BfDI - Federal Commissioner for Data Protection and Freedom of Information

10/16/2026 | Press release | Archived content

Rede zum Amtsantritt des BfDI

Rede zum Amtsantritt des BfDI

Rede zum Amtsantritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Moritz Hennemann in der Bundeskunsthalle in Bonn am 16.10.2026

- Es gilt das gesprochene Wort -

Liebe Louisa,

sehr geehrte Frau Abgeordnete des Landtags,

sehr geehrte ehemalige Bundesbeauftragte,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen Landesdatenschutzbeauftragte,

sehr geehrte Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Vertreter aus der Justiz,

sehr geehrte Behördenleiterinnen und Behördenleiter,

sehr geehrte Vertreter der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Presse,

liebe Kolleginnen und Kollegen des BfDI,

liebe Familie, liebe Freunde,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich empfinde es als ein sehr großes Privileg, dass Sie heute alle da sind - und Sie, liebe externe Gäste, damit auch Ihre Wertschätzung für unsere Behörde zum Ausdruck bringen.

Es ist mir eine große Ehre, als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nun diese Behörde leiten zu dürfen. Als unabhängiger Wächter und Impulsgeber für Staat und Gesellschaft - gemeinsam mit Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Danke, dass Sie mir den Start an so vielen Stellen erleichtert haben, dass wir uns in unterschiedlichen Formaten bereits vertieft kennenlernen durften und dass Sie mich so reibungslos zum Start in so vielen Themen aufgesattelt haben. Danke!

Zunächst möchte ich aber Dir, liebe Louisa, danken! Für Dein engagiertes Wirken zugunsten eines guten Ausgleichs zwischen Datenschutz und Datennutzung; für Deine versierte Beratung des Gesetzgebers; für Dein Eintreten für die Informationsfreiheit; und für die professionelle und vertrauensvolle Gestaltung des Übergabeprozesses. Deine Amtszeit wird in der öffentlichen Wahrnehmung - in einem positiven Sinne - als Wendepunkt wahrgenommen. Du bist vieles angegangen, hast vieles angestoßen, worauf ich aufbauen kann. Vor allem: Deine positive Erzählung des Datenschutzrechts hat Maßstäbe gesetzt. Die Wertschätzung Deiner Person und Deiner Arbeit ist enorm - wie es zuletzt auch im Bundestag fraktionsübergreifend deutlich wurde. Das in Deiner Amtszeit entwickelte beratungsfokussierte Leitbild steht dafür paradigmatisch.

Wissenschaftlich reichen unsere Kooperationen bis ins Jahr 2016 zurück - zu einer GRUR Junge Wissenschaft-Tagung in Köln - einige weitere hier im Raum waren damals dabei. Du hattest die Co-Leitung der Tagung inne - und ich durfte knapp zwei Monate nach Inkrafttreten der DSGVO zu einem datenschutzrechtlichen Thema referieren.

Liebe Louisa, ich danke Dir auch sehr dafür, dass Du mit großem Pflichtbewusstsein und mit einem hohen persönlichen Einsatz das Amt bis zum heutigen Tage ausgeübt hast - trotz der schwierigen Umstände. Das war und ist nicht selbstverständlich. Ich wünsche Dir von Herzen für die kommende Zeit alles erdenklich Gute - vor allem: die Zeit zur Regeneration und um wieder Kraft zu sammeln. Vielen Dank!

Dass ich überhaupt den Weg zum Datenschutzrecht gefunden habe, ist meinem verehrten akademischen Lehrer, Boris Paal, zu verdanken - es freut mich besonders, dass Du, lieber Boris, heute auch da bist. Deine Förderung, unsere Zusammenarbeit, der Blick für das große Ganze waren für mich von unschätzbarem Wert - auch und gerade, wenn ich nun seit dem 01. Oktober der wissenschaftlichen Rolle entschwunden bin und in die eines Behördenleiters wechseln darf. Eine Rolle, die ich als unschätzbares Privileg empfinde. Ich blicke meiner Amtszeit mit großer Freude und großem Verantwortungsbewusstsein entgegen. Es war und ist wunderbar, hier anzukommen, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu gestalten. Ich kann mir gerade nichts Schöneres vorstellen, als in diesem Sinne mich in die Arbeit zu stürzen und gemeinsam mit Ihnen, liebe Beschäftigte, die eminent wichtige Funktion unseres Hauses auszufüllen - und zwar in allen Dimensionen - von Datenschutz bis Informationsfreiheit, von Dienstvereinbarung bis zur digitalen Souveränität.

Dass ich dieses Amt in dieser Weise ausüben darf und werde, liegt nicht zuletzt an der unschätzbaren Unterstützung meiner Frau. Danke Dir dafür - und für so vieles, vieles mehr!

