04/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/01/2026 02:57
Rund 4.000 Meter hoch - und damit höher als die Zugspitze mit ihren 2.962 Metern: Diesen imposanten Papierberg bekäme man, wenn man die rund 12 Millionen Dokumente der "Pandora Papers" auf jeweils einer DIN-A4 Seite aufeinanderstapeln würde. Es würde Jahre dauern und viel Personal binden, die Unterlagen per Hand zu sortieren. Deshalb werten die Ermittlerinnen und Ermittler die 2,9 Terabyte Daten mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) aus. Die Pandora Papers gelten als die weltweit größte Sammlung geheimer Dokumente über die Machenschaften von Steuersündern, Briefkastenfirmen und Geldwäsche. Das Land Hessen hatte die Unterlagen im Jahr 2023 für eine Auswertung angekauft.
Wie dieser Fall zeigt, spielt KI bereits heute in den Sicherheitsbehörden eine wichtige Rolle. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen wird die Nutzung von KI-Systemen zunehmen. Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, prophezeit: "KI hat das Potenzial, die Leistungsfähigkeit der Polizeibehörden erheblich zu steigern." Beispielsweise in Form einer effizienteren Bearbeitung großer Datenmengen, einer schnelleren Aufklärung von Straftaten sowie einer vorausschauenden Gefahrenabwehr. Gleichzeitig wirft die Verwendung dieser Technologien grundlegende Fragen der rechtlichen Zulässigkeit, der ethischen Vertretbarkeit und der gesellschaftlichen Akzeptanz auf.
Die kontroverse Diskussion über den Einsatz der US-Überwachungssoftware von Palantir zeigt beispielsweise, wie umstritten das Thema ist. Die Software kann Daten - beispielsweise polizeiliche Ermittlungsakten, Personenverzeichnisse und Protokolle - verknüpfen, visualisieren und analysieren, um komplexe Zusammenhänge aufzudecken. Während Bundesländer wie Hessen oder Bayern Versionen der Software bereits einsetzen, verzichten Berlin oder Hamburg bislang darauf. Datenschutzbedenken, Verfassungsbeschwerden und die Abhängigkeit von US-amerikanischen Unternehmen prägen die Debatte.
Die Analyse von Textmengen ist nur eine Einsatzmöglichkeit von KI. Auch beim Abgleich von Gesichtern während einer Fahndung, bei der Aufklärung und Vorhersage von Einbruchsdelikten oder bei der Absicherung von Großveranstaltungen wie Demonstrationen und Fußballspielen kann die Polizei von künstlicher Intelligenz profitieren. Denn auch Kriminelle verwenden KI-gestützte Technologien, um Delikte wie Phishing und strafrechtlich relevante Anfeindungen im Netz oder Identitätsdiebstahl und die Ausspähung von Daten zu begehen.
"Seitens der Polizei herrscht derzeit ein gewisser Enthusiasmus bezüglich des Nutzens und der Chancen neuer KI-Technologien für die Verbrechensverfolgung", erläutert Prof. Dr. Stefanie Kemme. Die Kriminologin der Universität Münster ist Mitherausgeberin eines Sammelbands, in dem zahlreiche Autoren die potenziellen Anwendungsgebiete und Gefahren sowie die sozialwissenschaftlichen Perspektiven auf KI-Systeme in Sicherheitsbehörden beleuchten.
Den zahlreichen Vorteilen stehen viele Herausforderungen entgegen. Sie reichen von der Abhängigkeit von automatisierten Systemen statt menschlichem Urteilsvermögen über Datenschutzfragen bis hin zu fehlendem technischem Know-how bei den Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus können KI-gestützte Polizeitechnologien gesellschaftliche Diskriminierungen verstärken. "Ein zentrales Problem ist, dass KI-Modelle auf vorliegenden Datenbeständen basieren, die bereits durch bestehende Vorurteile geprägt sind", betont Stefanie Kemme. "Eine fehlende Transparenz der algorithmischen Entscheidungen und mangelnde Kontrollmechanismen verschärfen das Problem." Deshalb seien klare Rahmenbedingungen für die Nutzung notwendig.
KI wird viele Bereiche der Gesellschaft beeinflussen und verändern - auch die Arbeit der Polizei. Eines sollte man allerdings dabei nicht vergessen, gab der Hamburger Landesvorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Jan Reinecke, unlängst bei einer Podiumsdiskussion zu Bedenken. KI könne viel, aber sie könne "keine Erfahrung, Intuition und kein Fingerspitzengefühl ersetzen".
Autorin: Kathrin Nolte
Schneller, cleverer, sicherer?
Künstliche Intelligenz (KI) bedeutet für die zukünftige Polizeiarbeit neue Chancen und Herausforderungen. Bereits heute hilft die KI-Technologie bei der Strafverfolgung und -prävention, riesige Datenberge im Internet zu durchforsten. Die Autorinnen und Autoren des neuen Sammelbands "Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die zukünftige Polizeiarbeit", der an der Universität Münster entstanden ist, geben Einblicke in Anwendungsszenarien und bewerten die Potenziale, aber auch die Gefahren von KI-Systemen. Wir stellen Ihnen drei Perspektiven vor.
