The Office of the Federal President of Germany

11/17/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/17/2025 07:28

Bundespräsident reist zu Staatsbesuch in das Vereinigte Königreich – Reiseaufruf

Bundespräsident reist zu Staatsbesuch in das Vereinigte Königreich - Reiseaufruf

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

17. November 2025 17. November 2025

Auf Einladung von König Charles III. reisen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender vom 3. bis 5. Dezember 2025 zu einem Staatsbesuch in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Es handelt sich um den ersten Staatsbesuch eines deutschen Bundespräsidenten im Vereinigten Königreich seit 27 Jahren. Im März 2023 empfing Bundespräsident Steinmeier König Charles III. noch vor dessen Krönung zu seinem ersten Staatsbesuch als König in Deutschland.

Nähere Informationen zur Reise werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen

  • Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Donnerstag, 20. November 2025, um 10.00 Uhr per E-Mail ([email protected]) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.
  • Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich. Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.
  • Erforderlich für die Einreise ist ein Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Die Einreise mit einem Personalausweis ist nicht möglich.
  • Für die Einreise in das Vereinigte Königreich ist zudem eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) nachzuweisen.
  • Die Flugkosten betragen ca. 190 Euro für Hin- und Rückflug. Die Kosten für die Hotelübernachtungen werden nachgereicht.
  • Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.
  • Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.
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