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Blicke ich nun auf die kommenden fünf Jahre, so geschieht das in einer Zeit, in der systemische Rivalitäten nicht nur die Geopolitik beschäftigen - eine Zeit, in der an vielen Ecken und Enden der Wind rauer wird - eine Zeit, in der leider analoge und virtuelle Bedrohungen, Bedrohungen der inneren und äußeren Sicherheit, hybride Bedrohungen - im negativen Sinne: Alltag sind - der LB hat erste Folgerungen daraus bereits skizziert -, eine Zeit, in der ausgewogene Lösungen offensichtlich schwieriger zu erzielen sind - eine Zeit, in der rechtsstaatliche Institutionen und zum Teil auch die regelbasierte Ordnung unter Druck gerät - eine Zeit, in der als selbstverständlich wahrgenommene Sicherheitsnetze der Demokratie löchrig werden.

Was ist die Rolle einer Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde in dieser Zeit? Was ist die Rolle des Datenschutzrechts und Informationsfreiheitsrechts in dieser Zeit?

Und zwar neben unserer Unabhängigkeit und unserem ständigen Auftrag, der gesetztreuen Beratung und der versierten Kontrolle der zu beaufsichtigenden Stellen. Neben der Tatsache, dass natürlich Datenschutz und Informationsfreiheit den Bürgerinnen und Bürgern dienen -und zwar nicht nur auf dem Papier - und dass beide Rechte für unser Gemeinwesen unverzichtbar sind. Neben der Tatsache, dass Datenschutz und Informationsfreiheit in einer und für unsere freie und offene Gesellschaft Vertrauenskatalysatoren sind. Neben der Tatsache, dass das Datenschutzrecht Teil der Straßenverkehrsordnung auf den großen Datenautobahnen unserer Zeit ist - vor allem in dem es Leitplanken für Datenflüsse setzt. Neben der Tatsache, dass in einem souveränen Gemeinwesen angemessene Instrumente zur Kontrolle staatlichen Handelns bestehen, wie das Informationsfreiheitsgesetz.

Neben all diesen bekannten und bewährten Faktoren reicht die Rolle von Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörden sowie der damit verbundenen Rechtsgebiete weiter, deutlich weiter. Denn meines Erachtens sind diese zugleich Sensoren und Sinnbilder unserer Gesellschaft.

Zunächst zu der Sensorfunktion: Im Datenschutzrecht verdichten sich bekanntlich wie unter einem Brennglas übergreifende gesellschaftliche Entwicklungen. - Das galt schon zur Zeit des Volkszählungsurteil, es gilt für Zeiten eines teilweise ungezügelten und rechtwidrigen Datenhandels, im Lichte massenhafter Datenabflüsse in Länder außerhalb der EU - und es gilt genauso im Licht der aktuellen Nachrichtendienstreform und allgemein in der digitalen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts, die hoffentlich immer auch eine Digitalrechtsgesellschaft bleiben wird.

Gerade weil heute Datenverarbeitungen bei den allermeisten Innovationsprozesse eine zentrale Rolle spielen, sind Datenschutzbehörden oftmals notgedrungen, aber auch mit Freude am Puls der Zeit. Das gilt etwa für die Verwaltungsdigitalisierung genauso wie für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung.

Zu der Funktion als Sinnbild: Genauso sind Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörden wie auch etwa das Datenschutzrecht selbst immer auch Sinnbilder unserer Zeit - Projektionen allgemeiner Herausforderungen und Strukturen. Dabei ist die Behörde zunächst eine verfassungsrechtliche Besonderheit. Eine allein durch Sachfragen getriebene Behörde, eine regelgeleitete Institution, keine politische Akteurin, keine Aktivistin, sondern unabhängig - und aus unserer identitätsprägenden Unabhängigkeit folgt Verantwortung - gerade aufgrund der Unabhängigkeit zur Ausgewogenheit verpflichtet - und unsere Unabhängigkeit werden wir stets zu verteidigen wissen.

Operativ ist die Behörde natürlich Sinnbild für die anstehenden und künftigen Modernisierungsprozesse, die aktuell viele Behörden durchlaufen müssen, und auch in Ansehung des behördlichen Einsatzes Künstlicher Intelligenz. Hier können und werden wir nicht nur in der beratenden Dimension Taktgeber sein, sondern auch Vorbild - wobei wir wiederum an dieser Stelle auch zu unseren europäischen Nachbarbehörden schauen, was wir von diesen lernen können.

Sinnbild ist das Datenschutzrecht freilich auch in einer anderen Dimension, im Rahmen der immer vielschichtiger werdenden Regulierungslandschaft, die selbst für die Befolgungswilligen ein Dschungel ist, der immer schwieriger zu durchschreiten ist. Das kann niemanden zufrieden stellen.