Für klare rechtliche Leitplanken
Dr. Robert Pelzer (l.) ist Bereichsleiter "Sicherheit - Risiko - Kriminologie" des Zentrums Technik und Gesellschaft der TU Berlin. Stefan Taing ist Gründer und Geschäftsführer des IT-Unternehmens "Munich Innovation Labs". © A. Tsolakidis / Munich Innovation Labs KI-gestützte Tools können die polizeilichen Auswertungen von Online-Daten unterstützen - etwa bei der Erkennung von Hassrede oder bei Radikalisierungsprozessen. Ausgangspunkt ist die wachsende Bedeutung von "Open Source Intelligence", sprich der Analyse von öffentlich zugänglichen Informationen im Internet. Diese Datenmengen nehmen zu und sind ohne technische Unterstützung kaum noch zu bewältigen. Auch neue Formate in den sozialen Medien stellen polizeiliche Internetauswertungen vor wachsende Herausforderungen. Gleichzeitig bestehen Spannungen zwischen den technischen Möglichkeiten - etwa bei der biometrischen Gesichtserkennung - und den Grundrechten sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz. Deshalb bedarf es klarer rechtlicher und ethischer Anforderungen an KI-Systeme, die etwa strafbare Hassrede klassifizieren, um Staatsschutz-Auswertungen in der Hasskriminalität zu unterstützen. Zentral dabei ist, die Vorgaben von Anfang an in die Entwicklung, Softwarearchitektur und den Betrieb einzubinden, statt sie nachträglich anzudocken. Diese Leitplanken entwickelten Expertinnen und Experten im Verbundprojekt "Einsatz von KI zur Früherkennung von Straftaten". Entstanden ist ein Katalog, der ethische Prinzipien, unter anderem Legitimität, Fairness, Transparenz, Autonomie und Rechenschaftspflicht sowie einschlägige Rechtsgrundlagen wie Grundrechte, Datenschutzrecht und das EU-Gesetz zur KI zusammenführt. Er soll Behörden helfen, KI-Anwendungen wirksam, grundrechtskonform und gesellschaftlich verantwortbar auszugestalten.Dr. Robert Pelzer ist Bereichsleiter "Sicherheit - Risiko - Kriminologie" des Zentrums Technik und Gesellschaft der TU Berlin. Stefan Taing ist Gründer und Geschäftsführer des IT-Unternehmens "Munich Innovation Labs".
Polizisten müssen mitbestimmen
Christian Ehringfeld ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. © GdP - Kay Herschelmann Die Polizeibehörden in Deutschland stehen seit Jahren unter einer hohen Arbeitsbelastung: Eine steigende Zahl an Vorgängen trifft auf begrenzte personelle Ressourcen. Vor diesem Hintergrund werden Digitalisierung und KI häufig als Hoffnungsträger gesehen, um große Datenmengen schneller auszuwerten und Polizeiarbeit effizienter zu gestalten. Gleichzeitig bewegt sich der Einsatz solcher Technologien in einem sensiblen Spannungsfeld: Polizeiliches Handeln greift regelmäßig in Grundrechte ein und steht unter besonderer gesellschaftlicher und medialer Beobachtung. Der Einsatz von KI verändert daher nicht nur die Ermittlungs- und Analyseprozesse, sondern auch unmittelbar die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Aus gewerkschaftlicher Perspektive stellt sich damit die zentrale Frage, wie technologische Innovationen so gestaltet werden sollten, dass sie tatsächlich entlasten und nicht neue Belastungen erzeugen. Zudem berührt die Einführung entsprechender Systeme regelmäßig Mitbestimmungsrechte, etwa nach den Personalvertretungsgesetzen. Die Einführung von KI in der Polizei muss aus der Perspektive der Beschäftigten erfolgen. Während jüngere Polizisten integriert werden müssen, müssen sich ältere Beamte an die neuen technischen Begebenheiten gewöhnen können. Technologische Entwicklungen, gute Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Erwartungen sollten daher mit einer rechtsstaatlichen und bürgernahen Polizei in Einklang gebracht werden.Christian Ehringfeld ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.
Neue Chancen für Prävention
Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger ist Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. © stine-photography Die rasant fortschreitenden Entwicklungen von KI und Robotik verändern sowohl die Begehung von Straftaten als auch die Möglichkeiten der Polizeiarbeit. KI eröffnet dabei neue Tatgelegenheiten, beispielsweise bei digitalen Vermögens- oder Sexualdelikten, und verstärkt zugleich bestehende Herausforderungen der Kriminalitätskontrolle. Eine zentrale Hypothese ist, dass Sicherheitsbehörden der digitalen Massenkriminalität bereits heute nur begrenzt etwas entgegensetzen können, und KI diese Entwicklung weiter beschleunigen wird. Gleichzeitig entstehen durch KI jedoch auch neue Möglichkeiten für die Prävention und Strafverfolgung. Perspektivisch könnte es beispielsweise zur automatisierten Anzeigenaufnahme und Datenauswertung durch virtuelle Polizistinnen und Polizisten kommen. Neue Präventionsformate wie eine niedrigschwellige Onlinewache könnten ebenfalls entstehen. Auch in der analogen Polizeiarbeit zeichnen sich mögliche Veränderungen ab. So wird beispielsweise über autonome Streifenfahrzeuge oder robotische Systeme diskutiert, die die Polizeipräsenz erhöhen und Einsatzkräfte in Gefahrensituationen entlasten könnten. Im Zentrum der Entwicklung steht jedoch weniger die technische Leistungsfähigkeit als vielmehr die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Technologien. Es wird entscheidend sein, ob und in welcher Form Gesellschaft und Kriminalpolitik den Einsatz von KI und Robotik im Sicherheitssektor akzeptieren und wie die Fragen von Verantwortung und ethischen Grenzen autonomer Systeme beantwortet werden.Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger ist Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg.
Publikation:
Honekamp, Wilfried, Kemme, Stefanie u. Struck, Jens: Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die zukünftige Polizeiarbeit. Technologische Potenziale, rechtliche Rahmenbedingungen, kriminologisch-sozialwissenschaftliche Erkenntnisse, Wiesbaden 2025, 415 Seiten, 74,99 Euro, ISBN 978-3-658-48424-8.
Diese Beiträge stammen aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 2, 1. April 2026.