03/26/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/26/2026 04:23
Das Bundeskartellamt hat die Kooperation der EWE AG, Oldenburg, und der Telekom Deutschland GmbH, Bonn, in der Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG auf die Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot überprüft. Das Verfahren wurde heute eingestellt, nachdem die Beteiligten die letzten verbliebenen wettbewerblichen Bedenken durch Verpflichtungszusagen ausgeräumt haben.
Bei der Glasfaser Nordwest handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der beiden Unternehmen, das Anfang 2020 gegründet wurde, um den Glasfaserausbau im Nordwesten Deutschlands voranzubringen. Die Glasfaser Nordwest ist selbst nicht im Geschäft mit Endkundinnen und Endkunden tätig. Das Unternehmen bietet seinen Müttern und anderen Telekommunikationsanbietern einen Zugang zu seinem Glasfasernetz an. Hierüber können diese Unternehmen den Endkundinnen und -kunden dann eigene Glasfaserprodukte anbieten.
Das Bundeskartellamt hatte diese Kooperation bereits Ende 2019 geprüft und das Verfahren nach befristeten Zusagen der Beteiligten vorübergehend eingestellt. In den damaligen Zusagen hatten sich die Beteiligten insbesondere zu einem Mindestausbau von Glasfaseranschlüssen und einem diskriminierungsfreien Zugang zu ihrer Glasfaserinfrastruktur für Wettbewerber verpflichtet.
Die jetzige Überprüfung der Kooperation hat ergeben, dass weiterhin keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken bestehen. Der Ausbau im Kooperationsgebiet ist weit fortgeschritten und die ursprünglichen Ausbauziele wurden deutlich übertroffen. Der Ausbau liegt dabei deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Im Kooperationsgebiet hat sich früher als erwartet eine selbsttragende Ausbaudynamik entwickelt. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich etwa 90 Prozent der Haushalte und Unternehmensstandorte im Kooperationsgebiet über ein Glasfasernetz erreichbar sein. Dazu hat die Glasfaser Nordwest maßgeblich beigetragen."
Die bisherigen Zusagen sahen zudem vor, dass die Glasfaser Nordwest ab einem Ausbauentschluss neun Monate abwarten musste, bevor sie mit dem Ausbau beginnen durfte. Das hat wirksam verhindert, dass die Glasfaser Nordwest Ausbauvorhaben von Wettbewerbern durch einen kurzfristigen eigenen Ausbau vereiteln konnte. Diese Zusage hat sich in den letzten Jahren bewährt und wird daher verlängert.
Weiterhin ist ein diskriminierungsfreier Zugang von Wettbewerbern zur Glasfaserinfrastruktur der Glasfaser Nordwest gesichert. Dieser wird inzwischen auch von vielen Unternehmen in Anspruch genommen. Damit können Endkundinnen und -kunden zwischen einer Vielzahl von Internetanbietern wählen. Ein offener Netzzugang wird inzwischen auch dadurch gewährleistet, dass die Bundesnetzagentur das Vorleistungsangebot der Glasfaser Nordwest regulatorisch überwacht. Im laufenden Prüfverfahren vor dem Bundeskartellamt hatte die Glasfaser Nordwest bis zuletzt aber auch noch kommerzielle Zugeständnisse gemacht, die erheblich über das regulatorisch geforderte Maß hinausgehen. Angesichts dessen und der hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen war für die Entscheidung am Ende auch nicht ausschlaggebend, dass die Glasfaser Nordwest einen Teil ihrer für Anfang 2024 zugesagten Vermarktungsziele nicht erreicht hatte.
Die neuen Zusagen laufen bis zum 31. Dezember 2030. Das Bundeskartellamt behält sich vor das Verfahren zu diesem Zeitpunkt erneut aufzugreifen, geht aber davon aus, dass der Ausbau von Glasfaseranschlüssen im Kooperationsgebiet dann bereits abgeschlossen sein wird.
Von diesem Verfahren nicht betroffen ist das derzeit noch anhängige Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die fusionskontrollrechtliche Freigabe der Gründung der Glasfaser Nordwest durch das Bundeskartellamt aus dem Jahr 2019.