07/16/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/16/2026 02:01
Die heutige Betreiberin des Flugplatzes Kägiswil, die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), möchte den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil weiterhin zu zivilen Zwecken wie der Aus- und Weiterbildung von Pilotinnen und Piloten nutzen. Sie hat deshalb beim BAZL im Mai 2021 ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Gemäss dem geltenden SIL-Objektblatt Kägiswil vom 2. September 2020 muss ein solches Verfahren durchgeführt werden.
Das Umnutzungsgesuch beinhaltete die Betriebsbewilligung, das Betriebsreglement und die Plangenehmigung. Während der öffentlichen Auflage des Gesuchs sind beim BAZL zahlreiche Einsprachen eingegangen. Das BAZL hat im Dezember 2023 verfügt, dass die FGOW die für das Gesuch noch fehlenden Einverständniserklärungen der Grundeigentümer im Flugplatz-Perimeter einzureichen habe. Dagegen hat die FGOW Beschwerde erhoben; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte daraufhin die Haltung des BAZL.
Da die FGOW die Einverständniserklärungen nicht nachreichen konnte, ist das Umnutzungsverfahren gescheitert. Auch die von der FGOW 2026 beantragten Projektänderungen konnte das BAZL im laufenden Verfahren nicht berücksichtigen. Diese wesentlichen Änderungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Gesuchs und sind deshalb nicht bewilligungsfähig.
Das BAZL stellte den Parteien am 15. Juli 2026 die Verfügung zu. Gegen diese kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.
Bisher hat armasuisse der FGOW mittels Baurechtsvertrag den Flugplatz zur Verfügung gestellt. Dieser befristete Vertrag läuft noch bis Ende September 2026. armasuisse wird nun die geordnete Rückgabe des Flugplatzes, wie sie im geltenden Baurechtsvertrag bis im Januar 2027 vorgesehen ist, mit der FGOW regeln.