10/07/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/07/2025 08:29
Die Motion von Nationalrätin de Quattro «Asylgesuchen, die nur aufgrund einer medizinischen Behandlung in der Schweiz eingereicht werden, ein Ende setzen» (24.4292) adressiert unter anderem die Problematik von Personen aus Georgien, die ein Asylgesuch stellen, um sich in der Schweiz einer teuren medizinischen Behandlung zu unterziehen. Diese Fälle mögen sehr tragisch sein, allerdings handelt es sich dabei nicht um Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft erfüllen. Das Asylsystem sollte nicht durch Personen belastet werden, welche keine Chance auf Asyl haben. Die Kommission unterstreicht, dass solche Asylgesuche einen offensichtlichen Missbrauch des Asylsystems darstellen und nicht toleriert werden sollten. Der Bundesrat soll geeignete Massnahmen ausarbeiten, damit solche Fälle inskünftig nicht mehr eintreten.
Zudem hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der Motion 24.4481 «Förderung der freiwilligen Ausreise straffälliger Asylsuchender» von Nationalrat Wasserfallen zugestimmt. Die freiwillige Ausreise straffälliger Asylsuchender soll mit gezielten Anreizen und klar definierten Sanktionen gefördert werden. Es ist im Interesse des Asylwesens, wenn straffällige ausreisepflichtige Personen die Schweiz verlassen
Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!»: Beginn der Beratungen
Nachdem der Nationalrat die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (25.026) in der Herbstsession zur Ablehnung empfohlen hatte, hat sich nun die SPK-S mit dieser Volksinitiative befasst. Die Initiative verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die Zehn-Millionen-Grenze vor dem Jahr 2050 nicht überschreitet. Die Kommission hat sich vom Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative präsentieren lassen. Nach einer ersten Diskussion zu einem möglichen direkten Gegenentwurf hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, verschiedene Optionen auszuarbeiten. An der nächsten Sitzung wird sich die Kommission vertieft mit diesen Optionen befassen und entscheiden, ob sie einen direkten Gegenentwurf ausarbeiten wird.
Berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S
Die von Nationalrat Reto Nause eingereichte parlamentarische Initiative 24.412 schlägt vor, die berufliche Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern mit Schutzstatus S zu verbessern, indem diesen nach drei Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, sofern sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Kommission hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, dem Entscheid ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, dieser Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Die Kommission ist sich des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft bewusst, erachtet es jedoch nicht als gerechtfertigt, Personen mit Schutzstatus S gegenüber anderen ausländischen Personen, namentlich vorläufig aufgenommenen, zu bevorzugen. Sie weist ferner darauf hin, dass der Bundesrat bereits von sich aus verschiedene Massnahmen ergriffen hat, um die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu verbessern.
Die Kommission beantragt im Weiteren mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die von Nationalrätin Corina Gredig eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion 24.3457 zum selben Thema abzulehnen. Diese Motion verlangt, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu verstärken, um die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu fördern. Die Kommission unterstützt das Anliegen, ist aber der Auffassung, dass bereits entsprechende Massnahmen ergriffen wurden und die Motion deshalb hinfällig ist.
Ausserordentliche Sessionen wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführen
Das Vorliegen von gleichlautenden Motionen von Ratsmitgliedern oder Fraktionen in beiden Räten soll inskünftig nicht mehr ausreichen, um eine ausserordentliche Session verlangen zu können. Die Kommission hat mit 10 zu 1 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Zopfi (25.410) Folge gegeben. Um eine ausserordentliche Session einberufen zu können, sollen Beratungsgegenstände vorliegen, die es erlauben, dass die Räte zwischen den ordentlichen Sessionen übereinstimmend Beschluss fassen können. Dazu gehören z. B. auch gleichlautende Kommissionsmotionen. Dadurch soll die ausserordentliche Session wieder ihrem ursprünglichen Zweck - der Beschlussfähigkeit der Bundesversammlung zwischen den ordentlichen Sessionen - zugeführt werden. Wenn im Nationalrat das Bedürfnis besteht, während einer ordentlichen Session eine allgemeine Aussprache zu einem aktuellen Thema zu führen, so steht das Instrument der aktuellen Debatte zur Verfügung.
Kein Verbot von Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen
Die Kommission beantragt mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die von Ständerat Mauro Poggia eingereichte Motion 25.3232 («Schluss mit Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen») abzulehnen.
Die Frage der Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen wurde bereits in der Vergangenheit aufgeworfen und von den Staatspolitischen Kommissionen behandelt. Sie ist erneut aktuell aufgrund der Erbschaftssteuerinitiative der JUSO Schweiz, die eine Form der Rückwirkung vorsieht.
Die Kommission erachtet Volksinitiativen mit Rückwirkung als problematisch, da sie für Rechtsunsicherheit sorgen, ist aber der Ansicht, dass eine Ungültigerklärung solcher Initiativen eine Einschränkung der Volksrechte darstellt, die im Rahmen einer allgemeinen Evaluation dieser Rechte geprüft werden müsste. In ihren Augen bedarf dieses Problem einer politischen und keiner rechtlichen Antwort. Die problematische Rechtswirkung solcher Volksinitiativen sollte als Argument für deren Ablehnung und nicht als Grund für deren Ungültigerklärung verwendet werden. Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass das Anliegen der Motion nicht ausreichend klar formuliert ist.
Die Kommission hat am 6./7. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E, AI) in Appenzell getagt. Dabei fand die Kommission neben einer anspruchsvollen Tagesordnung auch Zeit, das Appenzeller Brauchtum zu geniessen. Am ersten Sitzungstag wurde sie musikalisch unterhalten durch das «Jugendchörli Appenzell» und das «Appenzeller Echo». Am zweiten Tag standen die Appenzeller Kühe im Vordergrund, fand doch an diesem Tag in Appenzell eine Grossviehschau statt.