Bundesland Niedersachsen

09/02/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/02/2026 02:16

Landgericht verhängt lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat am 1. September 2026 einen 38-jährigen Angeklagten wegen Mordes sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt (Az. 11 Ks 4/26).

Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der vielfach vorbestrafte Angeklagte Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden im Milieu der Obdachlosen- und Alkoholiker-Szene auf. Zwischen dem Angeklagten und dem späteren Geschädigten, einem 55-jährigen Mann, bestanden aufgrund der Annäherung des Angeklagten an die Lebensgefährtin des Geschädigten bereits seit längere Zeit Spannungen.

In der Nacht vom 29. auf den 30. Januar 2026 trafen der Angeklagte und der Geschädigte in der Wohnung aufeinander. Der Geschädigte war aufgrund massiven Alkohol- und Drogenkonsums stark intoxikiert und wehrlos. Als er gegen 00:30 Uhr versuchte, sich gegen Intimitäten zwischen seiner Lebensgefährtin und dem Angeklagten verbal zu wehren, geriet der Angeklagte in Wut. Der Angeklagte schlug dem Opfer mit Schlagschutzhandschuhen mehrfach gegen den Kopf und trat wiederholt mit beschuhten Füßen auf den Oberkörper und den Kopf des Geschädigten ein, selbst als dieser bereits das Bewusstsein verloren hatte. Der Geschädigte erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen sowie weitere Verletzung am Oberkörper. Er verstarb am 31. Januar 2026 im Krankenhaus.

Zudem griff der Angeklagte in der Wohnung die Lebensgefährtin des Geschädigten an. Er zog sie an den Haaren zu Boden und trat ihr mehrfach ins Gesicht, wodurch sie Verletzungen und erhebliche Schmerzen erlitt.

Die Kammer wertete die Tötung des 55-Jährigen als Mord aus niedrigen Beweggründen. Maßgeblich dafür war, dass der Angeklagte den Geschädigten nach den Feststellungen des Gerichts als minderwertig betrachtete, ihm jede Gleichrangigkeit absprach und aus dieser Haltung heraus mit äußerster Gewalt auf dessen Versuch reagierte, sich gegen die Demütigungen zur Wehr zu setzen. Für diese Tat verhängte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Für den Angriff auf die Lebensgefährtin des Geschädigten wurde wegen gefährlicher Körperverletzung eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten festgesetzt. Daraus bildete die Kammer eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe.

Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund der Alkoholisierung des Angeklagten schloss die Kammer aus. Nach den Feststellungen des Gerichts waren die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des alkoholgewöhnten Angeklagten nicht wesentlich eingeschränkt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nr. 44/26
Drosten
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

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