07/29/2026 | Press release | Archived content
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die neuen Kabinettsmitglieder ernannt. Bereits in der vergangenen Woche hatte Bundeskanzler Merz bei der Vorstellung der von ihm vorgeschlagenen neuen Ministerin und Minister gesagt: "Wir wollen eine Regierung, die inhaltlich mit größtem Elan und mit Freude arbeitet und dabei die personelle Vielfalt unserer Gesellschaft und der Politik repräsentiert. Wir sind eine Reformregierung, und wir wollen das auch weiter zeigen."
Nina Warken, Bundesministerin für besondere Aufgaben
Als Bundesministerin für besondere Aufgaben leitet die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Regierungszentrale, das Kanzleramt. Die Juristin ist 47 Jahre alt und war seit Mai 2025 Bundesgesundheitsministerin. In ihrem neuen Amt als Chefin des Bundeskanzleramtes ist enge Beraterin des Bundeskanzlers. Sie koordiniert das Zusammenwirken der Ministerien und ist eine wichtige Verbindungsstelle zum Parlament, zu den Bundesländern und zu gesellschaftlichen Gruppen.
Dr. Carsten Linnemann, Bundesgesundheitsminister
Dr. Carsten Linnemann ist neuer Bundesgesundheitsminister. Der 48-jährige Diplom-Volkswirt bekleidete seit 2023 das Amt des Generalsekretärs der . Zentrale Aufgaben seines Ministeriums ist es, die Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung sicherzustellen und fortzuentwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gesundheitsförderung und Prävention.
Steffen Bilger, Bundesverkehrsminister
Steffen Bilger leitet das Bundesverkehrsministerium. Der 47-jährige Jurist war zuletzt Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der /-Bundestagsfraktion. Als Minister verantwortet er jetzt die nationale Verkehrspolitik - dazu gehört der Bau und die Instandhaltung von Autobahnen, Bundesstraßen und Brücken, der Schieneninfrastruktur und des Zugverkehrs.
Warum der Bundespräsident? Der Bundespräsident ernennt, als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, die Minister und Ministerinnen. Diese werden ihm aber vom Bundeskanzler vorgeschlagen. So sieht es das Grundgesetz 64 vor. Nach der Ernennung müssen die neuen Ministerinnen und Minister noch vor dem Bundestag den Eid nach Artikel 56 Grundgesetz leisten. Um das Parlament nicht - mit hohen Kosten verbunden - aus der Sommerpause nach Berlin zu holen, wird die Vereidigung nach Ende der Parlamentspause erfolgen.