06/08/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/08/2026 07:06
Am 12. Juni 2026 geht das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) in die erste Lesung im Bundestag. Im Vorfeld droht die Ärzteschaft wiederholt, dass sich die ambulante Versorgung durch das Gesetz maßgeblich verschlechtern werde, unter anderem durch weniger Termine und längere Wartezeiten. Ins gleiche Horn stoßen die Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihren Protesten wegen der vermeintlichen Honorarabsenkung zum 1. April 2026. Dazu sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):
"In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) droht ein Minus von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Das würde massive Beitragssatzsteigerungen bedeuten. Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die GKV-Finanzierung langfristig auf stabilere Füße stellen. Dass die Ärzteschaft nun lautstark vor einer verschlechterten Versorgungslage warnt, ist unseriös und verantwortungslos. Damit werden in der Bevölkerung Sorgen geschürt, für die es keine reale Grundlage gibt. Das BStabG sieht unter anderem vor, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 eingeführten Zusatzvergütungen zu streichen. Sie wurden damals mit dem Ziel geschaffen, die Wartezeiten auf einen Arzttermin zu verkürzen. Stattdessen haben sich die Wartezeiten zwischen den Jahren 2019 und 2024 sogar verlängert. Gleichzeitig sind der GKV Mehrkosten von rund 2,9 Milliarden Euro bis 2024 entstanden. Wenn die Zusatzhonorierung nicht zu mehr Terminen geführt hat, kann deren Streichung logischerweise nicht bewirken, dass weniger Termine zur Verfügung stehen. Hier sollte sich die Ärzteschaft ehrlich machen.
Was wir jetzt für eine Verbesserung der ambulanten Versorgung brauchen, ist neben einer stabilen Finanzierung eine gute Steuerung. Auch zukünftig werden die Arzthonorare jährlich steigen. Zudem ist es wichtig, dass das von Warken angekündigte Primärversorgungssystem jetzt schnell auf den Weg gebracht wird.
Viel Protest kommt zudem von den Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Auch hier appellieren wir, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Honorarentscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtlich geprüft. Bei den Protesten fällt unter den Tisch, dass das Gesamthonorar für eine Therapiestunde in einer vollausgelasteten Praxis im Vergleich zu 2025 nahezu stabil bleibt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können damit auch nach der Absenkung einen Jahresumsatz von über 190.000 Euro erzielen, was aus unserer Sicht auskömmlich ist. Ihre Fachgruppe ist nach den Ärztinnen und Ärzten in der hausärztlichen Versorgung die zweitgrößte. Auch das zeigt, dass wir in der GKV grundsätzlich eine gute Versorgung haben. Wir sollten nun zu einem konstruktiven Dialog zurückkehren und die psychotherapeutische Versorgung gemeinsam weiter voranbringen. Der vdek hat dazu Vorschläge gemacht."
Michaela Gottfried
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