische Staatsangehörige, die in Pakistan warten, noch nicht alle Schritte dieses Aufnahmeverfahrens und der Sicherheitsüberprüfung durchlaufen hat. Die Sicherheitsüberprüfungen selbst sind vor Kurzem wieder angelaufen. Dazu befinden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden auch in Pakistan vor Ort, in Islamabad, um diese Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.

Ich kann Ihnen hier keinen Zeithorizont nennen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Kolleginnen und Kollegen dort mit Hochdruck arbeiten, aber eben auch mit der erforderlichen Gründlichkeit.

Den Sachstand bezüglich der anhängigen Gerichtsverfahren zu diesem Punkt habe ich nicht dabei, den würde ich gerne nachreichen.

Zusatzfrage

Darf ich noch eine Nachfrage an das AA stellen? Was ist eigentlich mit den Personen, die nach Afghanistan zurückkehren mussten und um die sich die Bundesregierung bemüht, sie wieder nach Pakistan zu bringen? Ist man damit erfolgreich? Gibt es da irgendwelche neuen Entwicklungen?

Hinterseher (AA)

Ich kann vielleicht auch zu der Frage der anhängigen Gerichtsverfahren noch kurz etwas beitragen: Derzeit sind gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Auswärtige Amt, circa 110 Eilverfahren anhängig. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass das immer eine Momentaufnahme ist. Diese Zahlen können sich also schnell ändern. Dem Auswärtigen Amt liegen derzeit ungefähr 90 Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vor.

Jetzt zu Ihrer Frage, was die abgeschobenen Personen angeht, die in Afghanistan sind: Die Bundesregierung unternimmt ja derzeit weitere Maßnahmen, um den Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms zu verbessern. Dazu wurden bestehende Schutzmaßnahmen optimiert und die Schutzbriefe, die für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgestellt werden, fortgesetzt.

Die abgeschobenen Personen vor Ort, also in Afghanistan, befinden sich weiterhin in der Betreuung der Bundesregierung, wenn diese gewünscht ist, und das umfasst sowohl die Unterbringung als auch die Versorgung der Personen. Das Ziel bleibt natürlich nach wie vor die Wiedereinreise der abgeschobenen Personen mit gültiger Aufnahmezusage nach Pakistan und dass es zu keinen weiteren Verhaftungen kommt. Ansonsten kann ich Ihnen aber keinen neuen, weiteren Stand im Vergleich zu den Ausführungen der Vorwochen mitteilen.

Frage

Ich wollte auch noch einmal ganz kurz nachfragen, Herr Harmsen. War in dem Fall derjenigen, die jetzt einreisen, aus Sicht des BMI das Verfahren bereits abgeschlossen, ja oder nein?

Harmsen (BMI)

Wie ich sagte, haben die Personen alle erforderlichen Schritte der Aufnahmeverfahren und Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen, bevor sie dann heute nach Deutschland einreisen werden.

Zusatzfrage

Ich habe es aber richtig verstanden, dass es diejenigen sind, die vorher ein Gerichtsverfahren durchgeführt haben, oder habe ich das gerade falsch verstanden?

Harmsen (BMI)

Auch das ist richtig.

Zusatzfrage

Dann müssten Sie mir das jetzt noch einmal erklären. Alle erforderlichen Schritte waren also durchlaufen, und trotzdem war ein Gerichtsbeschluss notwendig, um die Bundesregierung dazu zu verpflichten, diese Afghanen einreisen zu lassen?

Harmsen (BMI)

Die Personen haben alle erforderlichen Schritte dieser Verfahren durchlaufen. Sie reisen jetzt ein, weil es einen Gerichtsbeschluss gibt, der uns dazu verpflichtet.

Zusatzfrage

Heißt das aber, wenn ich noch einmal kurz nachfragen darf, selbst wenn alle erforderlichen Schritte durchlaufen worden sind, heißt das noch nicht, dass Sie an der Stelle dann eine Einreise gestatten?

Harmsen (BMI)

Ich habe dem, was ich hier heute gesagt habe und was wir in den letzten Wochen gesagt haben, nichts hinzuzufügen.

Frage

Herr Harmsen, inwieweit fühlt sich denn das BMI auch denjenigen verpflichtet, die jetzt eben nach Afghanistan abgeschoben wurden, die aber die Voraussetzungen erfüllen?

Harmsen (BMI)

Auch dazu haben wir uns ja hier in den vergangenen Wochen und hat sich auch der Bundesinnenminister vielfach geäußert. Zu den Personen, die abgeschoben worden sind, gibt es einen Kontakt. Es gibt hochrangige Kontakte zur pakistanischen Regierung in Bezug darauf, dass die Personen, die sich in Pakistan befinden und sich in einem Aufnahmeprogramm der Bundesrepublik Deutschland befinden, nicht abgeschoben werden. Im Übrigen hat sich mein Kollege aus dem Auswärtigen Amt ja gerade dazu geäußert.

Wichtig ist, noch einmal, dass wir bei allen, die die Aufnahmezusagen aus der vergangenen Legislaturperiode hatten, prüfen, ob es rechtsverbindliche Aufnahmezusagen sind, und dann schließen sich die weiteren Schritte des Aufnahmeverfahrens und der Sicherheitsüberprüfung an.

Zusatzfrage

Dann hätte ich noch eine Nachfrage an Herrn Hinterseher: Wie beziffern Sie denn jetzt die Zahl der nach Afghanistan Abgeschobenen? Es laufen ja leider seit Mitte August Abschiebungen, und es ist dann im September auch noch einmal vorgekommen, dass Menschen aus Pakistan abgeschoben wurden. Was ist der aktuelle Stand?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, den aktuellen Stand müsste ich Ihnen nachreichen. Aber tatsächlich ist es ja bisher nicht zu einer Wiedereinreise aus Afghanistan gekommen. Insofern ist der Stand der alte, den wir hier mitgeteilt hatten. Ich würde die Kolleginnen und Kollegen aber bitten, den gleich noch einmal nachzureichen beziehungsweise das zu beziffern.

Zusatzfrage

Was ist denn dann Ihre Erklärung dafür, dass es nicht zur Wiedereinreise gekommen ist?

Hinterseher (AA)

Wir stehen mit der pakistanischen Seite in einem konstruktiven Austausch. Das Ziel bleibt, dass wir diese Wiedereinreise ermöglichen. Aber weiterhin gilt: Über vertrauliche Gespräche kann ich Ihnen hier ansonsten keine Angaben machen.

Frage

Herr Harmsen, verstehe ich es richtig, dass Afghanen, die jetzt noch in Pakistan sind, nur eine Chance haben, nach Deutschland einreisen zu können, wie die Menschen heute, wenn sie das per Gerichtsbeschluss durchsetzen lassen, obwohl sie alle erforderlichen Schritte bereits gegangen sind?

Harmsen (BMI)

Nein.

Zusatzfrage

Sondern? Heute, haben Sie uns ja nämlich gesagt, waren das alles Menschen, die das per Gerichtsbeschluss haben durchsetzen lassen.

Harmsen (BMI)

Das gilt für die Personen heute, das gilt aber nicht grundsätzlich.

Zusatz

Das heißt, das nächste Mal - das wird ja wahrscheinlich einmal wieder passieren - müssten nach Ihrer Logik Menschen dabei sein, die ohne Gerichtsbeschluss einreisen.

Harmsen (BMI)

Wie Sie das, was ich gerade gesagt habe, interpretieren, ist Ihre Sache, und wenn Sie das als diese Logik bezeichnen, dann nehme ich das zur Kenntnis.

Frage

Herr Harmsen, was für einen Status haben die Menschen denn dann in Deutschland, wenn sie heute in Hannover angekommen? Ist das ein Duldungsstatus?

Harmsen (BMI)

Die Personen, die im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme aufgenommen werden, erhalten erst einmal einen Aufenthaltstitel, der zunächst auf bis zu drei Jahre begrenzt ist, der dann in der Folge aber auch verlängert werden kann.

Frage

Besteht innerhalb der Bundesregierung eine gemeinsame Definition des Begriffs "rechtsverbindlich", und wer wäre in der Lage, uns die Eckpunkte oder Kernpunkte dieser Rechtsverbindlichkeit verbindlich mitzuteilen?

