01/21/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/21/2026 00:29
Datum: 21.01.2026
Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein
Eutin. Kinder und Familien können unerwartet in finanzielle Notlagen geraten - sei es durch plötzliche Einkommensausfälle, familiäre Krisen oder besondere Belastungssituationen. Um in solchen Fällen schnell und gezielt helfen zu können, hat der Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein e.V.(DKSB OH) einen "Nothilfefonds" eingerichtet.
Die Initiative zur Einrichtung dieses Fonds ging von Landrat Timo Gaarz aus, der nunmehr auch Schirmherr des Fonds ist. Die Einrichtung des Fonds wurde vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein und vom Aktionsbündnis gegen Kinderarmut positiv begleitet.
Dank der Unterstützung der Sparkassenstiftung Ostholstein und der Bürgerstiftung Ostholstein konnte dieser Fonds aufgelegt werden.
Ziel des Fonds ist es, Kinder und Familien in akuten Notlagen oder bei existenziellen Bedarfen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Mit Geld- oder Sachleistungen sollen kurzfristige Krisen abgefedert, soziale Teilhabe ermöglicht und die gesunde Entwicklung von Kindern gesichert werden - insbesondere dann, wenn reguläre Hilfesysteme nicht oder nicht rechtzeitig greifen.
"Der Nothilfefonds soll Kindern und Familien schnell in akuten und schwierigen Lebenslagen helfen. Zugleich kann der Fonds auch Türöffner sein, um Familien nachhaltig über staatliche Unterstützungsleistungen zu beraten und damit zu entlasten. Ziel muss es immer sein, bestehende Notlagen für Kinder deutlich zu verbessern", erläutert Landrat Timo Gaarz. "Schnelligkeit, Unkompliziertheit und ein klarer Fokus auf das Kindeswohl stehen dabei für mich im Mittelpunkt."
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, deren Unterstützungsbedarf von Sorgeberechtigten oder begleitenden Fachkräften festgestellt wird. Anträge können sowohl durch Eltern als auch durch Fachkräfte gestellt werden, die mit der Familie in einem professionellen Kontakt stehen. Voraussetzung ist ein Fachkraftgespräch, in dem Bedarf, Dringlichkeit und mögliche Alternativen geprüft und dokumentiert werden.
Der Nothilfefonds ist als punktuelle Hilfe in besonderen Lebenslagen gedacht. In der Regel können Förderungen bis zu 2.000 € pro Fall gewährt werden, in begründeten Einzelfällen auch mehr. Die Förderungen sind auf maximal sechs Monate begrenzt und erfolgen vorrangig durch direkte Zahlungen an Dritte, etwa an Einrichtungen oder Anbieter.
"Mit dem Nothilfefonds schaffen wir eine zusätzliche Möglichkeit, schnell und gezielt zu helfen - immer mit dem Ziel, Kinder zu stärken und ihnen faire Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen", so Kerstin Olschowsky, Geschäftsführerin des DKSB OH.
Fragen zum Fonds können an den DKSB OH gerichtet werden ([email protected], 04561 5123-33).