City of Berlin

04/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/29/2026 03:42

Terminhinweise: 6. Mai 2026, 9:00 Uhr (VG 21 K 158/25) und 10:00 Uhr (VG 42 K 73/25)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in folgenden Verfahren Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Mittwoch, den 6. Mai 2026,

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, anberaumt:

1. Sicherheitsmaßnahmen in Sommerbädern der Berliner Bäder-Betriebe (VG 42 K 73/25)

Die Berliner Bäder-Betriebe AöR (BBB) betreibt mehrere Sommerbäder in Berlin. 2023 hat sie nach Gewaltvorfällen Sicherheitsmaßnahmen für diese Bäder eingeführt. Vor Einlass in die Bäder ist ein Identitätsnachweis am Einlass vorzuzeigen. Zudem wird der Ein- und Ausgangsbereich einzelner Bäder videoüberwacht. Diese Maßnahmen verstoßen nach Auffassung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Datenschutz-Grundverordnung, weswegen sie die BBB verwarnte. Gegen diese Verwarnung haben die BBB im September 2025 Klage erhoben.

Die Verhandlung der 42. Kammer wird um 9:00 Uhr in Saal 4304 stattfinden.

2. Verlust des EU-Freizügigkeitsrechts einer irischen Staatsangehörigen (VG 21 K 158/25)

Die irische Klägerin wendet sich gegen den Verlust ihres EU-Freizügigkeitsrechts, die Androhung ihrer Abschiebung nach Irland und gegen das auf zwei Jahre befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot. Das beklagte Land Berlin wirft der Klägerin vor, an propalästinensischen Protesten und dabei insbesondere an der versuchten Besetzung einer Hochschule teilgenommen zu haben, bei denen es mutmaßlich zu Straftaten gekommen war. Die Kammer hat dem Eilantrag der Klägerin mit Beschluss vom 6. Mai 2025 (VG 21 L 157/25) stattgegeben. Eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit könne für die Klägerin aufgrund einer bislang fehlenden Verurteilung und unter Berücksichtigung der gegen sie geführten Ermittlungsverfahren nicht festgestellt werden. Die vom Beklagten angeführte Verletzung der Staatsräson könne als außenpolitische Zielvorgabe für sich genommen keinen Verlust ihres Freizügigkeitsrechts rechtfertigen.

Die Verhandlung der 21. Kammer wird um 10:00 Uhr in Saal 3104 stattfinden.

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