Harmsen (BMI)

Ich kann gerne darauf antworten. Wir haben uns ja hier in der Vergangenheit mehrfach dazu geäußert. Die Frage lautet, ob die verschiedenen Formen der Zusagen, die im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogrammen gegeben worden sind, nach den jeweiligen Kriterien, die für solche Zusagen insbesondere nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz gelten, rechtsverbindlich sind.

Zusatzfrage

Ja, eben, das ist der Punkt. Wir hören von Ihnen immer wieder, es gäbe zwar Zusagen, aber ob die rechtsverbindlich seien, werde immer noch geprüft. Mich interessiert von daher wirklich: Welches sind auch für uns nachvollziehbare, anwendbare Kriterien, die eine Rechtsverbindlichkeit feststellen? Den Hinweis nur auf das Verwaltungsverfahrensgesetz finde ich da nicht hinreichend.

Harmsen (BMI)

Es geht um die Voraussetzung eines rechtsverbindlichen Verwaltungsakts nach - ich müsste den Paragrafen auswendig wissen, aber ich meine - § 37 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMAS zum Thema Sozialbetrug. Die Ministerin hatte sich ja vor zwei Tagen, glaube ich, selbst einmal dazu geäußert und hat von kriminellen Machenschaften gesprochen. Wir haben da gestern gedreht und viele Protagonisten gefunden, die sich über die Jobcenter regelrecht lustig machen, weil es so einfach sei, neben regulären Jobs noch Leistungen vom Jobcenter abzugreifen. Warum wird es denen so leicht gemacht? Können Sie das nicht besser kontrollieren? Wie gedenken Sie, künftig konkret dagegen vorzugehen?

Chagheri (BMAS)

Wir haben ja am Montag schon einmal kurz darüber gesprochen. Ich kann mich da eigentlich nur wiederholen. Die Ministerin hat sich vielfach ganz klar und deutlich positioniert und jetzt auch einen härteren Kampf gegen Leistungsmissbrauch angekündigt, zuletzt erst diese Woche.

Sie sagt auch immer wieder, und das ist dann vielleicht noch einmal die direkte Antwort auf Ihre Frage: Ein zentraler Punkt ist ein besserer Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen, also vor allen Dingen zwischen Ausländerbehörden, Jobcentern und Sicherheitsbehörden, hier besonders mit dem Zoll. Damit soll dann auch der bandenmäßige Leistungsmissbrauch bekämpft werden. - Ein hartes Vorgehen gegen den Sozialleistungsbetrug ist der Ministerin dabei extrem wichtig, und sie befindet sich auch mit dem Kanzler im Austausch darüber. Damit ist auch nicht nur das BMAS befasst, das betrifft mehrere Ressorts. Ich meine, bei der Migrationsverwaltung, bei der Digitalisierung, ist es zum Beispiel das BMI. Wenn Sie von Schwarzarbeitsbekämpfung sprechen, ist es das BMF.

Zusatzfrage

Gibt es da Größenordnungen? Können Sie uns mit Zahlen versorgen, wie viele Mittel da im Jahr abfließen, die nicht abfließen sollten?

Chagheri (BMAS)

Es gibt Zahlen. Die sind aber, wie das natürlich bei Missbrauchsfällen der Fall ist, wahrscheinlich mit einer hohen Dunkelziffer behaftet. Deswegen sind die ein wenig mit Vorsicht zu genießen. Wir haben Zahlen von den als gemeinsame Einrichtungen organisierten Jobcentern. Da wurde im Jahr 2024 von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch in 421 Fällen gesprochen. Aber, wie gesagt, die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher.

Frage

Herr Kornelius, vielleicht können Sie uns bitte sagen, wie der Kanzler und wie Sie die Äußerungen des US-Präsidenten zur Ukraineeinschätzen. Die sind ja etwas widersprüchlich. Einerseits sagt er, die Ukraine könne alle Gebiete zurückerobern, und hat die Ukraine sehr gepriesen. Andererseits vermittelt er den Eindruck, dass es jetzt eigentlich Sache der Europäer sei, zu helfen. Welche dieser Interpretationen teilen Sie also?

StS Kornelius

Wir haben die sehr ausführlichen Äußerungen des amerikanischen Präsidenten sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. Nach ihrer Grundintonierung entsprechen sie den politischen Zielen der Bundesregierung, die ja seit Wochen und Monaten darauf hinwirkt, dass der Druck des Westens auf den Aggressor Russland hoch bleibt und zunimmt. Ziel ist es, Russland in diesem Krieg als Aggressor zu isolieren und auch zu Verhandlungen zu bewegen. Der Weg in Richtung eines Friedens wird momentan von allen eingeschlagen, nur nicht von Wladimir Putin. Deswegen sind wir der festen Überzeugung, dass Revanchismus, Provokationen und Feindseligkeiten da weiterhin in eine Sackgasse führen.

Die amerikanische Regierung hat jetzt noch einmal eine klare Linie vorgegeben, die ich in ihren Einzelheiten nicht kommentieren möchte. Ziel ist es, auch den gemeinsamen Sanktionsdruck hoch zu halten. Sie wissen, dass die Bundesregierung seit Wochen und Monaten gemeinsam mit den europäischen Partnern auf eine Verschärfung des Sanktionsregimes auch aus den USA hinwirkt. Die Forderungen des amerikanischen Präsidenten sind uns bekannt. Aber die Äußerungen geben uns Anlass zur Hoffnung, dass wir jetzt noch einmal intensiviert über das Thema sprechen können und, wie gesagt, auch den Druck auf Russland entsprechend hoch halten können.

Zusatzfrage

Hat es hinter den Kulissen Informationen der US-Regierung an die Bundesregierung gegeben, sodass Sie darauf vorbereitet waren, dass er jetzt einen Schwenk einleitet?

StS Kornelius

Es gibt ständig Informationen. Es gibt ja auch Vorbereitungstreffen. Es gibt Absprachen auf der Arbeitsebene. Insofern befinden wir uns hinsichtlich der großen Krisengebiete dieser Welt in sehr engem Austausch mit den USA. Das betrifft auch den Nahen Osten. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Position, die sich in den letzten Wochen und Monaten ja wenig verändert hat, am Ende auch Bestand haben wird.

Frage

Ich habe auch eine Frage zur Rede des US-Präsidenten. Herr Kornelius, würden Sie dem US-Präsidenten zustimmen, dass Deutschland unter der neuen Bundesregierung zu fossilen Brennstoffen und zur Kernenergie zurückgekehrt ist?

StS Kornelius

Ich habe ja gesagt, dass ich nicht jede Einzelheit der Rede bewerten möchte, und in diesem Fall trifft das zu. Ich denke, Sie kennen den Sachstand zu fossilen Energien und zur Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Der gilt.

Zusatzfrage

Wie nehmen Sie denn solches Lob - so will ich es einmal nennen - auf? Freut man sich darüber, oder besteht die Befürchtung, dass andere Länder diese Aussagen tatsächlich glauben könnten und man damit in ein falsches Licht gerückt wird?

StS Kornelius

Ich denke, die Bundesregierung ist so selbstbewusst, dass sie ihren Kurs auch ohne das Lob ihrer Partner sehr zielgenau verfolgt.

Frage

Wie steht der Bundeskanzler zu der Äußerung des amerikanischen Präsidenten, dass es eine gute Idee wäre, russische Kampfflugzeuge abzuschießen, wenn es erneut eine solche Luftraumverletzung geben sollte, wie es zuletzt über Estland der Fall war? Teilt Friedrich Merz die Einschätzung, dass dies erfolgen sollte?

StS Kornelius

Die Nato hat sich gestern beraten. Die Linie der Bundesregierung ist klar.

Ich möchte auch hervorheben, dass es im Sinne der hier schon sehr oft als sehr wertvoll gepriesenen strategischen Ambiguität wichtig ist, dass sich die Reaktionsmöglichkeiten des Bündnisses wirklich auf die militärische Ebene konzentrieren, dass also die militärische Ebene entscheidet, wann die Provokationen eine Bedrohung darstellen, die eine entsprechende Reaktion erfordert. Insofern sind das Antworten, die wir nicht auf offener Bühne aushandeln.