Hierzu fehlt oftmals auch der rechtspolitische Mut zu klaren Entscheidungen oder auch zu klaren Abgrenzungen. Wenn etwa die Aufsichtsbehörden zu jedem neuen Rechtsakt des Digitalrechts über Jahre eine Leitlinie zum Zusammenspiel zwischen den jeweiligen Rechtsakt abstimmen, darf man ruhig einmal innehalten - selbstkritisch sich fragen, ob es nicht schneller und detaillierter geht sowie zudem den Blick in Richtung des Gesetzgebers richten und ernsthaft überlegen, ob das wirklich ideal ist.

Schließlich ist das genuine und stete Recht des Gesetzgebers, Novellierungen und Präzisierungen vorzunehmen. Auch im Datenschutzrecht. Wie schwierig die Abstimmungsprozesse sind, zeigt freilich auch aktuell der Digital Omnibus. Nüchtern betrachtet muss man sich nicht wundern, dass entscheidungsfreudige und vor allem hinreichend detaillierte Gesetzgebung zumindest im Datenschutzrecht Mangelware ist - und Akzeptanzdefizite selbst bei den Befolgungswilligen auf dem Fuß folgen.

Vor allem ist die Konsequenz offensichtlich: entscheidungsfreudig können und müssen dann die unabhängigen Aufsichtsbehörden sein, denen die Auslegungslast neben den Gerichten im weiten Maße aufgebürdet wird. Auch wenn wir mit dieser Auslegungsmacht verantwortungsvoll umgehen, ideal ist das bei weitem nicht. Denn wesentliche Leitplanken sollten im Datenschutzrecht vom Gesetzgeber gesetzt werden. Wenn heutzutage etwa das KI-Training im privaten Sektor weitgehend auf eine Generalklausel gestützt wird, sind die gesetzlichen Leerstellen mit den Händen zu greifen - und niemand darf sich wundern, wenn zum einen prinzipielle Vorbehalte geäußert werden und zum anderen das Datenschutzrecht als unscharfe Materie wahrgenommen wird.

Unscharf auch deswegen, weil die mit den Datenschutzrecht verfolgten Motive mindestens gedehnt und teils sicherlich auch überdehnt werden. Jede Überdehnung hat das Potenzial, dazu zu führen, dass das Recht nicht mehr hinreichend kohärent durchgesetzt werden kann. Legitimitätsprobleme sind die natürliche Folge. Genauso wenig wie das Datenschutzrecht für private, persönliche Tätigkeiten konzipiert ist, genauso wenig ist das Datenschutzrecht mit seinen Instrumenten geeignet, persönlichkeitsrechtliche oder strafrechtliche Konfliktlagen zu lösen, oder etwa Medienregulierung zu betreiben. Dafür gibt es andere Rechtsmaterien und zum Teil weitere Regulierungsbehörden, die diese Materien durchsetzen.

Was folgt daraus nun für uns und für die nächsten fünf Jahre? Für unsere Rolle?

Klar ist zunächst: Aus welcher Richtung der öffentliche Wind kommt, muss uns qua Unabhängigkeit egal sein. Für Windböen und lautes Getöse sind andere zuständig. Wir werden - im Gegenteil - ein gut auskalibrierter Kompass sein. Für die Bürgerinnen und Bürger, für die zu beaufsichtigenden Stellen, für den Gesetzgeber.

Wir werden dafür bedeutsame Technologiesprünge in den Blick nehmen und strategisch vorausschauend und wirkungsbezogen begleiten. Eine strategische Vorausschau ist dafür ebenso wie eine regulatorische Begleitung der vielen Einsatzfelder unabdingbar, auch um nicht akzeptablen Nutzungen Einhalt zu gebieten - sprich Vorfahrtsstraßen im Datenverkehr genauso festzulegen wie Stoppschilder.

Wir treiben die Modernisierung des Rechtsrahmens konstruktiv voran. Denn - wie bereits aufgezeigt - um den verschiedenen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen wir auch über die Instrumente sprechen, mit denen wir sie angehen.

Der europäische und der nationale Gesetzgeber haben es an vielen Stellen selbst in der Hand, durch präzisere und entscheidungsfreudige Gesetzgebung das ohne Frage sehr auslegungsbedürftige Datenschutzrecht klarer, zeitgemäßer und praktikabler zu gestalten, gerade auch im Kontext weiterer Digitalrechtsakte. Daran werde ich den Gesetzgeber auch immer erinnern.

Eine entscheidungsfreudige potenzielle Gesetzgebung möchte ich heute nicht unerwähnt lassen. Aktuell wird eine Bündelung der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft beim BfDI erwogen. Insofern gilt: Eine Bündelung wäre ein großer Vertrauensbeweis für die Behörde. Wir stehen für die damit verbundenen Aufgaben bereit. Klar wäre dann auch, dass wiederum eine weitere hausorganisatorische Anpassung erfolgen müsste.

