04/21/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/21/2026 01:48
Vor der 21. Integrationsministerkonferenz (IntMK) am 22. und 23. April 2026 fordert Niedersachsens Integrationsminister Dr. Andreas Philippi eine schnelle und wirksame Korrektur der Integrationspolitik des Bundes:
"Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Integration in Arbeit wie in die Gesellschaft. Das etablierte erfolgreiche System der Sprachförderung muss daher unbedingt erhalten und ausgebaut werden. Der im Februar 2026 vom BAMF verfügte Zulassungsstopp bei Integrationskursen muss daher unverzüglich zurückgenommen werden. Die Rolle rückwärts in der Integrationspolitik schadet unseren Unternehmen, dem Arbeitsmarkt und letztlich dem ganzen Land. Um die Zukunft unseres Landes zu sichern, brauchen wir jedes Jahr 400.000 Menschen, die nach Deutschland kommen, hier leben und arbeiten wollen. Statt Zuwanderung und Integration von Anfang an zu fördern, gefährdet der Bund notwendige und bewährte Instrumente wie die Sprach- und Integrationskurse. Die Länder erwarten eine umgehende Korrektur dieser schädlichen Politik. Bereits bei der letzten Integrationsministerkonferenz unter niedersächsischem Vorsitz haben die Länder einstimmig festgestellt, wie dringend Deutschland Zuwanderung benötigt."
Ohne Zuwanderung würde das Arbeitskräfteangebot von 2022 bis 2060 um 35 Prozent sinken, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2070 um 40 Prozent. Vom Bund fordern die Länder in diesem Jahr erneut eine verlässliche Finanzierung der notwendigen Instrumente:
"Die vom Bund finanzierten Sprach- und Integrationskurse sind das zentrale Element, um Zugewanderten systematisch die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und damit die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Wir Länder fordern deshalb wie schon in früheren Jahren vom Bund, dass er die Integrationskurse wie auch die anderen notwendigen Angebote für den Spracherwerb dauerhaft und verlässlich im notwendigen Umfang finanziert. Der im Februar vom Bund verfügte Zulassungsstopp für Asylbewerbende, Geduldete, Menschen aus EU-Mitgliedstaaten und aus der Ukraine hat negative Auswirkungen für alle Beteiligten. Sprachkursträger können nicht wie bisher planen, Lehrkräfte verlieren Arbeit und Einkommen. Wo Integrationskurse nicht zu Stande kommen, müssen auch Zugewanderte, die ein Recht auf Teilnahme haben oder dazu verpflichtet sind, oft länger auf ihren Kursstart warten oder weitere Wege in Kauf nehmen. Ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse wird so die Arbeitsaufnahme der betroffenen Menschen erschwert, verzögert oder sogar ganz unmöglich gemacht. Und für Unternehmen wird die Besetzung freier Arbeits- und Ausbildungsplätze deutlich schwieriger", erklärt Philippi.
Auch die Pläne des Bundes, die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ersatzlos zu streichen und die Mittel einzusparen, seien kontraproduktiv, kritisiert Minister Philippi. "Die Beratung gibt Asylsuchenden nicht nur Orientierung im Verfahren, sondern stärkt auch deren Akzeptanz für die getroffenen Entscheidungen. Das ist wichtig für Demokratie und Rechtsstaat."
Hintergrund:
Mit den Initiativen bei der diesjährigen IntMK zielt Niedersachsen darauf, zugewanderten Menschen zügig Wege zur Teilhabe in Arbeit und Gesellschaft zu eröffnen:
Mit seinem Trägerrundschreiben TRS 02/26 vom 09.02.2026 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt, "dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden." Für Angehörige dieser Gruppen, denen bislang die freiwillige Kursteilnahme offenstand, soll diese jetzt nur noch auf Selbstzahlerbasis möglich sein. Zudem hat der Bund angekündigt, die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung zu streichen und die dafür notwendigen Gelder einzusparen, obwohl der Bund zur Finanzierung gesetzlich verpflichtet ist.