Zusatzfrage

Sieht der Bundeskanzler das somit ähnlich wie sein Verteidigungsminister Boris Pistorius, der ja auf einer Pressekonferenz gestern Abend diesbezüglich auch Skepsis hat durchblicken lassen und der gesagt hat, jetzt sei nicht der richtige Zeitpunkt, um Stärke zu symbolisieren oder - so war, glaube ich, die Wortwahl von Minister Pistorius - etwas vom Himmel zu schießen?

StS Kornelius

Ich denke, wir entscheiden über die Art, den Zeitpunkt und auch die Domäne einer militärischen Reaktion nach militärischen Gesichtspunkten. Die Kriterien dafür hat die Nato aufgestellt. Die Reaktion in der Verteidigung des Bündnisgebietes wird von der Nato koordiniert und unterliegt klaren Einsatzdoktrinen. An diese hält sich die Bundesregierung.

Frage

Herr Müller, können Sie uns etwas über die Reaktionszeiten aufklären, die überhaupt möglich sind? Es wurde jetzt häufiger der Vergleich mit der Türkei gezogen, die seinerzeit ein russisches Kampfflugzeug über Syrien abgeschossen hat, kurz nachdem das Flugzeug in türkisch reklamiertes Gebiet geflogen ist. Wie lange würde es dauern, bis ein russischer Kampfjet überhaupt ins Visier geraten könnte? Bei dem Air Policing müssen die Maschinen ja, glaube ich, erst aufsteigen.

Müller (BMVg)

Ich möchte vorab auf das gestrige Statement vom Minister Pistorius zurückkommen, weil es gerade nicht sauber dargestellt wurde. Minister Pistorius hat gesagt, dass sich Besonnenheit und Stärke nicht ausschlössen und einander nicht entgegenstünden. Er hat ganz klar auch darüber geredet, dass wir durchaus die Stärke haben und die Stärke zeigen können, aber besonnen reagieren. Das wollte ich ganz klar sagen. Ich kann jedem empfehlen, noch einmal hineinzuhören.

Zu den Reaktionszeiten: Das kann man nicht pauschal beurteilen. Selbstverständlich wird eine Alarmrotte, die am Boden steht, immer erst aufsteigen müssen. Bei besonderen Szenarien kommt es aber durchaus vor, dass Luftfahrzeuge in der Luft sind und sogenannte CAPs geflogen werden, wenn die Alarmrotte selbst oder die Nato sagt, in diesem Bereich möchte man genauer schauen, weil man vielleicht vorher schon irgendwas auf dem Radarbild hat. Dann hat man die Luftfahrzeuge vorher in der Luft. Deswegen wäre das Spekulation.

Fakt ist, dass, egal was sich der Grenze nähert oder über die Grenze fliegt, das Radar immer drauf und die Alarmrotte immer dran ist. Das ist ganz klar. Das hat die Nato bei den Vorfällen vor 14 Tagen bewiesen. Die Nato hat das bei den Vorfällen am Wochenende beziehungsweise am Freitag bewiesen. Deswegen kann ich die Skepsis bezüglich der Nato-Luftverteidigung überhaupt nicht teilen. Ganz im Gegenteil, die Vorfälle haben gezeigt, dass die Nato-Luftverteidigung immer da ist, wenn man sie braucht. Das haben sie gezeigt.

Frage

Vergangene Woche - das wurde schon angesprochen - sollen laut estnischen Angaben drei russische Kampfjetsüber den Finnischen Meerbusen in den Luftraum Estlandseingedrungen sein. Nun sagen die russische Seite, aber auch nicht Nato-gebundene Experten, dass mutmaßlich keine Luftraumverletzung vorgelegen habe, sondern Estland eine seit vielen Jahren praktizierte und völkerrechtlich anerkannte Sonderregelung für den Finnischen Meerbusen ignoriere, die darauf beruhe, dass die dortige Geografie keine Zwölfmeilenzone für das Hoheitsgebiet zulasse, sodass oft nur eine Dreimeilenzone gelte und dahinter ein internationaler Korridor für Schiff- und Luftfahrt liege.

Für die Bewertung dieses Falles - es wurde ja auch Artikel 4 der Nato-Charta aktiviert - ist es relevant zu wissen, wie der Wissensstand der Bundesregierung ist. Gilt für den Finnischen Meerbusen völkerrechtlich uneingeschränkt die Zwölfmeilenregelung oder auch, worauf die russische Seite teilweise verweist, die Dreimeilenregelung? Das wäre wirklich relevant für die Beurteilung.

Müller (BMVg)

Ich weiß nicht, welche Einzelakteure hier welche Meinung haben. Ich habe das nicht zu kommentieren. Uns liegen keine Informationen vor, die uns an den estnischen oder an den Nato-Folgerungen zweifeln ließen.

Zusatzfrage

Die Frage richtet sich im Zweifel auch eher an Herrn Hinterseher. Der Bundesregierung muss ja bekannt sein, ob im Finnischen Meerbusen uneingeschränkt die Zwölfmeilenzone für das Hoheitsgebiet gilt oder teilweise auch die Dreimeilenzone.

Darauf aufbauend auch die Frage nach dem Wissensstand der Bundesregierung, ob sich die russischen Flugzeuge in der Zwölf- oder in der Dreimeilenzone befunden haben.

Hinterseher (AA)

Die Frage, die Sie stellen, ist eine nachgelagerte Frage. Sie leitet sich aus einer Tatsachenbehauptung ab, die nicht überprüfbar ist.

Zusatz

Doch, ich wollte sie ja von Ihnen überprüfen lassen.

Hinterseher (AA)

Nein, es geht darum, dass Sie eine Behauptung aufstellen. Wir haben, wie gesagt, keine Zweifel an den Darstellungen, die wir durch die Alliierten aus Estland zu diesem Vorfall erhalten haben.

Die völkerrechtliche Frage hätte man separat davon zu betrachten. Ich kann sie Ihnen jetzt aus dem Stand nicht beantworten. Sie ist aber auch der Frage nachgelagert, ob es überhaupt so war. Das ist erst einmal eine Behauptung.

Frage

Daran anknüpfend, aber doch inhaltlich: Verfügt die Bundesregierung über Daten, objektive Belege, wo sich die russischen Luftfahrzeuge aufgehalten haben? Solche Belege, objektive Anwesenheitsbelege über Ort und Zeit, wären ja überhaupt die Voraussetzung für eine weitergehende Interpretation. Haben Sie diese Belege? Können Sie sagen beziehungsweise wissen Sie, wo die russischen Flugzeuge wann wo genau waren?

Müller (BMVg)

Wie ich gerade dargestellt habe, werden entsprechende Informationen natürlich im Bündnis geteilt. Die Informationen, die uns vorliegen, lassen es nicht zu, dass wir an der Darstellung der Nato - sie hat sich gestern in einer Pressemitteilung ganz klar geäußert - und an der Darstellung der Bündnispartner im Baltikum Zweifel haben können.

StS Kornelius

Vielleicht zur Ergänzung: Es gibt ja Radarbilder und - - -

Zusatzfrage

Ja, ja, das ist die Frage. - Im Falle des Abschlusses von MH17 gab es eine ähnliche Debatte, in der Russland zunächst bestritten hatte, dass es überhaupt Buk-Raketen gewesen sein könnten, und eigene Bilder produziert hatte, denen zufolge es ukrainische Militärjets gewesen seien, die den zivilen Flieger abgeschossen hätten. Das wurde später durch die Veröffentlichung der tatsächlichen Daten korrigiert.

Wäre es nicht auch in dem jetzigen Fall eine sinnvolle Sache, zu sagen: "Bitteschön, wir informieren die Öffentlichkeit über die Daten, die wir haben und die das belegen"?

StS Kornelius

Ich denke nicht, dass im Moment eine Beweislastumkehr nötig ist. Was die Zonenregelung angeht, verweise ich auch darauf, dass es ja den Flug- und den Schiffskorridor gibt. Über ihn reden wir, und er wurde offenbar verletzt.

Frage

Herr Müller, der Militärflugplatz Upjeverist vor einigen Jahren entwidmet worden, wird aber seit einigen Wochen wieder angeflogen, offenbar zu Übungszwecken. Können Sie das ein bisschen einordnen? Ist das Teil der Luftverteidigungsstrategie, von der Sie gerade gesprochen haben? Ist das eine konkrete Reaktion auf das, was wir seitens Russlands gerade erleben?

