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08/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/11/2026 04:20

Neutralitätsinitiative: Statt starrer Auslegung will Bundesrat die bewährte Praxis im Interesse der Schweiz weiterführen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 11. August 2026

Neutralitätsinitiative: Statt starrer Auslegung will Bundesrat die bewährte Praxis im Interesse der Schweiz weiterführen

Bern, 11.08.2026 - Die Neutralität hat sich in ihrer bisherigen Form seit über 180 Jahren bewährt. Deshalb wollen Bundesrat und Parlament die Neutralität in ihrer bisherigen Form beibehalten. Sie schützt die Freiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz. Gerade die Fähigkeit, auf neue Herausforderungen angemessen zu reagieren, habe die Neutralität stark gemacht, sagte Bundesrat Cassis bei der Lancierung des Abstimmungskampfs zur Neutralitätsinitiative. Die Initiative fordert eine restriktivere Neutralitätskonzeption. Nicht zur Diskussion steht bei der Abstimmung, ob die Schweiz auch künftig neutral ist: «Die Schweiz war und ist neutral und sie wird neutral bleiben», unterstrich der Vorsteher des EDA in Bern.

«Braucht die Schweiz eine neue Neutralität?», brachte Bundesrat Cassis vor den Medien die zentrale Frage der Abstimmung vom 27. September 2026 auf den Punkt. «Nein», sagen Bundesrat und Parlament. «Nicht weil wir weniger Neutralität wollen. Sondern weil sich unsere bisherige Neutralität bewährt hat», so Cassis.

Seit über 180 Jahren wird die Neutralität als Instrument im Dienst der Schweiz eingesetzt: Sie schützt die Freiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes. «Sie hat sich bewährt, nicht weil sie starr war, sondern weil sie klug und verantwortungsvoll angewendet wurde», sagte der Vorsteher des EDA bei der Lancierung des Abstimmungskampfs zur Neutralitätsinitiative. Vor Kurzem habe er in Den Haag das Originaldokument der Haager Konventionen gesehen. Sie regeln, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. «Schon damals - 1907 - wurde Neutralität nicht als starres Regelwerk verstanden», sagte er. «Gerade die Fähigkeit, auf neue Herausforderungen angemessen zu reagieren, hat unsere Neutralität stark gemacht.»

Die Initiative hingegen fordert eine restriktivere Neutralitätskonzeption. Sie will in der Verfassung festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten - ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der UNO sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

Viele dieser Forderungen sind bereits erfüllt. So ist die Neutralität heute schon in der Bundesverfassung verankert (Artikel 173 und 185). Sie ist international anerkannt - erstmals im Pariser Frieden von 1815 - und ist völkerrechtlich in den Haager Konventionen kodifiziert. Auf dieser Basis tritt die Schweiz bereits heute als dauernd neutraler Staat keinem Militär- und Verteidigungsbündnis (wie z.B. der NATO) bei. Sie beteiligt sich heute schon nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und nutzt die Neutralität bereits heute für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung.

Sicherheitspolitische Kooperation wichtig für die Sicherheit der Schweiz

Wo die Initiative über die bisherige Praxis hinausgeht, schadet sie den Interessen der Schweiz. «Die Initiative schränkt die sicherheitspolitische Kooperation beträchtlich ein», sagte Bundesrat Cassis und betonte, dass eine solche Kooperation nicht erst in einem Krisenfall aufgenommen werden kann - sie müsse vorbereitet sein: «Wer abwartet, bis die Krise schon da ist, bevor er zusammenarbeiten will, ist zu spät.»

Staatssekretär Markus Mäder, Leiter des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik im VBS, betonte an der Medienkonferenz, dass sich die Schweiz nur dank internationaler Kooperation erfolgreich gegen Bedrohungen und Gefahren wehren kann. Dabei setze das Neutralitätsrecht klare Schranken. Innerhalb dieser Schranken arbeite die Schweiz heute mit vielen fähigen Partnern zusammen, «und sie profitiert enorm davon für ihre eigene Sicherheit», unterstrich Staatssekretär Mäder. Die Initiative verspreche mehr Sicherheit, «doch eine starre Neutralitätspraxis, so wie die Initiative sie in der Verfassung verankern möchte, würde die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen».

Eingeschränkt würde durch die Initiative auch die Möglichkeit, gegen kriegführende Staaten Sanktionen zu ergreifen. Die Übernahme von Sanktionen ist mit der Neutralität vereinbar. «Heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall», sagte Bundesrat Cassis. «Die Neutralität fordert keinen Automatismus, sie fordert, Verantwortung zu übernehmen und eine Interessenabwägung zu machen.»

Gemäss Botschafter Simon Plüss, Leiter des Leistungsbereichs Exportkontrollen, Investitionsprüfung und Sanktionen im SECO, ermöglichen Sanktionen der Schweiz, auf schwere Verletzungen des Völkerrechts zu reagieren. «So kann die Schweiz ihre Neutralität wahren und gleichzeitig Verantwortung für die internationale Rechtsordnung übernehmen», sagte er. Die Neutralitätsinitiative würde einen sicherheitspolitischen Kurswechsel bedeuten, der in Europa deutlich wahrgenommen würde. «Kooperiert die Schweiz nicht im neutralitätsrechtlich zulässigen Rahmen mit den anderen europäischen Ländern, dürfte das auch ihre Verlässlichkeit als Lieferantin von Rüstungsgütern noch stärker in Frage stellen, so dass weitere europäische Länder von Beschaffungen aus der Schweiz absehen könnten», so Plüss.

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