04/24/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/24/2026 04:36
Mit 9 zu 3 Stimmen in der Gesamtabstimmung beantragt die SGK-S ihrem Rat, den Bundesbeschluss 4 des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III; 26.023) zum Gesundheitsabkommen anzunehmen. Davor ist die Kommission mit gleichem Stimmverhältnis auf die Vorlage eingetreten. Die SGK-S attestiert dem Abkommen einen grossen Nutzen für die Gesundheitssicherheit der Schweizer Bevölkerung. Die COVID-19-Pandemie habe die zentrale Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Gesundheitsrisiken eindrücklich aufgezeigt. Der enge Austausch mit europäischen Behörden sei aufgrund der geografischen Lage der Schweiz zentral. Zu Beginn der Debatte liess sich die Kommission über die Kosten des Gesundheitsabkommens für Bund, Kantone und Leistungserbringer, die Auswirkungen des Lebensmittelabkommens auf die schweizerische Gesetzgebung im Bereich Human- und Tierarzneimittel sowie über das Zusammenspiel mit den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO informieren. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission abgelehnt, das Gesundheitsabkommen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Die grundsätzliche Frage, ob die Bilateralen III und insbesondere deren Stabilisierungsteil einem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, wird in der aussen- und der staatspolitischen Kommission behandelt. Ungeachtet dieser Diskussion führt das Gesundheitsabkommen nach Ansicht der SGK-S durch seinen auf die Gesundheitssicherheit begrenzten Geltungsbereich zu keinen Normkonflikten, welche die Unterstellung des Abkommens unter ein obligatorisches Referendum sui generis rechtfertigen könnten. Die Auswirkungen des Abkommens auf die schweizerische Rechtsordnung seien insgesamt überschaubar. Eine Minderheit der Kommission sieht in den auch im Gesundheitsabkommen enthaltenen, institutionellen Elementen einen tiefgreifenden Eingriff in die Souveränität der Schweiz. Sie beantragt deshalb, ein obligatorisches Referendum vorzusehen.
Die Kommission tagte am 23. April 2026 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.