Müller (BMVg)

Es tut mir leid, aber mir liegen jetzt keine Informationen über Einzelplätze vor. Was wir aktuell sehen und was ich auch bestätigen kann, ist Folgendes: Natürlich schauen wir uns für den Aufwuchs der Streitkräfte und für die Fähigkeiten, die wir in der Zukunft brauchen und die wir einführen oder stärken wollen, ganz genau an, was an Infrastruktur wir haben, was wir extra benötigen und wie wir vorhandene Infrastruktur ausbauen können. Dazu gehören auch die Militärflugplätze. Wir haben in Deutschland Militärflugplätze, die nicht mehr aktiv von Geschwadern genutzt werden, die wir aber immer noch als Notlandeplätze, sogenannte "alternates", oder auch für den Fall vorhalten, dass wir im Rahmen einer Lageverschärfung Verbände dislozieren, also trennen oder teilen müssen, um nicht alle an einem Platz zu haben.

Der Prozess der Begutachtung der Liegenschaften, ist "ongoing"; er läuft also gerade. In diesem Zeitraum werden keine Liegenschaften zurückgegeben oder abgewickelt, sondern wir werden uns ganz genau anschauen, was wir konkret brauchen, auch im Hinblick auf den neuen Wehrdienst, den Aufwuchs auf 460 000, die Stärkung der Reserve. Dafür sind Flugplätze genauso wie natürlich auch Übungsplätze, Lagerhallen, Unterkünfte und Trainingsplätze eine maßgebliche Infrastruktur, die wir mitbetrachten werden.

Bezüglich Jevers habe ich jetzt nicht unbedingt einen Kenntnisstand. Dort hängen ja luftrechtliche Verfahren usw. mit dran, wenn wirklich eine Entwidmung stattgefunden hat. Darüber liegt mir aktuell nichts vor. Fragen Sie notfalls bei der Pressestelle das BAIUDBw nach.

Frage

(zur mutmaßlichen Verletzung des estnischen Luftraums durch russische Kampfflugzeuge) Herr Hinterseher, ich habe eine ganz normale völkerrechtliche Frage gestellt und würde gern eine Antwort darauf bekommen. Gilt gemäß dem Wissensstand der Bundesregierung im Finnischen Meerbusen ausschließlich die Zwölfmeilenregel oder gilt auch die Dreimeilenregel?

Darauf hätte ich gerne eine Antwort, weil ich davon ausgehe, dass die Bundesregierung durchaus weiß, wie die völkerrechtliche Lage dort ist.

Hinterseher (AA)

Ja, und Sie wissen, dass es sich nicht unbedingt anbietet, völkerrechtliche Fragen aus der Lamäng zu klären. Deswegen hatte ich Ihnen vorhin schon angedeutet, dass wir, falls sich eine Nachlieferung dazu anbietet, nachliefern würden, wie der völkerrechtliche Status ist.

Vorsitzender Szent-Iványi

Dann warten wir darauf.

Frage

Zunächst eine Frage ans Umweltministerium: Morgen endet die Frist zum Einreichen der Klimaschutzprogramme aller Ressorts. Können Sie mir ein Update dazu geben, wie viele Ressorts schon geliefert haben und von wie vielen angekündigt wurde, dass bis morgen geliefert werde?

Zimmermann (BMUKN)

Danke erst einmal für den für mich schon sehr guten Vortext, in dem Sie selbst schon darauf hingewiesen haben, dass die Frist erst morgen endet. Insofern handelt es sich um einen immer noch laufenden Prozess. Sie wissen, dass wir uns in solchen Fällen nicht zu Einzelheiten äußern.

Allerdings kann ich sagen, dass mit heutigem Stand, also kurz bevor ich zur Regierungspressekonferenz aufgebrochen bin, zumindest keines der Ressorts um Fristverlängerung gebeten hat. Insofern gehen wir davon aus, dass alle mit Hochdruck daran arbeiten. Natürlich ist allen bewusst, dass morgen die Frist endet.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, wie viele bis heute schon bei Ihnen eingegangen sind? Die Frage können Sie doch beantworten, auch wenn das Verfahren noch läuft, oder?

Zimmermann (BMUKN)

Das ist, denke ich, eine Ansichtssache. Wir haben kein Interesse daran, dazu beizutragen, dass vielleicht der Eindruck entstehen könnte, es gebe einige, die schneller dran seien oder besser gearbeitet hätten, und andere seien später dran. Die Frist endet erst morgen. Solange sie noch läuft, halten wir uns mit Einzelheiten zurück.

Zusatzfrage

Dann würde ich meine Frage gern auf alle anwesenden Ressorts ausweiten und fragen, wer schon geliefert hat, und wer absehen kann, ob es bis morgen gelingt oder, wenn nicht, bis wann mit ihrem Klimaschutzprogramm zu rechnen ist.

Vorsitzender Szent-Iványi

Ich bin kein großer Freund solcher Sammelabfragen, weil uns das wahnsinnig viel Zeit kostet. Vielleicht können wir das kurz - - -

Zusatz

Ich habe es ja erst anders versucht.

Vorsitzender Szent-Iványi

Ich glaube, wir kommen an der Stelle nicht weiter. Herr Kornelius, vielleicht könnten wir irgendwie

StS Kornelius

Ich kann dazu keine Aussage machen.

Vorsitzender Szent-Iványi

ein Prozedere dafür finden?

Zimmermann (BMUKN)

Vielleicht darf ich noch ganz kurz ergänzen. Das wird Sie, befürchte ich, auch nicht glücklich machen, aber dennoch der Hinweis: Heute ist Mittwoch; morgen, am Donnerstag, ist das Fristende, und am Freitag bereits haben wir wieder eine Regierungspressekonferenz. Es tut mir leid, aber heute ist einfach die Frist noch nicht zu Ende. Insofern halten wir uns heute noch bedeckt. Aber es dauert nicht mehr lange, bis wir mehr sagen können.

Zusatzfrage

Ich möchte die Frage an alle Ressorts trotzdem gern aufrechterhalten. Ganz schnell: Frau Ungrad, haben Sie schon geliefert?

StS Kornelius

Wir werden Ihnen das nach Ablauf der Frist mitteilen. Bis dahin werden wir keine Fragen beantworten, auf die wir sowieso nicht vorbereitet sind. Sie müssen auch Verständnis dafür haben, dass die Ressorts dann sprechbereit sind, wenn Fristen abgelaufen sind und wenn die Ressorts die Möglichkeit gehabt haben, inhaltlich zu arbeiten, und nicht präventiv arbeiten und Zwischenstände wiedergeben.

Vorsitzender Szent-Iványi

Ich würde es jetzt gern dabei belassen, ohne dass ich in irgendeiner Form sozusagen die Frage zensieren möchte. Mir geht es um das Prozedere und um die Arbeitsweise der Bundespressekonferenz. Es stiehlt uns einfach wahnsinnig viel Zeit, wenn wir jetzt alle Ministerien abfragen und der Erkenntnisgewinn vielleicht gegen Null geht.

Zusatz

Vielleicht per Handzeichen, dann geht es ganz schnell! Handzeichen: Wer hat schon geliefert? Das dauert ja nur eine Minute!

StS Kornelius

Darf ich gegenfragen, wieso Sie das jetzt brauchen? Wenn die Frist morgen endet, was ist dann heute der Erkenntnisgewinn? … (akustisch unverständlich) mal ganz journalistisch.

Zusatz

Die Überprüfung vorliegender Informationen, die ich gerne "unter eins" bestätigt hätte.

Vorsitzender Szent-Iványi

Völlig legitim! - Dann habe ich - - -

StS Kornelius

… (akustisch unverständlich) Also, wir machen es dann Freitag oder morgen nach Ablauf der Frist.

Frage

Unabhängig davon, ob wir uns hier jetzt für unsere Fragen rechtfertigen müssen, was ich etwas schwierig fände, habe ich eine reine Verständnisfrage, weil ich es nicht weiß, aber gerne wissen möchte. Das BMDS ist ein neues Ministerium. Ist auch dieses verpflichtet, ein solches Programm vorzulegen?

Zimmermann (BMUKN)

Für die jeweiligen Sektoren gibt es jeweils federführende Ministerien. Die anderen Ressorts können dazu beitragen. Das können Sie auch im Klimaschutzgesetz nachlesen.

