DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

04/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/02/2026 01:01

PM 13/26: US-Regierung gegen Kanzleien: DAV initiiert Amicus-Curiae-Brief in Washington, D.C.

Berlin (DAV). Viele namhafte US-Kanzleien wurden im vergangenen Jahr Ziel von Executive Orders der US-Administration, die ihre Arbeit einschränkten und ihre Unabhängigkeit bedrohten. Einige von ihnen schlossen daraufhin "Deals" mit der Trump-Regierung - vier Kanzleien zogen gegen die Verfügungen vor Gericht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt die Schikane gegen die Anwaltskanzleien durch die US-Regierung. In einem gemeinschaftlichen Amicus-Curiae-Brief mit anderen europäischen Anwaltsorganisationen, die insgesamt mehr als eine Million Anwältinnen und Anwälte vertreten, stellt sich der DAV an die Seite der Kanzleien WilmerHale, Perkins Coie, Susman Godfrey und Jenner & Block.

Sicherheitsfreigaben ausgesetzt, Regierungsaufträge gekündigt, Zugänge zu Regierungsgebäuden beschränkt: Die US-Regierung hat im vergangenen Jahr Anwaltskanzleien und -verbände drangsaliert, die mit "unliebsamen" Mandaten oder Themen aufgefallen waren. Vier Kanzleien haben sich gegen die widerrechtlichen Maßnahmen juristisch gewehrt (siehe Sachstand unten). Der Deutsche Anwaltverein stand mit zahlreichen US-amerikanischen Kolleg:innen im Austausch - und hat nun ein breites Bündnis der europäischen Anwaltsorganisationen initiiert, die sich mit einem Amicus-Curiae-Brief in das Berufungsverfahren einbringen.

"Wir stehen fest an der Seite der sich zur Wehr setzenden Kanzleien - und an der des Rechts. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit basiert nicht nur auf unabhängigen Gerichten, sondern auch auf einer unabhängigen Anwaltschaft. Als essenzielles Bindeglied zwischen Gesellschaft und Justiz müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Freiheit haben, ihre Tätigkeit ohne Einmischung der Regierung auszuüben und ihre Mandantschaft allein nach fachlichen Maßstäben zu vertreten", betont DAV-Präsident Stefan von Raumer.

Neben den Anwaltsorganisationen des Weimarer Dreiecks - der DAV, die Pariser Anwaltskammer und die Warschauer Kolleg:innen - zeichneten auch der europäische Dachverband CCBE, der mehr als eine Million Anwältinnen und Anwälte vertritt, sowie 16 weitere europäische Anwaltskammern den Schriftsatz.

Rechtsstaat in den USA braucht unabhängige Anwaltschaft

"Mit unserem Amicus-Curiae-Brief ist es gelungen, unsere europäischen Erfahrungen, Perspektiven und Standards aktiv in die anhängigen US-Verfahren einzubringen. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit einer für uns pro bono tätigen US-Anwaltskanzlei haben wir die grundlegende Bedeutung der freien Advokatur für demokratische Rechtsstaaten verdeutlichen können",so DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein.

Die knapp 30-seitige Intervention knüpft an historische Erfahrungen aus Europa an, in denen Angriffe auf die Anwaltschaft - etwa im Deutschland der Jahre 1933 bis 1945 oder jüngst in Staaten wie Russland, Polen und der Türkei - mit einer Erosion rechtsstaatlicher Strukturen einhergingen. Diese Parallelen verdeutlichen, dass Einschränkungen der anwaltlichen Unabhängigkeit nicht nur Einzelfälle sind, sondern häufig frühe Indikatoren für breitere institutionelle Verwerfungen darstellen.

"Die Anwaltschaft ist aufgerufen, sich gemeinsam gegen jede Form der Beschränkung und Einschränkung anwaltlicher Tätigkeit zu stellen", so DAV-Präsident von Raumer. "Ob in den Vereinigten Staaten, Europa oder sonst wo."

Wie laufen die Verfahren?

Vier Anwaltskanzleien - WilmerHale, Perkins Coie, Susman Godfrey und Jenner & Block - haben die Executive Orders nach ihrem Erlass umgehend angefochten; ein Bundesgericht in Washington, D.C., gewährte einstweiligen Rechtsschutz. Im Mai und Juni 2025 entschieden Bezirksgerichte zugunsten der Kanzleien und befanden wesentliche Teile der Executive Orders für rechts- und verfassungswidrig.

Die Regierung legte im Juli 2025 Berufung ein. Anfang März 2026 zog die US-Regierung ihre Berufung zurück, um diese Rücknahme - offenbar auf Druck des Weißen Hauses - nicht einmal 24 Stunden später zu widerrufen; eine erste Anhörung vor dem United States Court of Appeals in Washington, D.C., ist auf den 14. Mai 2026 angesetzt. Sie kann per Livestream mitverfolgt werden.

Hier geht es zum Amicus-Curiae-Brief (in englischer Sprache)

DAV - Deutscher Anwaltverein e.V. published this content on April 01, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on April 02, 2026 at 07:01 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]