Wir müssen allgemein uns nicht nur als Behörde selbst, sondern auch andere Bundesbehörden in vielerlei Hinsicht ertüchtigen. Besonders im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung ist die Leitplanke Datenschutz, der Vertrauenskatalysator Datenschutz, dringend angezeigt. Es steht in dieser Dimension auch und gerade das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats auf dem Spiel.

Wir werden deswegen zugunsten des Datenschutzrechts äußerst kooperativ mit weiteren Behörden zusammenwirken. Das ist bereits aufgrund der angesprochenen oftmals mangelnden, gesetzgeberischen Abgrenzungen zwischen Rechtsakten notwendig. Allgemein gilt: Der Datenschutz und auch meine Behörde sind nur ein regulatorisches Puzzleteil innerhalb eines größeren Regulierungsansatzes zugunsten unseres Gemeinwesens. Eine genauso wichtige Rolle spielen etwa die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und mit Blick auf Persönlichkeitsrechte: die Zivilgerichte. Ich freue mich darauf, die gute Zusammenarbeit mit diesen und vielen weiteren Behörden fortzusetzen und zu intensivieren - so dass die regulatorischen Instrumente zielgerichtet und austariert ineinandergreifen.

Wir wollen schließlich mit dem Baustein Datenschutz die digitale Souveränität Deutschlands und der Europäischen Union stärken, insbesondere, indem systemischen Abhängigkeiten genauso wie missbräuchlichen Praktiken entgegengetreten wird. Internationale Kooperationen mit vertrauenswürdigen Partnern sind dafür von großer Bedeutung. Wenn wir künftig auch in dieser Dimension globale Standards für eine moderne, sachgerecht und effektiv agierende Behörde setzen, würde mich das sehr freuen!

Gehen wir auch in dieser Dimension ausgewogen, aber entscheidungsfreudig voran.

Dabei sollten wir - in aller Bescheidenheit - nicht vergessen, dass wir als Behörde nicht nur im europäischen Kontext, sondern auch global wahrgenommen werden - und viele auch auf uns schauen. In diesem Sinne globale Perspektiven mitzugestalten, ist Privileg und Auftrag. Als Mutterland des Datenschutzes können wir nicht nur als Sensor für globale Entwicklungen fungieren, sondern können auch weit über unsere Grenzen hinauswirken - auf Augenhöhe und auch hier: kooperativ - zugunsten rechtsstaatlich verfassten und grundrechtsbasierten digitalen Gesellschaften. Schließlich ist neben dem Stand der Pressefreiheit der Stand eines ausgewogenen Datenschutzes und einer effektiven Informationsfreiheit ein untrüglicher Gradmesser für rechtsstaatliche und demokratische Standards. Und es macht mich beispielweise nachdenklich, wenn wir auf der Internationalen Informationsfreiheitsbeauftragtenkonferenz in Sierra Leone hören: "Was wird bei Euch in Deutschland gerade diskutiert? Das könnte enorme Domino-Effekte in weiteren Ländern haben."

Denken wir also auch künftig nicht eindimensional, sondern multidimensional und in Effekten - oder: wie das Haus wirksam sein kann.

Wirksam für die heutige Veranstaltung war vor allem der Leitungsstab des Hauses. Lieber Leitungsstab, Sie haben für uns alle einen ganz wunderbaren Rahmen geschaffen, vielen, vielen herzlichen Dank für all die sichtbaren und unsichtbaren Beiträge, die für das Gelingen unabdingbar waren!

Denn Sie haben damit die Voraussetzungen für einen besonders schönen Effekt geschaffen: Dass alle heute hier durch viele Begegnungen bereichert sind, Sie alle die eine oder andere Anregung mitnehmen, dass sich Möglichkeiten zu gemeinsamen Diskussionen und zum Austausch ergeben haben und werden - mit unseren externen Gästen, die uns die Ehre erweisen, und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser stolzen Behörde.

Die Behörde wird auch 2028 50 Jahre BfDI adäquat zu feiern wissen - seien Sie sich dessen gewiss - zugunsten des Datenschutzes und der Informationsfreiheit - und haushaltsadäquat - und hoffentlich auch an der einen oder anderen Stelle unter Einbindung der ehemaligen BfDIs, neben Dir, liebe Louisa, von den heute anwesenden, mit Ihnen, lieber Herr Kelber, liebe Frau Voßhoff und lieber Herr Schaar, wenn Sie mögen.

In diesem Sinne freue ich mich sehr, auf den Austausch, heute und in den nächsten fünf Jahren, vor allem darauf, mit Ihnen gemeinsam den Bürgerinnen und Bürgern dienen zu dürfen.

Vielen herzlichen Dank!

Kontaktfinder

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BfDI - Federal Commissioner for Data Protection and Freedom of Information published this content on October 16, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on October 21, 2026 at 14:44 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]