Frage

Frau Ungrad, die Ministerin hat zusammen mit dem Monitoringbericht zur Energiewendeeinen Zehnpunkteplanvorgestellt. Wie erklärt sich Ihr Ministerium die inhaltlich sehr großen Ähnlichkeiten zu einem Papier von RWE und E.ON aus dem Frühjahr? Ist das ein zufälliges Plagiat, oder hat man abgeschrieben?

Ungrad (BMWE)

Ihre Äußerung weise ich natürlich aufs Schärfste zurück. Die zehn Schlüsselmaßnahmen - - -

Zusatz

Es war eine Frage.

Ungrad (BMWE)

Ich will gerade antworten.

Die zehn Schlüsselmaßnahmen von Frau Reiche sind ihre zentralen Einschätzungen zur Energiepolitik und bauen auf den Erkenntnissen des Monitoringberichts auf. Die Ministerin steht zu den einzelnen Themen natürlich im ständigen Austausch mit Fachleuten des Hauses. Die Debatte zur Energiepolitik in Deutschland ist sehr intensiv. Entsprechend liegen auch viele Stellungnahmen von Stakeholdern vor, die die Ministerin und das BMWE zur Kenntnis nehmen und abwägen. Federführend für die Energiewende im Strombereich ist das BMWE. Wir setzen es natürlich auch um. Aber noch einmal: Das sind Einschätzungen zur Energiepolitik, die auf dem Monitoringbericht aufbauen.

Zusatz

Aber wenn man sich das Forderungspapier von E.ON und RWE anschaut, dann stellt man fest, dass die inhaltlichen Übereinstimmungen frappierend sind. Manchmal wurden Überschriften geändert. Kollege Kreutzfeldt hat es gestern auch schon aufgezeigt. Mit gesundem Menschenverstand muss man Zweifel daran haben, dass das eine eigenständige Erarbeitung war, insbesondere weil die Ministerin vorher einen Job bei einem der Konzerne hatte. Dementsprechend ist die Frage, wie das passieren kann, legitim.

Ungrad (BMWE)

Es handelt sich um die Ministerin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das ist ihr Job. In diesem Job als Politikerin, als Ministerin hat sie Einschätzungen zur Energiepolitik gegeben, die auf dem Monitoringbericht aufbauen. Wenn Sie ihn lesen, dann stellen Sie fest, dass er viele sicherlich ähnliche Zusammenhänge hat.

Frage

Zu den Seehäfen an das Verkehrsministerium: Es gibt einen Brief der Großreedereien Maersk und MSC, in dem einerseits große Investitionen insbesondere in Bremerhaven in Aussicht, zum anderen aber auch Forderungen gestellt werden, einerseits, was die Außenweservertiefung angeht, und andererseits, was die Finanzierung der Ertüchtigung der deutschen Seehäfenangeht. Ist der Brief im Ministerium, beim Parlamentarischen Staatssekretär angekommen?

Zum Stand der Planung der Außenweservertiefung: Wann ist denn überhaupt damit zu rechnen, dass das Planfeststellungsverfahren tatsächlich eingeleitet wird?

Alexandrin (BMV)

Ich hatte mich vergangene Woche schon dazu geäußert. Der Brief ist eingegangen; er wird auch beantwortet. Das hatte ich auch letzte Woche schon gesagt. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir die Beantwortung nicht hier erfolgen lassen werden, sondern dass sie natürlich auf schriftlichem Wege erfolgt, genauso wie uns auch der Brief erreicht hat.

Aber ich kann Ihnen gerne einen Zwischenstand geben, was die Planungsverfahren für den Ausbau der Außenweser angeht. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde bereits 2021 erstmals über die Ziele, die Mittel und die Auswirkungen informiert. 2022 wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Diese umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen: Biotopkartierung, Schiffswellenmessung, Fahrsimulation, hydrodynamische Einflussmessung. Es ist geplant, dass das Planfeststellungsverfahren Ende 2025 oder 2026 beantragt wird.

Zur Finanzierung hatte ich mich letzte Woche auch bereits geäußert. Weil auch anklingt, dass sich der Bund stärker an der Hafenfinanzierung selbst beteiligen soll, würde ich gerne noch auf das Sondervermögen verweisen. Auch das war Bestandteil des Briefes. Sie wissen, dass 100 Milliarden Euro direkt an die Bundesländer gehen, die auch die Zuständigkeit für die deutschen Seehäfen haben. Wir haben auch ganz klar die Erwartung formuliert, dass hierbei Gelder dafür genutzt werden, die Seehäfen zu modernisieren.

Zusatz

Sie sprechen jetzt vom neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Alexandrin (BMV)

Genau.

Zusatzfrage

Das heißt, es ist nicht zu erwarten, dass auch der Bund mit seinem Anteil des Sondervermögens, den 300 Milliarden Euro, an den Finanzierungen für die Sanierungen teilnimmt, die bei den Seehäfen notwendig sind, richtig?

Alexandrin (BMV)

Dazu können Sie gerne beim BMF nachfragen, aber meiner Kenntnis nach sind wir dabei im Aufstellungsverfahren. Mir wäre nicht bekannt, dass dem so ist.

Laiadhi (BMF)

Mir sind solche Pläne auch nicht bekannt.

Frage

(zum Nahostkonflikt) Herr Hinterseher, zum Thema der Gazaflottille: Wie bewertet das Auswärtige Amt die Angelegenheit der vielen Menschen auf dem Mittelmeer, insbesondere weil Israel die Hilfsflottille über seine offiziellen Kanäle als Hamasflottille bezeichnet und anscheinend Angriffe vorbereitet beziehungsweise jetzt schon von Drohangriffen aus verschiedenen Ecken zu hören ist und Menschen sich bedroht fühlen? Gerade wird berichtet, dass die italienische Marine zu Hilfe komme. Wie verfolgen Sie diese Sache? Wirken Sie vor dem Hintergrund, dass auch deutsche Staatsbürger auf der Hilfsflottille sind, auf Israel ein, nicht anzugreifen?

Hinterseher (AA)

Die Frage gibt mir die Gelegenheit, es einzuordnen. Natürlich ist Israel bei seinem Vorgehen immer an Völkerrecht gebunden. Darauf weisen wir auch in allen Gesprächen hin.

Was die Flottille im Einzelfall angeht, wissen Sie zu der Intention, die dort verfolgt wird, Hilfslieferungen nach Gaza zu bringen, dass mit den Vereinten Nationen sowie internationalen Hilfsorganisationen der Rothalbmondgesellschaft und der Rotkreuzgesellschaften sehr erfahrene Akteure in der Region präsent sind. Sie verfügen sowohl über die Erfahrung als auch die Ressourcen, um die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens für mehrere Monate mit Hilfsmitteln zu versorgen. Das ist nicht der Flaschenhals. Der Flaschenhals ist, dass Israel dafür sorgen muss, diesen professionellen Akteuren den dringend notwendigen Zugang zu gewährleisten, damit die Hilfe die Menschen vor Ort auch erreicht. Darauf wirken wir im Umgang mit Israel auch hin; das haben wir hier schon mehrfach deutlich gemacht. Das hat im Übrigen auch der Internationale Gerichtshof so angeordnet. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zu den Einzelfällen, auf die Sie jetzt Bezug nehmen, fehlen mir leider die Erkenntnisse oder das Detailwissen. Ich habe dazu erst gerade bei der Herfahrt noch eine Tickermeldung gesehen.

Zusatzfrage

Teilen Sie die Angst internationaler Beobachter, dass Israel dort tatsächlich angreifen könnte, insbesondere weil Tom Barrack - das ist Trumps "envoy" für Nahost - gestern eingeräumt hat, dass Israel in diesem Monat schon in Tunesien mehrere Flottillenschiffe angegriffen hat? Dementsprechend gibt es dabei jetzt ein Vorspiel.

Hinterseher (AA)

Ich habe dazu gerade ausgeführt, dass Israel in seinem Vorgehen an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist.

Frage

Herr Müller, können Sie bestätigen, dass das Verteidigungsministerium den Vertrag über die F126-Fregattengekündigt hat, oder planen Sie so etwas und folgen damit dem Beschaffungsamt der Bundeswehr?

