Results

Bundesversammlung

06/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/23/2026 09:22

SiK-S stimmt dem Nachrichtendienstgesetz zu, verlangt aber Anpassungen

Die Kommission ortet insbesondere für die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe dringenden Handlungsbedarf und befürwortet eine Stärkung der Kompetenzen des NDB. Um das Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz vor Bedrohungen zu wahren, muss dieser Kompetenzausbau mit einer Stärkung der unabhängigen Aufsicht einhergehen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat zu folgenden Punkten Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen:

Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten spricht sich die SiK-S dagegen aus, dass der NDB zum Schutz einer Organisation oder Person Informationen über deren politische Aktivitäten beschaffen und bearbeiten darf und verlangt die Streichung von Art. 5 Abs. 6 Bst. c. Die Mehrheit betont, dass der NDB für den Schutz einer Person neben konkreten Informationen über die Bedrohungen zwar auch Informationen zu deren Tätigkeiten brauche, wie z.B. deren Bewegungsmuster, nicht aber zu den Inhalten deren politischen Aktivitäten. Die politischen Rechte gehörten zu den zentralen Grundrechten, deren Ausübung nicht ohne Not überwacht werden dürften. Die Minderheit vertritt die Ansicht, dass der NDB die beantragte Kompetenz brauche, um den Schutzauftrag erfüllen zu können, da er je nach Fallkonstellation auf Kontextinformationen angewiesen sei.

Die SiK-S anerkennt die Notwendigkeit, dass der NDB während Observationen ohne vorgängige Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht GPS-Lokalisierungsgeräte einsetzen darf. Allerdings verlangt die SiK-S mit 9 zu 3 Stimmen, dass der NDB nach Abschluss der Observation dem VBS den Einsatz von Ortungsgeräten zu melden hat (Art. 14 Abs. 4 neu).

Einstimmig beantragt die SiK-S, dass der Direktor des NDB gewisse Personen mit einer Tarnidentität ausstatten darf. Diese Kompetenz auf Stufe Chef VBS anzusiedeln - wie im Gesetzesentwurf Art. 18 Abs. 1 vorgesehen - erachtet die Kommission als nicht stufengerecht.

Mit 9 zu 2 Stimmen und 1 Enthaltung fordert die SiK-S, das Organisationsverbot nach Art. 74 des NDG effizienter auszugestalten. Die Schweiz soll selbständig und ohne Rückgriff auf politische Einschätzungen internationaler Organisationen entscheiden können, welche Organisationen eine Gefahr für ihre innere und äussere Sicherheit darstellen. Künftig soll der Bundesrat ein Verbot gemäss Art. 74 NDG deshalb nicht nur gestützt auf einen entsprechenden Beschluss der UNO aussprechen können, sondern alternativ auch basierend auf gesicherte Erkenntnisse aus der nachrichtendienstlichen Bearbeitung und Beurteilung einer Organisation oder Gruppierung, die auf der Beobachtungsliste nach Art. 72 NDG aufgeführt sind. Gemäss SiK-S würde diese Anpassung von Artikel 74 NDG es erlauben, künftige Organisationsverbote rasch, einheitlich und ohne wiederholten Rückgriff auf Spezialgesetze zu regeln, ohne dabei auf rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zu verzichten.

Schliesslich befürwortet die SiK-S, dass das VBS für die Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Aufsichtsbehörde AB-ND sorgt, der Chef des VBS aber in begründeten Ausnahmefällen auf eine Umsetzung einer Empfehlung verzichten kann. Einstimmig fordert die Kommission aber, dass ein solcher Verzicht erst nach einer Aussprache mit der AB-ND erfolgen kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Wirkung der Aufsicht nicht eingeschränkt wird und der Chef VBS in vertiefter Kenntnis des Sachverhalts über eine Nichtumsetzung entscheidet.

Sämtliche weiteren Änderungsanträge lehnte die SiK-S ab. Die abgelehnten Änderungsanträge betrafen Kompetenzen der kantonalen Vollzugsbehörden, die Verwendung von abgespeicherten Daten in Ortungsgeräten bei einer Wiederaufnahme einer Observierung, die Ausgestaltung der Bedingungen für eine Anwendung von Art. 27 Abs. 1 Bst. a Ziffer 2 (Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen im Falle einer konkreten Bedrohung wichtiger internationaler Sicherheitsinteressen), die Regelung des Dringlichkeitsverfahrens beim Eindringen in ausländische Computersysteme, Fristen für die Löschung bzw. Überprüfung von Daten sowie den Zugriff des NDB auf Daten, die dieser dem Bundesarchiv zur Archivierung übergeben hat.

Die Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat als Zweitrat behandelt.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission entschieden, die Beratung der Motion 25.4559 (de Quattro) des Nationalrates zu sistieren. Die Motion fordert - wie in der Änderung des NDG nun vorgesehen -, dass der NDB bei Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus auf genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen zurückgreifen kann.

Übernahme der Kosten bei Demonstrationen durch die Veranstalter

Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SiK-S, die Motion 25.4867 (Kamerzin Sidney) des Nationalrates anzunehmen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Veranstalter von Demonstrationen die Sicherheits- und Interventionskosten ganz oder teilweise tragen müssen. Die Mehrheit sieht Handlungsbedarf und möchte mit einer bundesrechtlichen Grundlage die kantonalen Vorschriften ergänzen. Die Minderheit warnt vor einem Eingriff in die kantonale Polizeihoheit, der Verletzung des Subsidiaritätsprinzips und einer Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden.

