02/12/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/12/2026 02:11
Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat ein Pilotprojekt zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei seinem bundesweit eingesetzten Online-Programm "Aufenthalt Digital" gestartet. Dieser Dienst wurde nun um eine KI-Komponente erweitert. Diese erkennt, ob vom Antragsteller hochgeladene Dokumente auch tatsächlich jene sind, die vom Online-Service abgefragt und in der Ausländerbehörde für die weitere Bearbeitung benötigt werden. Pilotbehörde für die Testung dieser neuen KI-Komponente ist in Brandenburg das Amt für Migration und Integration des Landkreises Dahme-Spreewald, teilte das Innenministerium heute in Potsdam mit.
Innenstaatssekretär Dr. Johannes Wagner: "Mit dem Programm 'Aufenthalt Digital' verantwortet das Innenministerium ein bundesweit sehr erfolgreiches und anerkanntes Programm. Mit dem Projektstart der KI-Komponente wollen wir nun einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Ausländerbehörden in Brandenburg und in anderen Bundesländern zu unterstützen. Ziel ist es, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Online-Antragstellung auf unvollständige Anträge, falsche oder widersprüchliche Dokumente und Angaben hinzuweisen. Dadurch soll der behördenseitige Aufwand für das Nachfordern von Unterlagen spürbar reduziert werden. Ich danke dem Amt für Migration und Integration des Landkreises Dahme-Spreewald für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit."
Das Programm "Aufenthalt Digital" umfasst insgesamt zehn Online-Dienste, mit denen Antragstellende bei den Ausländerbehörden Aufenthaltstitel für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe sowie weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen online beantragen können. Die KI-Komponente wird zuerst in den Online-Diensten "Erwerbstätigkeit", "Ausbildung, "Familiennachzug" und "Niederlassungserlaubnis" pilotiert und soll dann sukzessive auch in die anderen Dienste integriert werden.
Den Antragstellern ist es freigestellt, die KI-Unterstützung zu nutzen sowie das Prüfergebnis der KI zu berücksichtigen oder zu überstimmen. Eine Vorentscheidung oder Beeinflussung der Behördenentscheidung durch die KI findet nicht statt.
Die Online-Dienste sind mehrsprachig, liefern die Antragsdaten direkt in die jeweilige Fachsoftware und verfügen über einen speziellen Rückkanal, mit dem auch nach Antragseingang Informationen und Unterlagen von Antragstellenden angefordert werden können. Über Schnittstellen zwischen Fachverfahren und eAkte-Systemen können die digitalen Anträge weiterverarbeitet werden. Die Dienste werden den Ausländerbehörden einzeln oder gebündelt zur Einbettung auf Ihren Homepages zur Verfügung gestellt.
Da die Online-Dienste von "Aufenthalt Digital" in weiteren, zahlreichen Ausländerbehörden deutschlandweit zum Einsatz kommen, ist es Ziel, die KI-Komponente nach der Pilotierungsphase auch den anderen nachnutzenden Ausländerbehörden noch in diesem Jahr zur Verfügung zu stellen. Aus anderen Bundesländern pilotieren die Ausländerbehörden der Städte Leipzig, Lörrach, Hildesheim, Fürth, Offenbach sowie die Ausländerbehörden des Landkreises Dachau und der Region Hannover. Die KI-Komponente wird zusammen mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) realisiert.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können sollen. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, haben der Bund und die Bundesländer beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig bearbeiten zu lassen. Das Land Brandenburg ist dabei für das Themenfeld "Ein- und Auswanderung" zuständig und verantwortet im Ministerium des Innern und für Kommunales in diesem Zusammenhang das Programm "Aufenthalt Digital". Das Innenministerium arbeitet dafür mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister, der AKDB und weiteren Dienstleistern zusammen.