Müller (BMVg)

Ich habe Ähnliches gelesen. Ich kann nicht bestätigen, dass es ein Ende dieses Programms oder des Rüstungsprojekts geben soll. Ein Vertragsausstieg oder Ähnliches ist nicht geplant. Es gibt auch keine Entscheidung über Ersatzsysteme, wie ebenfalls zu lesen war.

Zusatzfrage

Heißt das, dass Sie entsprechende Medienberichte dementieren?

Müller (BMVg)

Korrekt.

Frage

Herr Kornelius, zum Ukrainekriegund zu den Luftraumverletzungen: Es gibt Umfragen, denen zufolge in Deutschland die Angst vor Kriegsteige. Man kann auch "Sorge vor Krieg" sagen. Haben Sie als Chef des Bundespresseamtes entsprechende eigene Erkenntnisse? Wie nehmen Sie die Lage im Land gerade wahr, was das Thema angeht?

StS Kornelius

Das Bundespresseamt und die Bundesregierung verfolgen die öffentliche Stimmung natürlich sehr genau. Wir haben sowohl Zugang zu den allgemeinen Umfrageergebnissen als auch eigene Erhebungen, die wir allerdings auch alle veröffentlichen, wie Sie wissen. Insofern ist uns diese Stimmung bekannt. Ich kann versichern, dass die Bundesregierung diese Stimmung ernst nimmt. Allerdings würde ich auch davor warnen, eine Kriegsangst künstlich zu befördern. Dieses Land ist sicher; das Bündnisgebiet ist sicher. Die Nato ist ein starkes und verteidigungsbereites Bündnis.

Das Ziel der deutschen Politik und der Bündnispolitik besteht darin, eine Kriegsdrohung abzuwehren, das heißt, eine Kriegsdrohung abzuschrecken, indem man durch Einsatzbereitschaft und stärkere Demonstrationen auch die Aussichtslosigkeit einer militärischen Auseinandersetzung klarmacht. Das ist Abschreckung pur. Dieser Abschreckungsgedanke ist in unserer Zeit in unser Leben wiedergekehrt. Die Bundesregierung trägt dem Rechnung und wird dadurch hoffentlich auch Eskalationen verhindern können.

Zusatzfrage

Vor der heutigen Generaldebatte gab es mindestens in der Unionsfraktion die Erwartung, dass sich der Kanzler auch noch einmal zum Thema der Luftraumverletzungen äußern, aber auch überhaupt die Sorgen der Bevölkerung aufnehmen werde. Das ist heute in der Generaldebatte so direkt nicht passiert. Gibt es dazu Pläne, zum Beispiel hinsichtlich einer Fernsehansprache oder Ähnliches?

StS Kornelius

Ich glaube nicht, dass die Situation jetzt eine solche Dramatisierung erzwingt. Die Luftraumverletzungen werden von der Nato genau beobachtet. Das Bündnis hat im Rahmen seiner Konsultationsmechanismen eine Sprache und eine Antwort darauf gefunden. Der amerikanische Präsident hat sich deutlich geäußert. Es gibt keinen Grund zur Beunruhigung für die Öffentlichkeit. Die Bundesregierung ist sich der Provokation - so will ich das nennen - bewusst, aber Provokationen entfalten erst dann ihre Wirkung, wenn man sich provozieren lässt.

Frage

Herr Kornelius, der Bundeskanzlerist ja heute auch damit konfrontiert worden, dass er eben bewusst nicht in New Yorkist, nicht an der Generalversammlungteilnimmt, sondern stattdessen hier in Berlin bei der Haushaltswoche weilt. Erste Frage. Bedauert er angesichts der internationalen Lage und der gestrigen Rede von Donald Trump im Nachgang seine Entscheidung? Zweitens. Ist es Ihrer Ansicht nach glücklich, eine Sitzungswoche in der Woche abzuhalten, in der gleichzeitig in New York die Generalversammlung der Vereinten Nationen stattfindet?

StS Kornelius

Was ist glücklich? - Also, der Bundeskanzler und wir hier an dieser Stelle haben wirklich seit Wochen und Monaten darauf hingewiesen, dass der Bundeskanzler nicht an der UN-Woche teilnehmen kann, weil es eben an diesem Vormittag zu einer Kollision der Redenauftritte gekommen wäre. Wie Sie ja gesehen haben, war der Dienstag den Staatspräsidenten vorbehalten, der Bundeskanzler kommt protokollarisch direkt danach. Der Redeslot in New York hätte also relativ zeitgleich, vielleicht zeitversetzt durch die Zeitverschiebung, stattgefunden.

Die Haushaltswoche ist wichtig. Sie wissen, dass der Bundeshaushalt 2025 erst in der vergangenen Woche verabschiedet wurde, dass der 2026er Haushalt nun hochdringlich zur Einbringung und Verabschiedung ansteht. Es ist das Hochamt des Parlamentarismus, wie es so schön heißt - nicht ganz zu Unrecht. Ich glaube, es steht dem Bundeskanzler sehr gut an, dass er zu dieser parlamentarischen Verpflichtung im Land ist, dass er hier seine Rede hält, seinen Haushalt einbringt, den Haushalt der Bundesregierung einbringt und für Verständnis für die Politik der Bundesregierung wirbt.

Die Bundesregierung wird in New York durch zwei Minister vertreten, durch die Entwicklungshilfeministerin und durch den Außenminister. Die Bundesregierung ist außerdem im engsten Austausch, auch mit der amerikanischen Regierung, gerade zu Fragen in Nahost, wo wir in dieser Woche weitere Dynamik erwarten und auch vorbereitet sind, darauf zu reagieren. Insofern, glaube ich, war es jetzt nicht nötig, persönlich vor Ort zu sein - wenn es auch in einer idealen Welt natürlich schöner gewesen wäre, beide Termine wahrnehmen zu können.

Zusatzfrage

Der zweite Teil der Frage war, ob Sie die Terminierung glücklich finden - hier Sitzungswoche, ausgehende Haushaltswoche, gleichzeitig Generalversammlung in New York. Die ist ja auch nicht erst vor 14 Tagen geplant worden.

StS Kornelius

Ich glaube, Terminierungen sind manchmal unausweichlich; deswegen möchte ich sie jetzt gar nicht als glücklich oder unglücklich bewerten. Das Parlament hat auch ein Recht, seine Terminsetzung festzulegen.

Nebenbei: Wenn Sie auf das Jahresende schauen und sehen, welchen Prozess der Haushalt durchlaufen muss - mit den unterschiedlichen Lesungen, der Bereinigungssitzung und der Bundesratsbefassung -, dann kommen wir an die Grenze, den 2026er-Haushalt im gesamten Verfahren noch zeitgerecht verabschieden zu können. Deswegen war die Festlegung auf diese Woche unausweichlich.

Frage

Herr Kornelius, ich bin gerade aufgrund der ersten Antwort auf die Frage des Kollegen Lange hellhörig geworden. Sie meinten, die Umfragen des BPA würden auch veröffentlicht. Ich bin ja schon ein bisschen hier. Herr Seibert, Ihr Vorvorgänger, hat uns immer gesagt: Es dauert sechs Monate, bis die Umfragen, die das BPA in Auftrag gibt, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. - Sie meinten gerade, die Umfragen würden veröffentlicht. Wo werden die veröffentlicht und nach welcher Zeit? Werden alle Umfragen, die Sie in Auftrag geben, veröffentlicht?

StS Kornelius

Wenn Sie das so genau wissen wollen, dann lasse ich Ihnen das gerne zukommen.

Zusatz

Danke.

Frage

Ich würde gerne noch einmal nach dem Luftsicherheitsgesetz fragen, also nach der Berechtigung - auch zur Abschreckung - zu einem Abschuss von Drohnen etc. im deutschen Luftraum und den Zuständigkeitsregelungen dafür. Herr Harmsen, was können Sie uns dazu sagen? Wie weit sind da momentan die Beratungen durch das BMI?

Harmsen (BMI)

Ich würde angesichts der Zeit darauf verzichten, das noch einmal nachzuzeichnen, worum es da geht. Ich kann Ihnen noch keinen Zeitplan oder aktuellen Sachstand mitteilen, aber die Abstimmungen laufen auf Hochtouren. Ich gehe davon aus, dass wir da in Bälde einen Vorschlag vorliegen haben werden.

