09/11/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/11/2025 04:43
Das EP hat seine Position zur Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um besseren Schutz bei Reiseunterbrechungen und Insolvenz des Reiseveranstalters zu gewährleisten.
Der vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ausgearbeitete Text unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Vorschriften zum Schutz von Reisenden auf der Grundlage der während der COVID-19-Pandemie und nach Insolvenzen von Reisebüros gewonnenen Erkenntnisse zu aktualisieren.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Informations- und Stornierungsrechte von Reisenden sowie ihr Recht auf Rückerstattung und Rücktransporthilfe zu präzisieren, falls ihr Reiseveranstalter insolvent wird oder unvorhergesehene Umstände ihre Urlaubspläne durchkreuzen. Die Aktualisierung würde auch klären, was unter einer Pauschalreise zu verstehen ist, und harmonisierte Vorschriften für die Verwendung von Gutscheinen enthalten.
Regeln für Gutscheine
Gutscheine waren während der Pandemie ein großes Thema. Die Abgeordneten wollen sicherstellen, dass Verbraucher das Recht haben, Gutscheine abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu wählen. Wenn ein Reisender einen Gutschein annimmt, ihn aber nicht einlöst, sollte ihm der nicht genutzte Wert bei Ablauf zurückerstattet werden. Gutscheine sollten bis zu 12 Monate gültig und einmalig verlängerbar oder übertragbar sein.
Gutscheine sollten auch durch Insolvenzgarantien von Reiseveranstaltern abgedeckt sein, und ihr Wert sollte mindestens der Summe der Rückerstattung entsprechen, auf die ein Reisender Anspruch hat. Gutscheininhaber sollten bei der Auswahl von Reiseleistungen Vorrang haben und sie sollten in der Lage sein, sie für jede vom Veranstalter angebotene Reiseleistung entweder auf einmal oder in Teilen einzulösen.
Gründe für die Stornierung einer Reise
Die aktualisierten Vorschriften würden auch die Bedingungen für die Stornierung einer Reise klarstellen. Wenn vor Reiseantritt unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände am Reiseziel oder am Abfahrtsort eintreten oder die Reise beeinträchtigen, sollten Reisende ihre Reise ohne Strafzahlungen und mit voller Rückerstattung stornieren können, so die Abgeordneten.
Ob eine Stornierung gerechtfertigt ist, sollte von Fall zu Fall geprüft werden. Allerdings sollten alle bis zu 28 Tage vor dem geplanten Reiseantritt veröffentlichten offiziellen Reisewarnungen ein wichtiges Element sein, das berücksichtigt werden muss, so die Abgeordneten.
Höhe der Vorauszahlungen
Während die Abgeordneten sonst weitgehend die Ideen der Kommission unterstützen, haben sie den Vorschlag abgelehnt, Vorauszahlungen von Kunden an Reiseveranstalter zu begrenzen. Die Kommission möchte, dass Kunden bei frühzeitiger Buchung nicht mehr als 25 % des Gesamtpaketpreises an den Reiseveranstalter zahlen und den Restbetrag 28 Tage oder weniger vor Reisebeginn begleichen. Die Abgeordneten sind jedoch der Meinung, dass die Begrenzung der Vorauszahlungen den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollte.
Zitat
Berichterstatter Alex Agius Saliba (S&D, MT) sagte nach der Abstimmung: "Bei der Buchung von Pauschalreisen können außergewöhnliche Situationen viel Stress verursachen, wenn eine Reise nicht möglich ist. Verbraucher sollen in solchen Fällen die Reise stornieren und innerhalb von 14 Tagen eine volle Rückerstattung erhalten können. Verbraucherschutz auf dem Papier ist zwar gut und schön, aber die Durchsetzung ist entscheidend. Deshalb führen wir einen verpflichtenden Beschwerdemechanismus für Reisende ein, um sicherzustellen, dass die Verbraucherrechte respektiert werden."
Nächste Schritte
Am Donnerstag verabschiedete das Parlament seine Verhandlungsposition mit 535 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen. Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung der neuen Regeln sollen am 24. September beginnen.