Überprüfung der Entschädigung für Dienstpflichtige in Armee, Zivilschutz und Zivildienst

Einstimmig hat die SiK-S das Postulat 26.4047 verabschiedet, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, zu prüfen, ob die heutigen Regelungen zur finanziellen Entschädigung bzw. Vergütung im Militärdienst sowie Zivilschutz und -dienst den gesellschaftlichen Realitäten und Bedürfnissen gerecht werden. Insbesondere sind die Gleichberechtigung zwischen Zivildienst und Militärdienst zu prüfen, die Dienstunterbrüche mitzuberücksichtigen sowie die Ergänzungsleistungen gegenüber dem Sozialdienst abzuwägen. Stellt der Bundesrat Handlungsbedarf fest, soll er Lösungen für mögliche Anpassungen der Entschädigungs-, bzw. Vergütungsmöglichkeiten aufzeigen.

Zusätzlicher Einsatz zugunsten von EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

Einstimmig beantragt die SiK-S ihrem Rat, einem zusätzlichen Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung der multinationalen European Union Force (EUFOR ALTHEA) in Bosnien und Herzegowina (BiH) (26.034) zuzustimmen. Die Kommission betont, dass dieser Einsatz den aussen- und sicherheitspolitischen Zielen der Schweiz entspricht, da er zur Sicherheit und Stabilität in BiH sowie des Westbalkans beiträgt, Solidarität zeigt und die Partnerschaft mit der EU im Bereich der Sicherheitspolitik stärkt. Zudem kann die Schweizer Armee zusätzliche Einsatzerfahrung sammeln. Mit 11 zu 1 Stimmen empfiehlt die Kommission überdies, den Maximalbestand des zusätzlichen Detachements - wie vom Bundesrat beantragt - auf 12 Armeeangehörige (AdA) festzulegen, was den Bedürfnissen vor Ort sowie dem Unterstützungsgesuch von Österreich entspricht, das 2027 den Posten des Befehlshabers von EUFOR übernimmt. Die Minderheit beantragt, den Maximalbestand des zusätzlichen Detachements auf 36 AdA zu erhöhen, wie vom Nationalrat in der Sommersession beschlossen. Diese Erhöhung würde den Handlungsspielraum der Schweiz vor Ort vergrössern und ihr solidarisches Engagement in der Friedensförderung weiter stärken, was angesichts der fragilen geopolitischen Lage angezeigt sei. Das Geschäft wird vom Ständerat in der Herbstsession beraten.

Verstärkte Grenzkontrollen

Die SiK-S sieht bei der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration Handlungsbedarf und verlangt eine Intensivierung der Grenzkontrollen. Um Doppelspurigkeiten mit bereits überwiesenen Motionen (24.3947 und 24.3701) zu vermeiden, beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Beratung der Standesinitiative 25.311 des Kantons Aargau, die ebenfalls die Wiedereinführung von verstärkten Grenzkontrollen fordert, um mehr als ein Jahr auszusetzen. Die Kommission möchte vorerst die Massnahmen des Bundesrates abwarten, die dieser ergreifen muss, um die von den Motionen 24.3947 und 24.3701 geforderten verstärkten Grenzkontrollen umzusetzen.

Weitere Beschlüsse

Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SiK-S, die Motion 24.3710 (Götte) des Nationalrates anzunehmen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass auch die Schweizer Regierung Rüstungsgeschäfte im sog. Government-to-Government Verfahren (G2G) ausländischer Staaten mit Schweizer Rüstungsfirmen ermöglicht und entsprechende Prozesse zur Verfügung stellt. Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde ein Antrag abgelehnt, den Motionstext abzuändern und das G2G-Verfahren auf europäische Staaten zu beschränken.

Mit 12 zu 1 Stimmen beantragt die SiK-S, die Motion 26.3014 (SiK-N) des Nationalrates «Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)» abzulehnen. Die Kommission betont, dass die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Notfallplanung dieser besonderen Einrichtungen bei den Kantonen bzw. den jeweiligen Trägerschaften liegt und die föderalistische Aufgabenteilung gewahrt werden soll.

Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die SiK-S, die Motion 26.3015 (SiK-N) des Nationalrates «Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Schutzeinrichtungen im bewaffneten Konflikt» aus formellen Gründen abzulehnen. Die Kommission unterstützt das Vorhaben der Motion, weist aber darauf hin, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Umsetzungsarbeiten bereits aufgenommen hat.

Die Beratung der Motionen 26.3520 (SiK-N) «Doppelbürger und Wehrpflicht» und 25.3993 (Binder) «Verteidigungsfähigkeit der Schweiz wiederherstellen» wurden sistiert, um sie an einer nächsten Sitzung mit Zusatzinformationen zu behandeln.

An der Sitzung liess sich die SiK-S zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren.

Die Kommission hat am 22. und 23. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, Grüne) und teilweise in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister in Bern getagt.



Bundesversammlung published this content on June 23, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on June 23, 2026 at 15:22 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]