Zusatzfrage

Dann eine Nachfrage zur Einordnung an Herrn Kornelius: Wenn man denn so entschlossen sein möchte - - - Dieser Vorschlag existiert ja wirklich schon ein paar Tage länger. Die Sachlage scheint dann doch so kompliziert zu sein, dass man noch Möglichkeiten hat, sich länger über deutsche Zuständigkeitsfragen auszutauschen, statt ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um die Kompetenzen klar zu regeln. Glauben Sie, dass man Sie in Moskau damit ernst nimmt?

StS Kornelius

Ich glaube, Moskau hat allen Grund, uns hier ernst zu nehmen.

Frage

Eine Frage an das BMI: Es gab in den vergangenen Tagen mehrfach Berichte über Anschläge auf Transformatoren, Stellwerke, Bahnlinien etc.Gibt es Erkenntnisse Ihres Hauses darüber, wer die Urheber sind? Gibt es vielleicht ein strukturelles Bild, dass das möglicherweise die gleichen Urheber sind? Welche Rolle spielen möglicherweise Low-Level-Agenten, oder ist das eher eine Frage, die in Richtung Linksextremismus geht? Können Sie uns dazu etwas sagen?

Harmsen (BMI)

Zu den konkreten Vorfällen der jüngsten Vergangenheit kann ich Ihnen wegen der laufenden Ermittlungen noch nichts mitteilen.

Uns ist natürlich klar - das finden Sie auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht -, dass Angriffe auf derartige Infrastruktur durchaus im Zielspektrum stehen, sowohl im Bereich des Extremismus, vor allen Dingen beim Linksextremismus, aber auch im Bereich der Sabotage und Spionage durch ausländische Mächte. Deswegen nehmen wir das natürlich sehr ernst. Deswegen laufen diese Ermittlungen nicht nur mit Hochdruck, sondern in aller Regel auch bei den Staatsschutzdienststellen der Länder, um dem genau nachzugehen.

Aktuelle Erkenntnisse kann ich Ihnen nicht mitteilen. Sie können sich aber sicher sein, dass wir uns die Frage, ob es da strukturelle Hintergründe und eventuell neue Muster gibt, auf die wir mit den Sicherheitsbehörden reagieren müssen, sehr genau anschauen.

Frage

Eine Frage an das BMG zum Thema Paracetamol; denn in den USA ist eine Debatte um das Schmerzmittel entbrannt. Befürchten Sie, dass diese auch nach Deutschland überschwappen könnte?

Nübel (BMG)

Vielen Dank für die Frage. - Vielleicht ganz grundsätzlich: Arzneimittel werden in Deutschland ganz systematisch überwacht. Dafür haben wir das BfArM. Das BfArM macht das gemeinsam mit anderen europäischen Arzneimittelbehörden, die auf der Ebene der EMA, der Europäischen Arzneimittelagentur, Risiken bewerten und auch die Daten austauschen. Wir beziehungsweise das BfArM sind in ständigem Austausch.

Bei den Diskussionen in den USA geht es ja um die Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft. Dazu lassen Sie mich vielleicht einmal grundsätzlich sagen: Arzneimittel sollten in der Schwangerschaft nur genommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist, und dann in möglichst niedriger Dosis und möglichst kurzzeitig. Paracetamol ist seit Jahren ein zugelassenes Arzneimittel, auch in der Schwangerschaft. Die Anwendungsgebiete sind leichte bis mäßig starke Schmerzen, zum Beispiel Kopfschmerzen, Regelschmerzen etc. Ein plausibler Schädigungsmechanismus von Paracetamol hinsichtlich Entwicklungsauffälligkeiten wie ADHS oder Autismus-Spektrum-Störungen ist uns nicht bekannt.

Hinterseher (AA)

Ich habe eine Nachlieferung zur Frage der nach Afghanistan Abgeschobenen: Seit dem 13. August 2025 wurden ungefähr 250 Personen abgeschoben.

Ansonsten gilt das, was ich vorhin gesagt habe. Eine Wiedereinreise konnte bisher in keinem Fall stattfinden.

Frage

Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Es geht noch einmal um die letzte Woche. Ich habe eine Sache noch nicht verstanden; vielleicht verstehe ich das jetzt einmal.

Es gibt auf Ihrer sogenannten Streichliste, die in der letzten Woche in den Medien für so viel Aufregung gesorgt hat, diese 74 Autobahnprojekte, für die die Finanzierung derzeit wegen fehlender Mittel nicht zugesagt werden kann. Wenn man sich aber den Finanzierungsplan der Autobahn GmbH anschaut, dann stehen darauf exakt die gleichen 74 Autobahnprojekte. Das sind sämtliche, die sozusagen noch nicht im Bau sind, für die aber bis 2029 Baureife erwartet wird. Die Autobahn GmbH schreibt nun im Bericht, dass insgesamt im Vergleich zum Bedarf 20 Prozent der Gelder für den Neubau fehlen.

Ich verstehe nicht, warum es bei Ihnen für 100 Prozent der Autobahnen heißt, dass die Finanzierung derzeit nicht gesichert ist, wenn das doch im Prinzip alle sind und das Geld für 80 Prozent oder so zu langen scheint. Können Sie mir das noch einmal erklären?

Alexandrin (BMV)

Ad hoc nicht. Ich würde Sie bitten, die Frage noch einmal zu stellen, sodass ich sie mit den Fachkollegen rückkoppeln kann. Das sind mir jetzt zu viele Zahlen, um das hier aus dem Hut zu beantworten.

Aber wenn Sie gestatten, dann würde ich auf das hinweisen, was der Minister in seiner Haushaltsrede gesagt hat. Er hat ausgeführt, dass wir eben sehr, sehr viel Geld im Sondervermögen haben, und wir dieses Geld auch gerne dafür nutzen werden, wofür es im Sondervermögen dezidiert ausgeschrieben ist, nämlich für die Sanierung, den Erhalt und die Modernisierung der Brücken. Er hat außerdem gesagt, dass wir darüber hinaus eben Gelder brauchen, wenn wir unsere Infrastruktur auch in Zukunft an die Mobilitätsbedürfnisse unserer Bevölkerung anpassen wollen.

Da sei mir noch einmal der Hinweis erlaubt - ich glaube, Herr Merz hat sich heute in seiner Rede auch dazu geäußert -, dass wir da Lösungen finden werden. Ähnlich hat sich auch der Minister geäußert. Deswegen vertrauen wir auf diese Lösung.

Wie gesagt: Zu den Zahlendetails würde ich Sie bitten, dass wir uns noch einmal bilateral damit befassen.

Zusatzfrage

Ja, gerne. - Nur zur Erläuterung: Ich habe das natürlich gefragt. Damals hieß es, über dieses Viersatzstatement hinaus gebe es keine Informationen zu diesem Papier. Deswegen habe ich es hier noch einmal versucht. Aber wenn es jetzt doch etwas gibt, dann freue ich mich natürlich.

Alexandrin (BMV)

Das werden wir dann sehen.

Frage

Herr Kornelius, nachdem sich - eben wurde ja schon auf den Kanzler hingewiesen - der Kanzler und verschiedene andere in der Fraktion und auch heute geäußert haben: Ich hätte ganz gerne gewusst, ob es das Ziel der Bundesregierung ist, dass jetzt wirklich jedes baureife Projekt bei Schiene und Straße finanziert wird.

StS Kornelius

Der Bundeskanzler hat das so ausgedrückt, dass die baureifen Projekte - wir müssen wirklich genau darüber sprechen, wo der Punkt beginnt - auch finanziert werden sollen und können. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge, die jetzt umgesetzt werden. Wir wollen eine möglichst hohe Flexibilität im Sondervermögen erzielen. Da ist vor allem das Zauberwort von der Deckungsfähigkeit wichtig; denn so lässt sich auch sicherstellen, dass Ausgabereste der Investitionstitel für zusätzliche Straßenprojekte verwendet werden können. Wir sprechen von Umschichtungen, wir sprechen von mehr Effizienz und Einsparpotenzial durch Beschleunigung, Planungs- und Genehmigungsverfahren, und wir sprechen von der Mobilisierung von zusätzlichem Kapital, auch durch die verstärkte Nutzung privaten Kapitals. - Das sind vier Faktoren, die helfen werden, dieses Ziel zu erfüllen.

