10/26/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/26/2026 03:00
Der Kreistag Südliche Weinstraße hat in seiner jüngsten Sitzung das regionale Umsetzungskonzept zum Sondervermögen "Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur" beschlossen. In dem Konzept steht auch, wie die Mittel innerhalb des Landkreises verteilt werden. Auf den gesamten Kreisbereich entfällt ein sogenanntes Regionalbudget, vereinfacht gesagt ein Anteil am Sondervermögen, in Höhe von rund 93,5 Millionen Euro.
Ein Drittel davon bleibt beim Landkreis selbst. Weitere zwei Drittel werden auf Grundlage der Einwohnerzahlen auf die hauptamtlich geführten kreisangehörigen Kommunen aufgeteilt. Daraus ergibt sich, dass auf den Landkreis SÜW rund 31,2 Millionen Euro, auf die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels knapp 9,4 Millionen Euro, auf die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern rund 13,8 Millionen Euro, auf die Verbandsgemeinde Edenkoben mehr als 11,3 Millionen Euro, auf die Verbandsgemeinde Herxheim rund 8,6 Millionen Euro, auf die Verbandsgemeinde Landau-Land über 7,6 Millionen Euro, auf die Verbandsgemeinde Maikammer rund 4,5 Millionen Euro und auf die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich knapp 7,1 Millionen Euro entfallen.
Hintergrund
Der Deutsche Bundestag hatte 2025 das sogenannte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen. 500 Milliarden Euro an möglichen Krediten kann der Staat demnach aufnehmen. Länder und Kommunen erhalten 20 Prozent, also 100 Milliarden Euro, die unter anderem für Schulen oder kommunale Einrichtungen genutzt werden können.
Vom Bund zum Land zu den Kommunen
Nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel entfallen auf Rheinland-Pfalz 4,8457 Prozent des Länderanteils am Sondervermögen, also 4,8457 Milliarden Euro. Innerhalb von Rheinland-Pfalz wird das Sondervermögen in eine Förderlinie Land (rund 1,938 Milliarden Euro) sowie in eine Förderlinie Kommunen (mehr als 2,907 Milliarden Euro) unterteilt, wobei die Förderlinie Kommunen durch Landesmittel um weitere 600 Millionen Euro auf über 3,507 Milliarden aufgestockt wird.
Die Mittel in der Förderlinie Kommunen werden landesseitig zu 90 Prozent nach Einwohnerzahl sowie zu zehn Prozent nach Finanzschwäche zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen/kreisangehörigem Raum in Form sogenannter Regionalbudgets aufgeteilt.
Damit der Landkreis Südliche Weinstraße sowie sein kreisangehöriger Raum entsprechenden Kredite in den kommenden Jahren und Jahrzehnten aufnehmen und entsprechende Projekte finanzieren dürfen, war ein sogenanntes regionales Umsetzungskonzept gefordert. Ein solches müssen Landkreise und kreisfreie Städte erstellen, als zwingende Voraussetzung, um die Regionalbudgets zu nutzen. Dabei sind die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie auch die Auswirkungen des demografischen Wandels zu berücksichtigen.
Infrage für die Finanzierung über das Sondervermögen kommen Maßnahmen, mit deren Umsetzung ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurde. Die entsprechenden Mittel müssen bis spätestens 31. Dezember 2036 rechtskräftig bewilligt und bis Ende 2042 abgeschlossen sein.