Zusatzfrage

Eine kurze Nachfrage sowohl an das Finanzministerium als auch an das Verkehrsministerium: Was würde denn die Realisierung aller baureifen Projekte im Verkehrsbereich kosten? Gibt es da eine Berechnung?

Laiadhi (BMF)

Das müsste das Verkehrsministerium beantworten.

Zusatzfrage

Ich meine nicht nur den Autobahnbau, sondern alle baureifen Verkehrsprojekte.

Alexandrin (BMV)

Das sind die Zahlen, die seit Tagen und Wochen kursieren und die wir im Übrigen auch in die Haushaltsverhandlungen eingebracht haben. Das sind eben die besagten 15 Milliarden Euro für die Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Hinzu kommen jeweils rund zweieinhalb Milliarden Euro für Wasserstraße und Schiene.

Zuruf

Ich dachte, die 15 Milliarden sind nicht die Kosten, sondern das, was fehlt.

Alexandrin (BMV)

Entschuldigung, dann habe ich die Frage von dem Kollegen falsch verstanden. - Ja, das sind die Mittel, die fehlen. Die Gesamtkosten muss ich nachreichen.

Frage

Bevor sich Herr Kornelius wieder anderen Themen widmet, wollte ich gerne zur Definition von Baureife nachfragen. Sie haben gerade gesagt, dass man über die Definition des Wortes Baureife noch einmal sprechen müsse. Ich war mir eigentlich recht sicher, dass es dafür eine sehr konkrete Definition gibt, nämlich dass, wenn alle rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen sind, tatsächlich losgebaut werden kann. Dazu wollte ich noch einmal nachfragen: Wie ist das jetzt gemeint? Haben Sie eine alternative Definition in der Bundesregierung, oder wie muss ich mir das vorstellen?

StS Kornelius

Sie haben es hier gerade sehr genau konkretisiert - die baurechtlichen Voraussetzungen, Planfeststellungen usw. Aber ich werde jetzt nicht ins Baurecht eingreifen. Es gibt viele Bauvorhaben, und es gibt auch Bauvorhaben, die baureif sind. Dafür gibt es exakte juristische Definitionen. Das überlasse ich gerne den Baurechtlern.

Frage

Wenn alle baureifen Projekte gleichzeitig beauftragt würden, stünde ja mit hoher Wahrscheinlichkeit im Raum, dass vor allem die Kosten explodieren, weil die Bauleistungserbringer das an der Stelle schlicht und einfach gar nicht könnten. Wie wollen Sie diesem Problem denn Herr werden?

StS Kornelius

Das ist jetzt tatsächlich ein volkswirtschaftliches Problem. Ich glaube, das ist ein normaler Marktmechanismus, der dann einsetzt. Ich habe hohes Vertrauen in den öffentlichen Auftraggeber, dass er die Steuerung so klug vornimmt, dass da auch ein im Kostenrahmen gebaut werden kann.

Alexandrin (BMV)

Wenn ich dazu etwas ergänzen darf: Einer der Punkte, über die wir seit geraumer Zeit reden, ist ja, dass wir diese langfristige Sicherheit brauchen, damit die Bauindustrie ihre Kapazitäten hochfahren kann, um den Bedarf, der in Zukunft bestehen wird, tatsächlich abbilden zu können.

Frage

Meine Frage geht unter Umständen auch an das Bundesbildungsministerium, aber erst einmal an das Auswärtige Amt und an den Regierungssprecher: BundesbildungsministerinKarin Prien hat am 21. September auf ihrem offiziellen X-Account die Anerkennung von Palästina durch zahlreiche Staaten bei der UN-Vollversammlung als "große Palästina-Show" bezeichnet. Auch sonst äußert sie sich auf ihrem offiziellen X-Account sehr einseitig zum Thema Israel/Palästina, was auch regelmäßig zu Protesten unter anderem durch den palästinensischen Botschafter in Deutschland führt. Da würde mich zunächst interessieren: Sind diese einseitigen Äußerungen zum Thema Israel/Palästinavon Frau Prien mit dem Auswärtigen Amt und auch mit dem Bundeskanzler abgesprochen?

StS Kornelius

Ich muss gestehen, dass ich den offiziellen Account der Bildungsministerin nicht so akribisch verfolge wie Sie. Sie haben da also einen Informationsvorsprung, und insofern kann ich mit der Beurteilung nicht Schritt halten.

Zusatzfrage

Herr Hinterher wird ja zumindest die Proteste des palästinensischen Botschafters wahrgenommen haben?

Hinterseher (AA)

Ich habe der Einschätzung nichts hinzuzufügen. Unsere Positionen, die auch die Regierungspositionen sind, legen wir ja klar dar, und die kennen Sie auch.

Zusatzfrage

Dann noch eine Nachfrage direkt an das Bildungsministerium: Frau Prien hat einerseits einen explizit für Sie verifizierten staatlichen Account mit einem grauen Häkchen. Gleichzeitig schreibt sie in ihrer Accountbeschreibung aber "hier privat!". Können Sie das bitte auflösen? Wieso bezeichnet sie ihren extra als staatlich zertifizierten Account als privat? Wie ist der Umgang im Ministerium damit?

Jobe (BMBFSFJ)

Genau, die Ministerin hat ihren Account als privat gekennzeichnet, und deswegen kann ich von dieser Stelle aus ihre x-Äußerungen nicht kommentieren. Ehrlicherweise weiß ich gerade aber nicht, ob es da auch dieses Häkchen gibt.

Zuruf

Das Häkchen gibt es, und das bekommt man nur, wenn man sich extra als staatlicher Akteur hat verifizieren lassen.

StS Kornelius

Ich habe noch eine Nachlieferung zu der Frage von dem Kollegen zur Veröffentlichung der Ergebnisse von Umfragen des Bundespresseamts: Das Bundespresseamt veröffentlicht die Ergebnisse jeweils einige Monate nach Prüfung und Aufbereitung der Datensätze, Tabellen und Berichte über GESIS. Das ist eine Forschungsinfrastruktureinrichtung, die über langjährige Erfahrung in der Archivierung und Veröffentlichung von Daten verfügt. Den Link zu GESIS finden Sie auf der Homepage des Bundespresseamts - wir freuen uns über sehr viel Traffic.

Frage

Herr Kornelius, es gibt jetzt viel Aufregung im öffentlichen Raum, weil öffentlich wurde, dass Sie die sogenannte Denkfabrik REPUBLIK21aus dem BPA-Haushaltnoch in diesem Jahr mit 250 000 Euro fördern. Das ist ein Verein, der von Menschen geführt wird, die für das Niederreißen der Brandmauer zur AfD stehen und die CDU dazu auffordern. Können Sie der Öffentlichkeit einmal erklären, warum Herr Merz als Gegner der AfD diesen Verein, der für Zusammenarbeit mit der AfD steht, jetzt fördern lässt?

StS Kornelius

Sie wissen, dass die Entscheidung über die sogenannten Zuwendungsempfänger, die wahrscheinlich in jedem Haus zu finden sind, ausschließlich beim Haushaltsgesetzgeber, das heißt beim Bundestag, liegt. Der Bundestag entscheidet im parlamentarischen Verfahren über die Höhe der Fördermittel und weist dann die entsprechenden Mittel im Haushalt aus. Das Bundespresseamt hat insofern die institutionelle Förderung für die Institution R21 aufgenommen und setzt damit den Auftrag des Haushaltsgesetzgebers um.

Zusatzfrage

Aber die Frage war ja: Warum nehmen Sie so eine Denkfabrik auf, wenn Herr Merz und auch die Bundesregierung Politik gegen die AfD machen und die AfD klein machen will?

StS Kornelius

Der Haushaltsgesetzgeber ist der Souverän in dieser Entscheidung.

Zusatzfrage

Aber Sie haben es ja angemeldet.

StS Kornelius

Die Bundesregierung kann sich nicht dagegenstellen; die Bundesregierung ist neutral in dieser Entscheidung. Sie müssten diese Frage dem Haushaltsgesetzgeber stellen.

Vorsitzender Szent-Iványi

Dann sind wir durch für heute. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und sage Ihnen, Herr Harmsen, herzlichen Dank und wünsche alles Gute auf Ihrem weiteren Berufsweg!

Harmsen (BMI)

Danke schön!

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